„Kontrollschild (Liechtenstein)“ – Versionsunterschied
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Von 1852 bis 1919 war das Fürstentum Liechtenstein durch einen gemeinsamen Zollvertrag eng mit dem benachbarten [[Kaisertum Österreich]] bzw. der [[Österreich-Ungarn|Österreichisch–Ungarischen Monarchie]] verbunden.<ref name="beziehung">[https://www.fuerstundvolk.li/fuv/fuv.do?site=421173326f221000996d610c1957690b ''Die Beziehungen zu Österreich bis 1919''] ''Fuerstundvolk.li'', abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> Im Jahr 1905 wurde in [[Österreich]] die generelle [[Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)#Erstes System (1905 bis 1930)|Kennzeichnungspflicht]] für Motorfahrzeuge eingeführt. Die Regierungen beider Staaten beschlossen, dass auch die liechtensteinischen Motorfahrzeuge mit den österreichischen ''Erkennungszeichen'' versehen werden müssen. Die österreichischen Kennzeichen hatten schwarze Zeichen auf weissem Grund und bestanden aus dem Buchstaben ''W'', dem zugeteilten ''Erkennungsbuchstaben'' für das benachbarte österreichische Bundesland [[Vorarlberg]], und einer bis zu dreistelligen Nummer, z. B. <code>W 123</code>.<ref name="oe">[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1905&page=435&size=45 ''Verordnung vom 27. September 1905, betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 26–37, S. 395–398''] Reichsgesetzblatt, ausgegeben am 7. Oktober 1905, Seite 391, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref><ref name="a">[https://www.gesetze.li/chrono/1906002000?search_text=&search_loc=text&lrnr=&lgblid_von=1906.002&lgblid_bis=1906.002 ''Verordnung vom 18. Juni 1906, betreffend den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 14–16''] Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1906, Nr. 2, ausgegeben am 18. Juni 1906, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
Von 1852 bis 1919 war das Fürstentum Liechtenstein durch einen gemeinsamen Zollvertrag eng mit dem benachbarten [[Kaisertum Österreich]] bzw. der [[Österreich-Ungarn|Österreichisch–Ungarischen Monarchie]] verbunden.<ref name="beziehung">[https://www.fuerstundvolk.li/fuv/fuv.do?site=421173326f221000996d610c1957690b ''Die Beziehungen zu Österreich bis 1919''] ''Fuerstundvolk.li'', abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> Im Jahr 1905 wurde in [[Österreich]] die generelle [[Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)#Erstes System (1905 bis 1930)|Kennzeichnungspflicht]] für Motorfahrzeuge eingeführt. Die Regierungen beider Staaten beschlossen, dass auch die liechtensteinischen Motorfahrzeuge mit den österreichischen ''Erkennungszeichen'' versehen werden müssen. Die österreichischen Kennzeichen hatten schwarze Zeichen auf weissem Grund und bestanden aus dem Buchstaben ''W'', dem zugeteilten ''Erkennungsbuchstaben'' für das benachbarte österreichische Bundesland [[Vorarlberg]], und einer bis zu dreistelligen Nummer, z. B. <code>W 123</code>.<ref name="oe">[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1905&page=435&size=45 ''Verordnung vom 27. September 1905, betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 26–37, S. 395–398''] Reichsgesetzblatt, ausgegeben am 7. Oktober 1905, Seite 391, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref><ref name="a">[https://www.gesetze.li/chrono/1906002000?search_text=&search_loc=text&lrnr=&lgblid_von=1906.002&lgblid_bis=1906.002 ''Verordnung vom 18. Juni 1906, betreffend den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 14–16''] Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1906, Nr. 2, ausgegeben am 18. Juni 1906, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
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* Ab '''1916''' wurden die ersten liechtensteinischen Kontrollschilder ausgegeben. Sie hatten, wie die heutigen Schilder, weisse Zeichen auf schwarzem Grund. Die damaligen ''Erkennungszeichen'' bestanden aus dem Buchstaben ''L'' für Liechtenstein und einer individuellen ''Kontrollnummer'', z. B. <span style="background:#A9A9A9; color:white"> L 12 </span>.<ref name="b">[https://www.gesetze.li/chrono/1915013000?search_text=&search_loc=text&lrnr=&lgblid_von=1915.013&lgblid_bis=1915.013 ''Verordnung vom 12. August 1915, betreffend die Lenkung und Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, §§ 2''] Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1915, Nr. 13, ausgegeben am 18. August 1915, abgerufen am 22. Oktober 2023 |
* Ab '''1916''' wurden die ersten liechtensteinischen Kontrollschilder ausgegeben. Sie hatten, wie die heutigen Schilder, weisse Zeichen auf schwarzem Grund. Die damaligen ''Erkennungszeichen'' bestanden aus dem Buchstaben ''L'' für Liechtenstein und einer individuellen ''Kontrollnummer'', z. B. <span style="background:#A9A9A9; color:white"> L 12 </span>.<ref name="b">[https://www.gesetze.li/chrono/1915013000?search_text=&search_loc=text&lrnr=&lgblid_von=1915.013&lgblid_bis=1915.013 ''Verordnung vom 12. August 1915, betreffend die Lenkung und Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, §§ 2''] Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1915, Nr. 13, ausgegeben am 18. August 1915, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
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* Ab '''1920''' wurden Kontrollschilder ausgegeben, die mit den zwei Buchstaben ''FL'', dem blau-roten [[Flagge Liechtensteins|Landeswappen]] und einer maximal vierstelligen Nummer beschriftet waren. Liechtensteiner Kontrollschilder werden somit schon seit über hundert Jahren nach dem gleichen Schema beschriftet. |
* Ab '''1920''' wurden Kontrollschilder ausgegeben, die mit den zwei Buchstaben ''FL'', dem blau-roten [[Flagge Liechtensteins|Landeswappen]] und einer maximal vierstelligen Nummer beschriftet waren. Liechtensteiner Kontrollschilder werden somit schon seit über hundert Jahren nach dem gleichen Schema beschriftet. |
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* Ab '''1957''' wurden neue Kontrollschilder ausgegeben, welche anstelle des blau-roten Landeswappens die kleine Version des [[Haus Liechtenstein|fürstlichen Wappens]], in den Farben Gold und Rot, trugen. Das Wappen wird seitdem nicht mehr mit Farbe auf das Kontrollschild aufgetragen, sondern in Form eines Stickers auf das Kontrollschild aufgeklebt. |
* Ab '''1957''' wurden neue Kontrollschilder ausgegeben, welche anstelle des blau-roten Landeswappens die kleine Version des [[Haus Liechtenstein|fürstlichen Wappens]], in den Farben Gold und Rot, trugen. Das Wappen wird seitdem nicht mehr mit Farbe auf das Kontrollschild aufgetragen, sondern in Form eines [[Aufkleber|Stickers]] auf das Kontrollschild aufgeklebt. |
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* Ab '''1972''' wurden die Schriftgrösse und das Format der Schilder an die [[Kontrollschild (Schweiz)#Aktuelles System|Kontrollschilder der Schweiz]] angepasst und das Staatswappen wurde auf das heutige Format verkleinert. Die bisher verwendeten Kontrollschilder blieben weiterhin gültig und wurden seither nur bei Bedarf bzw. schlechter Leserlichkeit durch neue Kontrollschilder, beschriftet mit der gleichen Nummer, ersetzt. Vereinzelt sind heute noch guterhaltene Kontrollschilder aus der Zeit von 1957 bis 1972 an Fahrzeugen zu sehen.<ref name="morger" /> |
* Ab '''1972''' wurden die Schriftgrösse und das Format der Schilder an die [[Kontrollschild (Schweiz)#Aktuelles System|Kontrollschilder der Schweiz]] angepasst und das Staatswappen wurde auf das heutige Format verkleinert. Die bisher verwendeten Kontrollschilder blieben weiterhin gültig und wurden seither nur bei Bedarf bzw. schlechter Leserlichkeit durch neue Kontrollschilder, beschriftet mit der gleichen Nummer, ersetzt. Vereinzelt sind heute noch guterhaltene Kontrollschilder aus der Zeit von 1957 bis 1972 an Fahrzeugen zu sehen.<ref name="morger" /> |
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Liechtenstein ist der letzte und somit einzige [[Kfz-Kennzeichen (Europa)#Zeitleisten|europäische Staat]], der ausschliesslich schwarze Standard-Kontrollschilder ausgibt. In anderen europäischen Ländern werden Kennzeichen mit schwarzer Grundfarbe nur noch an spezielle Fahrzeuggruppen (z. B. historische Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Armee), oder optional zu gelben bzw. weissen Kontrollschildern vergeben, so z. B. auf den [[Kfz-Kennzeichen (Kronbesitzungen der britischen Krone)#Guernsey|britischen Kanalinseln]] [[Guernsey]] und [[Alderney]]. Eine Änderung dieser Farbkombination ist nicht geplant und auch nicht erwünscht, denn die Liechtensteiner mögen ihre schwarzen Kontrollschilder.<ref name="vaterland">[https://www.vaterland.li/liechtenstein/gesellschaft/vermischtes/1-april-das-waren-die-scherze;art171,378586 ''«Farbwechsel? Auf keinen Fall!»''] Online-Zeitungsartikel auf ''vaterland.li'' vom 1. April 2019, abgerufen am 22. Oktober 2023 |
Liechtenstein ist der letzte und somit einzige [[Kfz-Kennzeichen (Europa)#Zeitleisten|europäische Staat]], der ausschliesslich schwarze Standard-Kontrollschilder ausgibt. In anderen europäischen Ländern werden Kennzeichen mit schwarzer Grundfarbe nur noch an spezielle Fahrzeuggruppen (z. B. historische Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Armee), oder optional zu gelben bzw. weissen Kontrollschildern vergeben, so z. B. auf den [[Kfz-Kennzeichen (Kronbesitzungen der britischen Krone)#Guernsey|britischen Kanalinseln]] [[Guernsey]] und [[Alderney]]. Eine Änderung dieser Farbkombination ist nicht geplant und auch nicht erwünscht, denn die Liechtensteiner mögen ihre schwarzen Kontrollschilder.<ref name="vaterland">[https://www.vaterland.li/liechtenstein/gesellschaft/vermischtes/1-april-das-waren-die-scherze;art171,378586 ''«Farbwechsel? Auf keinen Fall!»''] Online-Zeitungsartikel auf ''vaterland.li'' vom 1. April 2019, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
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== Systematik == |
== Systematik == |
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Liechtensteinische Motorfahrzeuge müssen mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus [[Korrosion|korrosionsbeständigem]] Metall versehen sein (die heutigen Kontrollschilder bestehen aus [[Aluminium]]). Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und [[Leichtkraftrad|Kleinmotorräder]], [[Schneemobil|Motorschlitten]], Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie [[ |
Liechtensteinische Motorfahrzeuge müssen mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus [[Korrosion|korrosionsbeständigem]] Metall versehen sein (die heutigen Kontrollschilder bestehen aus [[Aluminium]]). Ausgenommen sind Anhänger, [[Motorrad|Motorräder]] und [[Leichtkraftrad|Kleinmotorräder]], [[Schneemobil|Motorschlitten]], Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie [[Traktor|Landwirtschafts-Fahrzeuge]] und Motor-Einachser. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein kleines vorderes Schild, welches vorne oder hinten am Fahrzeug angebracht werden kann). Die Kontrollschilder können mit einem [[Retroreflektor|reflektierenden]] oder nachleuchtenden Belag versehen sein.<ref name="gesetze" /> |
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Seit Januar 2019 werden auf Wunsch auch mattschwarze Kontrollschilder ausgegeben. Ein mattschwarzes Einzelschild für Motorräder kostet [[Schweizer Franken|CHF]] 130, zwei mattschwarze Kontrollschilder für das Auto kosten CHF 250.<ref>[https://www.vaterland.li/liechtenstein/gesellschaft/vermischtes/neu-mattschwarze-kontrollschilder;art171,368215 ''Mattschwarze Kontrollschilder ab 2019''] Online-Zeitungsartikel auf ''vaterland.li'' vom 25. Januar 2019, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> Ein Standard-Kontrollschild kostet CHF 25, zwei Standard-Schilder kosten CHF 40.<ref name="zulassung" /> |
Seit Januar 2019 werden auf Wunsch auch mattschwarze Kontrollschilder ausgegeben. Ein mattschwarzes Einzelschild für Motorräder kostet [[Schweizer Franken|CHF]] 130, zwei mattschwarze Kontrollschilder für das Auto kosten CHF 250.<ref>[https://www.vaterland.li/liechtenstein/gesellschaft/vermischtes/neu-mattschwarze-kontrollschilder;art171,368215 ''Mattschwarze Kontrollschilder ab 2019''] Online-Zeitungsartikel auf ''vaterland.li'' vom 25. Januar 2019, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> Ein Standard-Kontrollschild kostet CHF 25, zwei Standard-Schilder kosten CHF 40.<ref name="zulassung" /> |
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=== Grundfarben === |
=== Grundfarben === |
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[[Datei:Liechtenstein temporary plate valid for 4 days max.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:Liechtenstein temporary plate valid for 4 days max.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Liechtensteinisches Kurzzeit-Kennzeichen (Tagesschild), vorderes Schild]] |
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[[Datei:Liechtenstein agricultural vehicle front licence plate FL 1943.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:Liechtenstein agricultural vehicle front licence plate FL 1943.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Liechtensteiner Kontrollschild mit grüner Grundfarbe, für landwirtschaftliche Fahrzeuge]] |
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[[Datei:Fire department - FL 1234 detail.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:Fire department - FL 1234 detail.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Liechtensteiner Kontrollschild mit blauer Grundfarbe, für Industrie- und Arbeitsfahrzeuge]] |
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[[Datei:Liechtenstein exceptional vehicle license plate (front).jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:Liechtenstein exceptional vehicle license plate (front).jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Liechtensteiner Kontrollschild mit brauner Grundfarbe, für Ausnahmefahrzeuge]] |
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[[Datei:Wiederholungskennzeichen für Heck-Lastenträger in Liechtenstein.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:Wiederholungskennzeichen für Heck-Lastenträger in Liechtenstein.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Liechtensteiner Wiederholungskennzeichen für Heck-Lastenträger (ab März 2022)]] |
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* <span style="background:#111; color:white"> Kontrollschilder</span> mit schwarzer Grundfarbe und weisser Schrift werden für Fahrzeuge zum Sachen- und Personentransport, d. h. für [[Personenkraftwagen|Personenwagen]], [[Lastkraftwagen]], [[Omnibus]]se, Anhänger, gewerbliche [[Traktor]]en, Motorräder, dreirädrige Motorfahrzeuge und Motor-Einachser verwendet. |
* <span style="background:#111; color:white"> Kontrollschilder</span> mit schwarzer Grundfarbe und weisser Schrift werden für Fahrzeuge zum Sachen- und Personentransport, d. h. für [[Personenkraftwagen|Personenwagen]], [[Lastkraftwagen]], [[Omnibus]]se, Anhänger, gewerbliche [[Traktor]]en, Motorräder, dreirädrige Motorfahrzeuge und Motor-Einachser verwendet. |
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* <span style="background:#111; color:yellow"> Kontrollschilder</span> mit schwarzer Grundfarbe und gelber Schrift werden für Fahrzeuge mit einer [[Kontrollschild (Liechtenstein)#Tagesschilder|Tageszulassung]] verwendet. |
* <span style="background:#111; color:yellow"> Kontrollschilder</span> mit schwarzer Grundfarbe und gelber Schrift werden für Fahrzeuge mit einer [[Kontrollschild (Liechtenstein)#Tagesschilder|Tageszulassung]] verwendet. |
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* <span style="background:#0F6; color:black"> Kontrollschilder</span> mit hellgrüner Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für [[Kontrollschild (Liechtenstein)#Landwirtschaftsfahrzeuge|land- und forstwirtschaftliche]] Fahrzeuge und deren Anhänger. |
* <span style="background:#0F6; color:black"> Kontrollschilder</span> mit hellgrüner Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für [[Kontrollschild (Liechtenstein)#Landwirtschaftsfahrzeuge|land- und forstwirtschaftliche]] Fahrzeuge und deren Anhänger. |
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* <span style="background:#3CF; color:black"> Kontrollschilder</span> mit hellblauer Grundfarbe und schwarzer Schrift werden für [[ |
* <span style="background:#3CF; color:black"> Kontrollschilder</span> mit hellblauer Grundfarbe und schwarzer Schrift werden für [[#Arbeitsfahrzeuge|Industrie- und Arbeitsfahrzeuge und Arbeitsanhänger]] verwendet. |
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* <span style="background:#F93; color:black"> Kontrollschilder</span> mit hellbrauner |
* <span style="background:#F93; color:black"> Kontrollschilder</span> mit hellbrauner Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für [[Schwertransport|Ausnahmefahrzeuge]] und [[Kontrollschild (Liechtenstein)#Ausnahmefahrzeuge|Anhänger]]. |
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* <span style="background:#FF0; color:black"> Kontrollschilder</span> mit gelber Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für [[Leichtkraftrad|Kleinmotorräder]] und [[Kleinkraftrad|Leichtmotorfahrzeuge]]<ref name="gesetze" /> |
* <span style="background:#FF0; color:black"> Kontrollschilder</span> mit gelber Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für [[Leichtkraftrad|Kleinmotorräder]] und [[Kleinkraftrad|Leichtmotorfahrzeuge]]<ref name="gesetze" /> |
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=== Nummern-System === |
=== Nummern-System === |
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[[Datei:1 - FL.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:1 - FL.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Kontrollschild FL 1 wird bei offiziellen Anlässen an der Limousine des [[Landesfürst (Liechtenstein)|Staatsoberhauptes]], [[Hans-Adam II.|Fürst Hans-Adam II.]] angebracht]] |
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[[Datei:5 - Head of Government.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:5 - Head of Government.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Kontrollschild FL 5 wird bei offiziellen Anlässen an der Limousine der liechtensteinischen Regierung angebracht]] |
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[[Datei:2021 Liechtenstein police car FL 9 (new colours).jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:2021 Liechtenstein police car FL 9 (new colours).jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Kontrollschild FL 9 an einem Einsatzfahrzeug der liechtensteinischen Landespolizei]] |
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[[Datei:FL 41441 - ambulance series (-144-).jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:FL 41441 - ambulance series (-144-).jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Die Kontrollschilder FL 41441 bis FL 41449 sind reserviert für Fahrzeuge des [[Liechtensteinisches Rotes Kreuz|Liechtensteinischen Roten Kreuzes]], als Hinweis auf die [[Notruf]]nummer 144]] |
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[[Datei:FL 40200 LieMobil Bus Dezember 2021.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0. |
[[Datei:FL 40200 LieMobil Bus Dezember 2021.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.77|Die Kontrollschilder FL 40200 bis FL 40260 sind reserviert für [[Omnibus|Linienbusse]] des [[Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil|öffentlichen |
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Personennahverkehrs]] ]] |
Personennahverkehrs]] ]] |
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[[Datei:X 1999 Liechtenstein license plates Index (last public edition).jpg|mini|hochkant= |
[[Datei:X 1999 Liechtenstein license plates Index (last public edition).jpg|mini|hochkant=1.02|Motorfahrzeug-Verzeichnis 1999, die letzte öffentliche Handbuch-Version]] |
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Die Nummerierung der Kontrollschilder beginnt für Motorwagen und Anhänger einerseits und Motorräder anderseits separat |
Die Nummerierung der Kontrollschilder beginnt für Motorwagen und Anhänger einerseits und Motorräder anderseits separat sowie für jede Schilderart nach Grundfarbe und besonderer Kennzeichnung getrennt und erfolgt in aufsteigender Reihenfolge. |
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Von allen verfügbaren Nummern für Motorwagen- und Anhänger-Kontrollschilder (FL 1 bis FL 99999) wurden bislang ungefähr 50 Prozent ausgegeben. Die Nummern sind in folgende Nummernkreise unterteilt, welche jeweils für gewisse Fahrzeuggruppen bzw. Verwendungszwecke reserviert wurden: |
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* <code>FL 1</code> bis <code>FL 4</code>, sowie <code>FL 6</code>, <code>FL 8</code> und <code>FL 10</code> werden bei offiziellen Anlässen |
* <code>FL 1</code> bis <code>FL 4</code>, sowie <code>FL 6</code>, <code>FL 8</code> und <code>FL 10</code> werden, bei offiziellen Anlässen, an den Fahrzeugen der [[Haus Liechtenstein#Die fürstliche Familie heute|Fürstlichen Familie]] angebracht. |
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* <code>FL 5</code> |
* <code>FL 5</code> und gelegentlich auch <code>FL 6</code> werden, bei offiziellen Anlässen, an den Fahrzeugen der [[Regierung des Fürstentums Liechtenstein|Regierung]] bzw. des [[Liste der Regierungschefs von Liechtenstein|Regierungschefs]] angebracht. |
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Diese repräsentativen, einstelligen Nummernschilder werden jeweils nur während offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen angebracht und ansonsten im Kofferraum mitgeführt. Bei Auslandsfahrten der Regierung oder während Staatsbesuchen von hochrangigen ausländischen Gästen, wie z. B. [[Staatsoberhaupt|Staatsoberhäuptern]] oder [[Regierungschef]]s, werden sowohl für die Regierung, als auch für die Fürstliche Familie, dieselben zwei oder drei speziell ausgestatteten [[Staatskarosse#Schweiz|Limousinen]] eingesetzt. Die Limousinen tragen während der übrigen Zeit normale Kontrollschilder mit tiefen vierstelligen Nummern.<ref name="limousine">[https://www.vaterland.li/liechtenstein/wirtschaft/auch-regierung-faehrt-bald-mit-strom-art-547846 ''«Auch Regierung fährt bald mit Strom.»''] Online-Zeitungsartikel auf vaterland.li vom 3. November 2023, abgerufen am 16. November 2023.</ref> |
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Kontrollschilder mit Nummern von 1 bis 20 werden ausschliesslich für die oben genannten offiziellen Fahrzeuge verwendet. |
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⚫ | * <code>FL 7</code>, <code>FL 9</code> und <code>FL 11</code> bis <code>FL 20</code> sind für die markierten [[Einsatzfahrzeug]]e der [[Landespolizei (Liechtenstein)|Liechtensteinischen Landespolizei]] reserviert. Die Polizei-Fahrzeuge sind die einzigen Personenwagen in Liechtenstein, welche permanent mit ein- oder zweistelligen Kontrollschildern unterwegs sind.<ref name="morger" /> |
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⚫ | Bei [[Kontrollschild (Liechtenstein)#Motorrad-Kontrollschilder|Motorrad- |
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⚫ | Kontrollschild-Nummern von 1 bis 20 gibt es nur bei diesen offiziellen Fahrzeugen. Bei allen anderen Kontrollschildarten mit eigener Nummernserie ([[Kontrollschild (Liechtenstein)#Motorrad-Kontrollschilder|Motorrad-Kontrollschilder]] und [[Kontrollschild (Liechtenstein)#Kontrollschilder für besondere Zwecke|Kontrollschilder mit grüner, blauer oder brauner Grundfarbe]]) beginnt der Nummernkreis jeweils mit <code>FL 21</code>. |
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* <code>FL 101</code> bis <code>FL 300</code> sind reserviert für [[Kontrollschild (Liechtenstein)#Händlerschilder|Händlerschilder]] bei Motorwagen und Anhängern. |
* <code>FL 101</code> bis <code>FL 300</code> sind reserviert für [[Kontrollschild (Liechtenstein)#Händlerschilder|Händlerschilder]] bei Motorwagen und Anhängern. |
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* <code>FL 301</code> bis <code>FL 1999</code> wurden für die erste Serie der Anhänger-Kontrollschilder verwendet. |
* <code>FL 301</code> bis <code>FL 1999</code> wurden für die erste Serie der Anhänger-Kontrollschilder verwendet. |
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* <code>FL 2000</code> bis <code>FL 40199</code> wurden bis 2022 für Personen- und Lastwagen-Kontrollschilder vergeben. |
* <code>FL 2000</code> bis <code>FL 40199</code> wurden bis 2022 für Personen- und Lastwagen-Kontrollschilder vergeben. |
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* <code>FL 40200</code> bis <code>FL 40260</code> sind reserviert für [[Omnibus|Linienbusse]] des [[Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil|öffentlichen Personennahverkehrs]]. |
* <code>FL 40200</code> bis <code>FL 40260</code> sind reserviert für die [[Omnibus|Linienbusse]] des [[Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil|öffentlichen Personennahverkehrs]]. |
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* <code>FL 40261</code> bis <code>FL 41440</code> werden |
* <code>FL 40261</code> bis <code>FL 41440</code> werden zurzeit (2023) für Personen- und Lastwagen-Kontrollschilder vergeben. |
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* <code>FL 41441</code> bis <code>FL 41449</code> |
* <code>FL 41441</code> bis <code>FL 41449</code> ist der reservierte Nummernkreis für die [[Krankenkraftwagen|Fahrzeuge]] des [[Liechtensteinisches Rotes Kreuz|Liechtensteinischen Roten Kreuzes]]. |
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* <code>FL 41450</code> bis <code>FL 49999</code> |
* <code>FL 41450</code> bis <code>FL 49999</code> ist die zukünftige Nummern-Serie (ab 2024) für Personen- und Lastwagen-Kontrollschilder. |
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* <code>FL 50000</code> bis <code>FL 50299</code> |
* <code>FL 50000</code> bis <code>FL 50299</code> ist der reservierte Nummernkreis für Tageszulassungen (Motorwagen, Anhänger und Motorräder). |
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* <code>FL |
* <code>FL 50300</code> bis <code>FL 65099</code> <span style="color:red;"> (14800 Nummern)</span> - Fahrzeuggruppe bzw. Verwendungszweck noch nicht festgelegt. |
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* <code>FL |
* <code>FL 65100</code> bis <code>FL 68099</code> ist der derzeitige (2023) Nummernkreis der zweiten Anhänger-Kontrollschild-Serie. |
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* <code>FL |
* <code>FL 68100</code> bis <code>FL 70000</code> ist die zukünftige Nummern-Serie (ab 2024) für Anhänger-Kontrollschilder. |
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* <code>FL 70001</code> bis <code>FL 89999</code> <span style="color:red;"> (20000 Nummern)</span> - Fahrzeuggruppe bzw. Verwendungszweck noch nicht festgelegt. |
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* <code>FL 90000</code> bis <code>FL 92999</code> ist der reservierte Nummernkreis für die befristeten Kontrollschilder für Motorwagen. |
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* <code>FL 93000</code> bis <code>FL 94999</code> <span style="color:red;"> (2000 Nummern)</span> - Fahrzeuggruppe bzw. Verwendungszweck noch nicht festgelegt. |
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* <code>FL 95000</code> bis <code>FL 95099</code> ist der reservierte Nummernkreis für die befristeten Kontrollschilder für Anhänger. |
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* <code>FL 95100</code> bis <code>FL 99999</code> <span style="color:red;"> (4900 Nummern)</span> - Fahrzeuggruppe bzw. Verwendungszweck noch nicht festgelegt.<ref name="zulassung" /> |
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Am 30. Juni 2021 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 30’538 Personenwagen und 494 [[Personenverkehr|Personentransportfahrzeuge]] zum Verkehr zugelassen. In der Kategorie [[Transportmotorwagen|Sachentransportfahrzeuge]] waren 3’089 [[Lieferwagen]], 290 [[Lastkraftwagen|Lastwagen]] und 251 [[Zugmaschine#Sattelschlepper|Sattelschlepper]] immatrikuliert. In der Kategorie Anhänger waren 3’125 [[Anhänger|Sachentransportanhänger]], 332 [[Sattelauflieger]] und 202 [[Wohnwagen|Wohnanhänger]] zum Verkehr zugelassen.<ref name="statistik21">[https://www.llv.li/files/as/fahrzeugbestand-30-juni-2021.pdf ''Fahrzeugstatistik Liechtenstein, Bestand 30. Juni 2021''] Amt für Statistik (PDF; 88 Seiten), abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
Am 30. Juni 2021 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 30’538 Personenwagen und 494 [[Personenverkehr|Personentransportfahrzeuge]] zum Verkehr zugelassen. In der Kategorie [[Transportmotorwagen|Sachentransportfahrzeuge]] waren 3’089 [[Lieferwagen]], 290 [[Lastkraftwagen|Lastwagen]] und 251 [[Zugmaschine#Sattelschlepper|Sattelschlepper]] immatrikuliert. In der Kategorie Anhänger waren 3’125 [[Anhänger|Sachentransportanhänger]], 332 [[Sattelauflieger]] und 202 [[Wohnwagen|Wohnanhänger]] zum Verkehr zugelassen.<ref name="statistik21">[https://www.llv.li/files/as/fahrzeugbestand-30-juni-2021.pdf ''Fahrzeugstatistik Liechtenstein, Bestand 30. Juni 2021''] Amt für Statistik (PDF; 88 Seiten), abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
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Auf das ersteigerte Kontrollschild muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Versteigerung ein Fahrzeug zugelassen werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Zulassung. Die bereits bezahlte Kaution wird nicht zurückerstattet. Es dürfen nur Kontrollschilder für den Eigenbedarf ersteigert werden. |
Auf das ersteigerte Kontrollschild muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Versteigerung ein Fahrzeug zugelassen werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Zulassung. Die bereits bezahlte Kaution wird nicht zurückerstattet. Es dürfen nur Kontrollschilder für den Eigenbedarf ersteigert werden. |
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Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Liechtenstein. Ist es einer Person nicht möglich selbst an der Versteigerung teilzunehmen oder soll für eine Gesellschaft mitgesteigert werden, ist vor Beginn der Versteigerung eine entsprechende Vertretungsvollmacht abzugeben. |
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Liechtenstein. Ist es einer Person nicht möglich selbst an der Versteigerung teilzunehmen oder soll für eine Gesellschaft mitgesteigert werden, ist vor Beginn der Versteigerung eine entsprechende [[Vollmacht|Vertretungsvollmacht]] abzugeben. |
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Die ersteigerten Schilder sind am Tag der Versteigerung bar oder vor der Zulassung durch Überweisung des Steigerungsbetrages an das Amt für Strassenverkehr zu bezahlen. In jedem Fall ist an der Versteigerung eine Kaution von CHF 500.00 in bar zu bezahlen, welche bei der Zulassung angerechnet wird. |
Die ersteigerten Schilder sind am Tag der Versteigerung bar oder vor der Zulassung durch [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|Überweisung]] des Steigerungsbetrages an das Amt für Strassenverkehr zu bezahlen. In jedem Fall ist an der Versteigerung eine [[Kaution]] von CHF 500.00 in bar zu bezahlen, welche bei der Zulassung angerechnet wird. |
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Werden die ersteigerten Kontrollschilder gestohlen oder geraten in Verlust, werden diese im Fahndungssystem der Landespolizei ausgeschrieben. Die Schilder werden für 15 Jahre zur Ausgabe gesperrt und können anschliessend wieder der Person zugeteilt werden, welche diese ersteigert hat.<ref name="weisungen" /> |
Werden die ersteigerten Kontrollschilder gestohlen oder geraten in Verlust, werden diese im Fahndungssystem der Landespolizei ausgeschrieben. Die Schilder werden für 15 Jahre zur Ausgabe gesperrt und können anschliessend wieder der Person zugeteilt werden, welche diese ersteigert hat.<ref name="weisungen" /> |
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=== Zuteilung / Wunschnummern === |
=== Zuteilung / Wunschnummern === |
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Die Kontrollschilder werden vom Amt für Strassenverkehr in Vaduz bei der Zulassung des Fahrzeugs zugeteilt. Die Kontrollschilder, mit Ausnahme der Schilder für die provisorische Zulassung, bleiben Eigentum des Staates und müssen nach der Abmeldung des Fahrzeugs zurückgegeben werden,. Die Nummern werden in der Regel fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Zwischendurch werden auch tiefe Nummern, welche zurückgegeben worden sind, wieder neu in Umlauf gebracht. |
Die Kontrollschilder werden vom Amt für Strassenverkehr in Vaduz bei der Zulassung des Fahrzeugs zugeteilt. Die Kontrollschilder, mit Ausnahme der Schilder für die [[Provisorium|provisorische]] Zulassung, bleiben Eigentum des Staates und müssen nach der Abmeldung des Fahrzeugs zurückgegeben werden,. Die Nummern werden in der Regel fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Zwischendurch werden auch tiefe Nummern, welche zurückgegeben worden sind, wieder neu in Umlauf gebracht. |
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Die Kontrollschilder werden dem [[Fahrzeughalter]] zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Sie können auf Antrag als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die hinteren Kontrollschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert. |
Die Kontrollschilder werden dem [[Fahrzeughalter]] zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Sie können auf Antrag als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die hinteren Kontrollschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert. |
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Es ist möglich sogenannte [[Wunschkennzeichen]] bzw. Wunschnummern (spezielle Ziffernkombinationen) beim Amt für Strassenverkehr zu reservieren. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Ziffernkombination nicht unter die Bestimmungen der Ziffer 4 der Kontrollschilderweisung fällt (4-stellige Motorwagenschilder, 2-stellige Motorradschilder oder auffällige Ziffernkombinationen wie z. B. <code>FL 20000</code>, <code>FL 30303</code> oder <code>FL 44444</code>. Diese Schilder sind nur über Schilderversteigerungen beim Amt für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich) oder bereits an einen anderen Halter zugeteilt ist. |
Es ist möglich, sogenannte [[Wunschkennzeichen]] bzw. Wunschnummern (spezielle Ziffernkombinationen) beim Amt für Strassenverkehr zu reservieren. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Ziffernkombination nicht unter die Bestimmungen der Ziffer 4 der Kontrollschilderweisung fällt (4-stellige Motorwagenschilder, 2-stellige Motorradschilder oder auffällige Ziffernkombinationen wie z. B. <code>FL 20000</code>, <code>FL 30303</code> oder <code>FL 44444</code>. Diese Schilder sind nur über Schilderversteigerungen beim Amt für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich) oder bereits an einen anderen Halter zugeteilt ist.<ref name="weisungen">[https://www.llv.li/files/asv/weisungen-kontrollschilder-01012015.pdf ''Weisungen über die Kontrollschilder''] Amt für Strassenverkehr (PDF; 9 Seiten), abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
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Die Gebühr einer Wunschnummer beträgt gemäss Gebührenverordnung CHF 500 und wird bei der Bestellung in Rechnung gestellt. Bis zu einer [[Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr|Immatrikulation]] auf die Wunschnummer muss diese bezahlt sein. Schilderreservierungen sind nur innerhalb des aktuell verwendeten Nummernkreises möglich, dieser reicht |
Die Gebühr einer Wunschnummer beträgt gemäss Gebührenverordnung CHF 500 und wird bei der Bestellung in Rechnung gestellt. Bis zu einer [[Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr|Immatrikulation]] auf die Wunschnummer muss diese bezahlt sein. Schilderreservierungen sind nur innerhalb des aktuell verwendeten Nummernkreises möglich, dieser reicht zurzeit bei Personenwagen-Kontrollschildern bis <code>FL 41300</code>, bei Motorrad-Schildern bis <code>FL 6300</code> (Stand Oktober 2023).<ref name="wunsch">[https://www.llv.li/inhalt/118526/amtsstellen/wunschnummern ''Wunschnummern''] Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
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Meldet der Halter kein neues Fahrzeug mehr an, muss er das Kontrollschild an das Amt für Strassenverkehr zurückgeben. Das Kontrollschild bleibt ein Jahr lang für den bisherigen Halter reserviert und die Reservation kann gegen eine Gebühr jahreweise verlängert werden. Viele liechtensteinische Fahrzeughalter behalten ihre Autonummer ein Leben lang oder geben sie innerhalb der Familie an ihre |
Meldet der Halter kein neues Fahrzeug mehr an, muss er das Kontrollschild an das Amt für Strassenverkehr zurückgeben. Das Kontrollschild bleibt ein Jahr lang für den bisherigen Halter reserviert und die Reservation kann gegen eine Gebühr jahreweise verlängert werden. Viele liechtensteinische Fahrzeughalter behalten ihre Autonummer ein Leben lang oder geben sie innerhalb der Familie an ihre [[Nachkomme]]n weiter.<ref name="gesetze" /><ref name="zulassung">[https://www.llv.li/de/unternehmen/materielle-immaterielle-gueter/unternehmensfahrzeuge/fahrzeuge/fahrzeugzulassung ''Fahrzeugzulassung''] Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
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=== Abmeldung / Halterwechel === |
=== Abmeldung / Halterwechel === |
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Wenn der Halter sein Fahrzeug nur vorübergehend abmeldet, kann er die Kontrollschilder gebührenpflichtig deponieren bzw. reservieren lassen. Eine Deponierung ist für ein Jahr ab Deponierungsdatum möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung. Sollte die Deponierung verlängert werden, muss der Halter selbstständig beim Amt für Strassenverkehr vorstellig werden. Die Gebühren für eine Verlängerung der Deponierungsfrist sind ebenfalls in der Gebührenverordnung geregelt. Werden die Kontrollschilder nach Ablauf der Deponierungsfrist nicht verlängert oder wieder zum Verkehr zugelassen, verfällt der Anspruch des Halters, diese wieder auf seinen Namen zulassen zu können. |
Wenn der Halter sein Fahrzeug nur vorübergehend abmeldet, kann er die Kontrollschilder gebührenpflichtig deponieren bzw. reservieren lassen. Eine Deponierung ist für ein Jahr ab Deponierungsdatum möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung. Sollte die Deponierung verlängert werden, muss der Halter selbstständig beim Amt für Strassenverkehr vorstellig werden. Die Gebühren für eine Verlängerung der Deponierungsfrist sind ebenfalls in der Gebührenverordnung geregelt. Werden die Kontrollschilder nach Ablauf der Deponierungsfrist nicht verlängert oder wieder zum Verkehr zugelassen, verfällt der Anspruch des Halters, diese wieder auf seinen Namen zulassen zu können. |
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Bei einer Annullierung der Zulassung bzw. der endgültigen Rückgabe der Kontrollschilder werden die Schilder vernichtet und die Nummer wird nach frühestens einem Jahr wieder in Umlauf gebracht. Die Nummern von gestohlenen oder verlorengegangenen Kontrollschildern werden für 15 Jahre gesperrt und im [[Fahndung]]ssystem ausgeschrieben. |
Bei einer [[Annullierung]] der Zulassung bzw. der endgültigen Rückgabe der Kontrollschilder werden die Schilder vernichtet und die Nummer wird nach frühestens einem Jahr wieder in Umlauf gebracht. Die Nummern von gestohlenen oder verlorengegangenen Kontrollschildern werden für 15 Jahre gesperrt und im [[Fahndung]]ssystem ausgeschrieben. |
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Ein Halterwechsel bzw. die Weitergabe von Kontrollschildern an eine andere Person ist nur in folgenden Fällen möglich: |
Ein Halterwechsel bzw. die Weitergabe von Kontrollschildern an eine andere Person ist nur in folgenden Fällen möglich: |
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* Zwischen natürlichen Personen bis zum 3. Verwandtschaftsgrad. |
* Zwischen [[Natürliche Person|natürlichen Personen]] bis zum 3. Verwandtschaftsgrad. |
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* Zwischen Partnern in einer eingetragenen Partnerschaft. |
* Zwischen Partnern in einer [[Eingetragene Partnerschaft|eingetragenen Partnerschaft]]. |
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* Zwischen Lebenspartnern in eheähnlicher Gemeinschaft, die nachweislich mindestens drei Jahre im gleichen Haushalt wohnhaft sind. |
* Zwischen Lebenspartnern in [[Ehe|eheähnlicher]] Gemeinschaft, die nachweislich mindestens drei Jahre im gleichen Haushalt wohnhaft sind. |
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* Im |
* Im [[Scheidung]]sfalle wird die Haltergeschichte berücksichtigt. Wird eine Verbindung zwischen anfragender Person und Schild festgestellt, kann maximal ein Jahr nach dem Scheidungstermin mit Zustimmung beider Personen ein Halterwechsel vollzogen werden. |
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* Zwischen einer juristischen und einer natürlichen Person. Die Verbindung der natürlichen Person mit der juristischen Person muss mit einem Handelsregisterauszug dargelegt werden.<ref name="weisungen" /><ref name="abmeldung">[https://www.llv.li/inhalt/11112/amtsstellen/fahrzeugabmeldung ''Fahrzeugabmeldung''] Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
* Zwischen einer [[Juristische Person|juristischen]] und einer natürlichen Person. Die Verbindung der natürlichen Person mit der juristischen Person muss mit einem [[Handelsregister (Liechtenstein)|Handelsregisterauszug]] dargelegt werden.<ref name="weisungen" /><ref name="abmeldung">[https://www.llv.li/inhalt/11112/amtsstellen/fahrzeugabmeldung ''Fahrzeugabmeldung''] Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
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=== Formate / Herstellung === |
=== Formate / Herstellung === |
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* '''180 × 140 mm''' misst ein Schild für '''Motorräder''', Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge sowie [[Leichtelektromobil]]e. |
* '''180 × 140 mm''' misst ein Schild für '''Motorräder''', Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge sowie [[Leichtelektromobil]]e. |
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Das kleine Staatswappen sowie die Buchstaben und Zahlen auf den Kontrollschildern sind jeweils auf 1,5 mm erhaben gepresst. Buchstaben und Zahlen werden mit Farbe aufgetragen und das Staatswappen wird seit 1957 in Form eines Stickers auf das Schild geklebt. |
Das kleine Staatswappen sowie die Buchstaben und Zahlen auf den Kontrollschildern sind jeweils auf 1,5 mm erhaben [[Schlagstempel|gepresst]]. Buchstaben und Zahlen werden mit Farbe aufgetragen und das Staatswappen wird seit 1957 in Form eines Stickers auf das Schild geklebt. |
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* '''100 × 140 mm''' misst ein Schild für ''' |
* '''100 × 140 mm''' misst ein Schild für '''[[Mofa]]s''' und [[E-Bike]]s. |
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Die Kontrollschilder sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden. Das hintere Kontrollschild muss in der [[Längsachse]] des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.<ref name="gesetze"> [https://www.gesetze.li/konso/1978020000 ''Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Verordnung vom 1. August 1978, betreffend Kontrollschilder von Motorfahrzeugen, Artikel 71–76''] Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Nr. 20, ausgegeben am 31. August 1978, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref><ref name="morger" /><ref name="VTS"> [https://www.gesetze.li/konso/1996143000 ''Verordnung vom 16. Juli 1996 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), betreffend Kontrollschilder, Artikel 45''] Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1996, Nr. 143, ausgegeben am 27. September 1996, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
Die Kontrollschilder sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden. Das hintere Kontrollschild muss in der [[Längsachse]] des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.<ref name="gesetze"> [https://www.gesetze.li/konso/1978020000 ''Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Verordnung vom 1. August 1978, betreffend Kontrollschilder von Motorfahrzeugen, Artikel 71–76''] Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Nr. 20, ausgegeben am 31. August 1978, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref><ref name="morger" /><ref name="VTS"> [https://www.gesetze.li/konso/1996143000 ''Verordnung vom 16. Juli 1996 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), betreffend Kontrollschilder, Artikel 45''] Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1996, Nr. 143, ausgegeben am 27. September 1996, abgerufen am 22. Oktober 2023.</ref> |
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[[Datei:Liechtenstein dealer plate utility vehicles.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.6|Liechtensteiner Händlerschild für Industrie- und Arbeitsfahrzeuge]] |
[[Datei:Liechtenstein dealer plate utility vehicles.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.6|Liechtensteiner Händlerschild für Industrie- und Arbeitsfahrzeuge]] |
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Schwarze Kontrollschilder mit Nummern von <code>FL 101</code> bis <code>FL 300</code> und dem zusätzlichen Buchstaben ''U'' sind spezielle Kontrollschilder für das Motorfahrzeuggewerbe, umgangssprachlich auch «Garagennummern» genannt. Der Buchstabe ''U'' steht für ''[[ |
Schwarze Kontrollschilder mit Nummern von <code>FL 101</code> bis <code>FL 300</code> und dem zusätzlichen Buchstaben ''U'' sind spezielle Kontrollschilder für das Motorfahrzeuggewerbe, umgangssprachlich auch «Garagennummern» genannt. Der Buchstabe ''U'' steht für ''[[Unternehmer]]''. Diese Schilder werden, in Verbindung mit einem Kollektiv-[[Fahrzeugschein|Fahrzeugausweis]], nur an eingetragene [[Autohändler|Fahrzeughändler]] und [[Autowerkstatt|Reparaturwerkstätten]] abgegeben. |
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Händlerschilder können kurzzeitig für sämtliche Motorfahrzeuge, z. B. für [[Testfahrt|Überprüfungs]]- und Überführungsfahrten, genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem [[Emissionen im praktischen Fahrbetrieb|Emissionsausstoss]]. Auch die Benutzung der [[Autobahn und Autostrasse (Schweiz)|Autobahn]] ohne [[Autobahnvignette]] ist bei autobahntauglichen Fahrzeugen erlaubt, jedoch nicht die Fahrt ins Ausland (auch nicht ins benachbarte), da diese speziellen Schilder aufgrund der [[Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr|Wiener Straßenverkehrskonvention]] nicht anerkannt werden müssen. Nebst der Anbringung an den ordentlichen Autonummernhalterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig, diese «U-Nummern» mittels [[Magnet]] auf der Motorhaube und am Heck oder in eine Kunststofftasche angehängt, anzubringen. Mit Händlerschildern versehene Fahrzeuge können Kaufinteressenten für unbegleitete Fahrten überlassen werden, wenn sie betriebssicher sind und den Vorschriften entsprechen. |
Händlerschilder können kurzzeitig für sämtliche Motorfahrzeuge, z. B. für [[Testfahrt|Überprüfungs]]- und Überführungsfahrten, genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem [[Emissionen im praktischen Fahrbetrieb|Emissionsausstoss]]. Auch die Benutzung der [[Autobahn und Autostrasse (Schweiz)|Autobahn]] ohne [[Autobahnvignette]] ist bei autobahntauglichen Fahrzeugen erlaubt, jedoch nicht die Fahrt ins Ausland (auch nicht ins benachbarte), da diese speziellen Schilder aufgrund der [[Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr|Wiener Straßenverkehrskonvention]] nicht anerkannt werden müssen. Nebst der Anbringung an den ordentlichen Autonummernhalterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig, diese «U-Nummern» mittels [[Magnet]] auf der Motorhaube und am Heck oder in eine Kunststofftasche angehängt, anzubringen. Mit Händlerschildern versehene Fahrzeuge können Kaufinteressenten für unbegleitete Fahrten überlassen werden, wenn sie betriebssicher sind und den Vorschriften entsprechen. |
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== Befristete Zulassungen == |
== Befristete Zulassungen == |
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[[Datei:Liechtenstein temporary license plates front and rear.jpg|mini|hochkant=1.75|Befristete Kontrollschilder in Liechtenstein, von 1961 bis heute]] |
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[[Datei:2022 validation sticker for Liechtenstein temporary license plates.jpg|rahmenlos|rechts|hochkant=0.45|Kontrollmarke mit Ablaufdatum der Gültigkeit (Ende Juni 2022), für befristete Kontrollschilder in Liechtenstein ]] |
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Seit 1960 gibt es spezielle, befristete Kontrollschilder, welche für [[Zoll (Abgabe)|verzollte]] Motorfahrzeuge ausgegeben werden, welche nur vorübergehend in Liechtenstein immatrikuliert sind. Diese Schilder sind für maximal ein Jahr gültig und sämtliche [[Steuer]]n und Gebühren sind jeweils im Voraus einzuziehen. Kontrollschilder für |
Seit 1960 gibt es spezielle, befristete Kontrollschilder, welche für [[Zoll (Abgabe)|verzollte]] Motorfahrzeuge ausgegeben werden, welche nur vorübergehend in Liechtenstein immatrikuliert sind. Diese Schilder sind für maximal ein Jahr gültig und sämtliche [[Steuer]]n und Gebühren sind jeweils im Voraus einzuziehen. Kontrollschilder für provisorisch immatrikulierte Motorwagen erhalten jeweils Nummern zwischen <code>FL 90000</code> und <code>FL 92999</code> Für Anhänger gibt es befristete Kontrollschilder mit Nummern ab <code>FL 95000</code>. |
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Die Schilder zeigen rechts von der Nummer einen ebenfalls erhaben gepressten, senkrechten roten Balken, auf dem die rote Kontrollmarke aufgeklebt wird, welche die Zahl des Verfallmonats und die beiden letzten Ziffern des Verfalljahres trägt. Die vorderen, befristeten Kontrollschilder haben zwischen den Buchstaben und der Nummer aus Platzgründen nur einen Punkt anstelle des Staatswappens.<ref name="morger" /> |
Die Schilder zeigen rechts von der Nummer einen ebenfalls erhaben gepressten, senkrechten roten Balken, auf dem die rote Kontrollmarke aufgeklebt wird, welche die Zahl des Verfallmonats und die beiden letzten Ziffern des Verfalljahres trägt. Die vorderen, befristeten Kontrollschilder haben zwischen den Buchstaben und der Nummer aus Platzgründen nur einen Punkt anstelle des Staatswappens.<ref name="morger" /> |
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Standard-Kontrollschilder für Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge, Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge sowie für ihre [[Motorradanhänger|Anhänger]] haben eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift und sind 18 cm breit und 14 cm hoch. Die Nummern werden auch hier grundsätzlich fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Bei den Standard-Motorrädern sind derzeit Kontrollschilder mit Nummern von <code>FL 21</code> bis <code>FL 6300</code> im Umlauf (Stand Oktober 2023). |
Standard-Kontrollschilder für Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge, Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge sowie für ihre [[Motorradanhänger|Anhänger]] haben eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift und sind 18 cm breit und 14 cm hoch. Die Nummern werden auch hier grundsätzlich fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Bei den Standard-Motorrädern sind derzeit Kontrollschilder mit Nummern von <code>FL 21</code> bis <code>FL 6300</code> im Umlauf (Stand Oktober 2023). |
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Die einzige Ausnahme bezüglich Farbkombination und Nummernvergabe-System bilden die gelben Kontrollschilder für leichte Motorräder, Kleinmotorräder und |
Die einzige Ausnahme bezüglich Farbkombination und Nummernvergabe-System bilden die gelben Kontrollschilder für leichte Motorräder, Kleinmotorräder und [[Elektromobil]]e. Die Nummernvergabe erfolgt bei diesen Kontrollschildern nicht wie üblich der Reihe nach, sondern mehr oder weniger nach dem [[Zufallsprinzip]]. Obwohl nur relativ wenige Fahrzeuge in dieser Kategorie immatrikuliert sind, sieht man gelbe Kontrollschilder mit Nummern aus allen Bereichen des zugeteilten Nummernkreises (<code>FL 70xx</code>, <code>FL 71xx</code>, <code>FL 72xx</code>, <code>FL 73xx</code>, <code>FL 74xx</code>, <code>FL 75xx</code>, <code>FL 76xx</code>, <code>FL 77xx</code>, <code>FL 78xx</code>, <code>FL 79xx</code>). |
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Am 30. Juni 2021 waren in der Kategorie Motorräder insgesamt 4’936 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Mit 4’561 Fahrzeugen sind die herkömmlichen Motorräder das bedeutendste Segment in dieser Gruppe. Davon waren 2’990 Standard-Motorräder und 1’571 |
Am 30. Juni 2021 waren in der Kategorie Motorräder insgesamt 4’936 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Mit 4’561 Fahrzeugen sind die herkömmlichen Motorräder das bedeutendste Segment in dieser Gruppe. Davon waren 2’990 Standard-Motorräder und 1’571 [[Motorroller]].<ref name="statistik21" /> |
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{{Navigationsleiste Kfz-Kennzeichen in Europa}} |
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[[Kategorie:Kraftfahrzeugkennzeichen nach Staat|Liechtenstein]] |
Version vom 1. Juni 2024, 16:26 Uhr
Kontrollschild ist der im Fürstentum Liechtenstein verwendete offizielle Begriff für die an Motorfahrzeugen angebrachten Kennzeichen. Umgangssprachlich werden sie aber meistens Autonummer oder auch Nummernschilder genannt. Die obligatorische Kennzeichnungspflicht für alle Motorfahrzeuge wurde im Jahr 1906 in Liechtenstein eingeführt.
Liechtensteiner Kontrollschilder haben eine schwarze Grundfarbe mit weisser Beschriftung. Die Kennzeichen bestehen bereits seit 1920 aus den zwei Buchstaben FL, für Fürstentum Liechtenstein, gefolgt vom Landeswappen bzw. von der kleinen Version des Wappens des Fürstenhauses (seit 1957) und einer individuellen, bis zu fünfstelligen Nummer.
Aufgrund der geringen Grösse des Landes (160 km², ca. 40'000 Einwohner) sind keine zusätzlichen Unterscheidungszeichen notwendig. Das aktuelle Nummern- und Farbensystem entspricht im Wesentlichen dem System der Schweizer Kontrollschilder.[1][2][3][4]
Die Kontrollschilder werden jeweils dem Fahrzeughalter zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Sie können auf Antrag als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die hinteren Nummernschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert. Meldet der Halter kein neues Fahrzeug mehr an, muss er das Kontrollschild an das Amt für Strassenverkehr in Vaduz zurückgeben. Das Kontrollschild bleibt dann ein Jahr lang für den bisherigen Halter reserviert. Die Reservierung kann nach einem Jahr gegen eine Gebühr um ein weiteres Jahr verlängert werden. Am 30. Juni 2023 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 41'987 Motorfahrzeuge und 4'189 Anhänger immatrikuliert.[5][6][7][8][9]
Geschichte
Von 1852 bis 1919 war das Fürstentum Liechtenstein durch einen gemeinsamen Zollvertrag eng mit dem benachbarten Kaisertum Österreich bzw. der Österreichisch–Ungarischen Monarchie verbunden.[10] Im Jahr 1905 wurde in Österreich die generelle Kennzeichnungspflicht für Motorfahrzeuge eingeführt. Die Regierungen beider Staaten beschlossen, dass auch die liechtensteinischen Motorfahrzeuge mit den österreichischen Erkennungszeichen versehen werden müssen. Die österreichischen Kennzeichen hatten schwarze Zeichen auf weissem Grund und bestanden aus dem Buchstaben W, dem zugeteilten Erkennungsbuchstaben für das benachbarte österreichische Bundesland Vorarlberg, und einer bis zu dreistelligen Nummer, z. B. W 123
.[1][2]
- Ab 1916 wurden die ersten liechtensteinischen Kontrollschilder ausgegeben. Sie hatten, wie die heutigen Schilder, weisse Zeichen auf schwarzem Grund. Die damaligen Erkennungszeichen bestanden aus dem Buchstaben L für Liechtenstein und einer individuellen Kontrollnummer, z. B. L 12 .[3]
- Ab 1920 wurden Kontrollschilder ausgegeben, die mit den zwei Buchstaben FL, dem blau-roten Landeswappen und einer maximal vierstelligen Nummer beschriftet waren. Liechtensteiner Kontrollschilder werden somit schon seit über hundert Jahren nach dem gleichen Schema beschriftet.
- Ab 1957 wurden neue Kontrollschilder ausgegeben, welche anstelle des blau-roten Landeswappens die kleine Version des fürstlichen Wappens, in den Farben Gold und Rot, trugen. Das Wappen wird seitdem nicht mehr mit Farbe auf das Kontrollschild aufgetragen, sondern in Form eines Stickers auf das Kontrollschild aufgeklebt.
- Ab 1972 wurden die Schriftgrösse und das Format der Schilder an die Kontrollschilder der Schweiz angepasst und das Staatswappen wurde auf das heutige Format verkleinert. Die bisher verwendeten Kontrollschilder blieben weiterhin gültig und wurden seither nur bei Bedarf bzw. schlechter Leserlichkeit durch neue Kontrollschilder, beschriftet mit der gleichen Nummer, ersetzt. Vereinzelt sind heute noch guterhaltene Kontrollschilder aus der Zeit von 1957 bis 1972 an Fahrzeugen zu sehen.[6]
Liechtenstein ist der letzte und somit einzige europäische Staat, der ausschliesslich schwarze Standard-Kontrollschilder ausgibt. In anderen europäischen Ländern werden Kennzeichen mit schwarzer Grundfarbe nur noch an spezielle Fahrzeuggruppen (z. B. historische Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Armee), oder optional zu gelben bzw. weissen Kontrollschildern vergeben, so z. B. auf den britischen Kanalinseln Guernsey und Alderney. Eine Änderung dieser Farbkombination ist nicht geplant und auch nicht erwünscht, denn die Liechtensteiner mögen ihre schwarzen Kontrollschilder.[11]
Systematik
Liechtensteinische Motorfahrzeuge müssen mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus korrosionsbeständigem Metall versehen sein (die heutigen Kontrollschilder bestehen aus Aluminium). Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein kleines vorderes Schild, welches vorne oder hinten am Fahrzeug angebracht werden kann). Die Kontrollschilder können mit einem reflektierenden oder nachleuchtenden Belag versehen sein.[5]
Seit Januar 2019 werden auf Wunsch auch mattschwarze Kontrollschilder ausgegeben. Ein mattschwarzes Einzelschild für Motorräder kostet CHF 130, zwei mattschwarze Kontrollschilder für das Auto kosten CHF 250.[12] Ein Standard-Kontrollschild kostet CHF 25, zwei Standard-Schilder kosten CHF 40.[8]
Grundfarben
- Kontrollschilder mit schwarzer Grundfarbe und weisser Schrift werden für Fahrzeuge zum Sachen- und Personentransport, d. h. für Personenwagen, Lastkraftwagen, Omnibusse, Anhänger, gewerbliche Traktoren, Motorräder, dreirädrige Motorfahrzeuge und Motor-Einachser verwendet.
- Kontrollschilder mit schwarzer Grundfarbe und gelber Schrift werden für Fahrzeuge mit einer Tageszulassung verwendet.
- Kontrollschilder mit hellgrüner Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und deren Anhänger.
- Kontrollschilder mit hellblauer Grundfarbe und schwarzer Schrift werden für Industrie- und Arbeitsfahrzeuge und Arbeitsanhänger verwendet.
- Kontrollschilder mit hellbrauner Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für Ausnahmefahrzeuge und Anhänger.
- Kontrollschilder mit gelber Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge[5]
- Kontrollschilder mit roter Grundfarbe und weisser Schrift werden seit März 2022 für Motorwagen als drittes Kontrollschild für die Anbringung am hinteren Lastenträger ausgegeben. Bis dahin musste jeweils das hintere Kontrollschild am Lastenträger montiert werden, sofern durch diesen das Kontrollschild am Fahrzeug hinten verdeckt wurde. Das dritte Kontrollschild wird ausschliesslich im Langformat ausgegeben. Das Kontrollschild für hintere Lastenträger ist nur gültig, wenn es zusammen mit den zwei am Motorwagen angebrachten schwarzen Kontrollschildern verwendet wird.[13]
Nummern-System
Die Nummerierung der Kontrollschilder beginnt für Motorwagen und Anhänger einerseits und Motorräder anderseits separat sowie für jede Schilderart nach Grundfarbe und besonderer Kennzeichnung getrennt und erfolgt in aufsteigender Reihenfolge.
Von allen verfügbaren Nummern für Motorwagen- und Anhänger-Kontrollschilder (FL 1 bis FL 99999) wurden bislang ungefähr 50 Prozent ausgegeben. Die Nummern sind in folgende Nummernkreise unterteilt, welche jeweils für gewisse Fahrzeuggruppen bzw. Verwendungszwecke reserviert wurden:
FL 1
bisFL 4
, sowieFL 6
,FL 8
undFL 10
werden, bei offiziellen Anlässen, an den Fahrzeugen der Fürstlichen Familie angebracht.FL 5
und gelegentlich auchFL 6
werden, bei offiziellen Anlässen, an den Fahrzeugen der Regierung bzw. des Regierungschefs angebracht.
Diese repräsentativen, einstelligen Nummernschilder werden jeweils nur während offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen angebracht und ansonsten im Kofferraum mitgeführt. Bei Auslandsfahrten der Regierung oder während Staatsbesuchen von hochrangigen ausländischen Gästen, wie z. B. Staatsoberhäuptern oder Regierungschefs, werden sowohl für die Regierung, als auch für die Fürstliche Familie, dieselben zwei oder drei speziell ausgestatteten Limousinen eingesetzt. Die Limousinen tragen während der übrigen Zeit normale Kontrollschilder mit tiefen vierstelligen Nummern.[14]
FL 7
,FL 9
undFL 11
bisFL 20
sind für die markierten Einsatzfahrzeuge der Liechtensteinischen Landespolizei reserviert. Die Polizei-Fahrzeuge sind die einzigen Personenwagen in Liechtenstein, welche permanent mit ein- oder zweistelligen Kontrollschildern unterwegs sind.[6]
Kontrollschild-Nummern von 1 bis 20 gibt es nur bei diesen offiziellen Fahrzeugen. Bei allen anderen Kontrollschildarten mit eigener Nummernserie (Motorrad-Kontrollschilder und Kontrollschilder mit grüner, blauer oder brauner Grundfarbe) beginnt der Nummernkreis jeweils mit FL 21
.
FL 21
bisFL 100
werden für die schwarzen Standard-Kontrollschilder bei Motorwagen und Anhängern grundsätzlich nicht verwendet.FL 101
bisFL 300
sind reserviert für Händlerschilder bei Motorwagen und Anhängern.FL 301
bisFL 1999
wurden für die erste Serie der Anhänger-Kontrollschilder verwendet.FL 2000
bisFL 40199
wurden bis 2022 für Personen- und Lastwagen-Kontrollschilder vergeben.FL 40200
bisFL 40260
sind reserviert für die Linienbusse des öffentlichen Personennahverkehrs.FL 40261
bisFL 41440
werden zurzeit (2023) für Personen- und Lastwagen-Kontrollschilder vergeben.FL 41441
bisFL 41449
ist der reservierte Nummernkreis für die Fahrzeuge des Liechtensteinischen Roten Kreuzes.FL 41450
bisFL 49999
ist die zukünftige Nummern-Serie (ab 2024) für Personen- und Lastwagen-Kontrollschilder.FL 50000
bisFL 50299
ist der reservierte Nummernkreis für Tageszulassungen (Motorwagen, Anhänger und Motorräder).FL 50300
bisFL 65099
(14800 Nummern) - Fahrzeuggruppe bzw. Verwendungszweck noch nicht festgelegt.FL 65100
bisFL 68099
ist der derzeitige (2023) Nummernkreis der zweiten Anhänger-Kontrollschild-Serie.FL 68100
bisFL 70000
ist die zukünftige Nummern-Serie (ab 2024) für Anhänger-Kontrollschilder.FL 70001
bisFL 89999
(20000 Nummern) - Fahrzeuggruppe bzw. Verwendungszweck noch nicht festgelegt.FL 90000
bisFL 92999
ist der reservierte Nummernkreis für die befristeten Kontrollschilder für Motorwagen.FL 93000
bisFL 94999
(2000 Nummern) - Fahrzeuggruppe bzw. Verwendungszweck noch nicht festgelegt.FL 95000
bisFL 95099
ist der reservierte Nummernkreis für die befristeten Kontrollschilder für Anhänger.FL 95100
bisFL 99999
(4900 Nummern) - Fahrzeuggruppe bzw. Verwendungszweck noch nicht festgelegt.[8]
Am 30. Juni 2021 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 30’538 Personenwagen und 494 Personentransportfahrzeuge zum Verkehr zugelassen. In der Kategorie Sachentransportfahrzeuge waren 3’089 Lieferwagen, 290 Lastwagen und 251 Sattelschlepper immatrikuliert. In der Kategorie Anhänger waren 3’125 Sachentransportanhänger, 332 Sattelauflieger und 202 Wohnanhänger zum Verkehr zugelassen.[15]
Versteigerung
Eine Kontrollschild-Versteigerung wird in der Regel alle 2 Jahre durch das Amt für Strassenverkehr in Vaduz durchgeführt. Folgende Kontrollschilder werden ausschliesslich durch eine Versteigerung an den Meistbietenden ausgegeben:
- Kontrollschilder mit tiefen Nummern (4-stellige normale Kontrollschilder oder 2-stellige Motorradschilder)
- Kontrollschilder mit auffälligen Ziffernkombinationen
Auf das ersteigerte Kontrollschild muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Versteigerung ein Fahrzeug zugelassen werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Zulassung. Die bereits bezahlte Kaution wird nicht zurückerstattet. Es dürfen nur Kontrollschilder für den Eigenbedarf ersteigert werden.
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Liechtenstein. Ist es einer Person nicht möglich selbst an der Versteigerung teilzunehmen oder soll für eine Gesellschaft mitgesteigert werden, ist vor Beginn der Versteigerung eine entsprechende Vertretungsvollmacht abzugeben. Die ersteigerten Schilder sind am Tag der Versteigerung bar oder vor der Zulassung durch Überweisung des Steigerungsbetrages an das Amt für Strassenverkehr zu bezahlen. In jedem Fall ist an der Versteigerung eine Kaution von CHF 500.00 in bar zu bezahlen, welche bei der Zulassung angerechnet wird.
Werden die ersteigerten Kontrollschilder gestohlen oder geraten in Verlust, werden diese im Fahndungssystem der Landespolizei ausgeschrieben. Die Schilder werden für 15 Jahre zur Ausgabe gesperrt und können anschliessend wieder der Person zugeteilt werden, welche diese ersteigert hat.[16]
Zuteilung / Wunschnummern
Die Kontrollschilder werden vom Amt für Strassenverkehr in Vaduz bei der Zulassung des Fahrzeugs zugeteilt. Die Kontrollschilder, mit Ausnahme der Schilder für die provisorische Zulassung, bleiben Eigentum des Staates und müssen nach der Abmeldung des Fahrzeugs zurückgegeben werden,. Die Nummern werden in der Regel fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Zwischendurch werden auch tiefe Nummern, welche zurückgegeben worden sind, wieder neu in Umlauf gebracht.
Die Kontrollschilder werden dem Fahrzeughalter zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Sie können auf Antrag als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die hinteren Kontrollschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert.
Es ist möglich, sogenannte Wunschkennzeichen bzw. Wunschnummern (spezielle Ziffernkombinationen) beim Amt für Strassenverkehr zu reservieren. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Ziffernkombination nicht unter die Bestimmungen der Ziffer 4 der Kontrollschilderweisung fällt (4-stellige Motorwagenschilder, 2-stellige Motorradschilder oder auffällige Ziffernkombinationen wie z. B. FL 20000
, FL 30303
oder FL 44444
. Diese Schilder sind nur über Schilderversteigerungen beim Amt für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich) oder bereits an einen anderen Halter zugeteilt ist.[16]
Die Gebühr einer Wunschnummer beträgt gemäss Gebührenverordnung CHF 500 und wird bei der Bestellung in Rechnung gestellt. Bis zu einer Immatrikulation auf die Wunschnummer muss diese bezahlt sein. Schilderreservierungen sind nur innerhalb des aktuell verwendeten Nummernkreises möglich, dieser reicht zurzeit bei Personenwagen-Kontrollschildern bis FL 41300
, bei Motorrad-Schildern bis FL 6300
(Stand Oktober 2023).[17]
Meldet der Halter kein neues Fahrzeug mehr an, muss er das Kontrollschild an das Amt für Strassenverkehr zurückgeben. Das Kontrollschild bleibt ein Jahr lang für den bisherigen Halter reserviert und die Reservation kann gegen eine Gebühr jahreweise verlängert werden. Viele liechtensteinische Fahrzeughalter behalten ihre Autonummer ein Leben lang oder geben sie innerhalb der Familie an ihre Nachkommen weiter.[5][8]
Abmeldung / Halterwechel
Bei der Abmeldung des Fahrzeugs muss der Halter die Kontrollschilder an das Amt für Strassenverkehr zurückgeben, ausgenommen von dieser Regel sind nur die provisorischen Kontrollschilder, welche nach Ablauf der Frist nicht zwingend zurückgegeben werden müssen, bei missbräuchlicher Verwendung jedoch amtlich eingezogen werden.
Wenn der Halter sein Fahrzeug nur vorübergehend abmeldet, kann er die Kontrollschilder gebührenpflichtig deponieren bzw. reservieren lassen. Eine Deponierung ist für ein Jahr ab Deponierungsdatum möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung. Sollte die Deponierung verlängert werden, muss der Halter selbstständig beim Amt für Strassenverkehr vorstellig werden. Die Gebühren für eine Verlängerung der Deponierungsfrist sind ebenfalls in der Gebührenverordnung geregelt. Werden die Kontrollschilder nach Ablauf der Deponierungsfrist nicht verlängert oder wieder zum Verkehr zugelassen, verfällt der Anspruch des Halters, diese wieder auf seinen Namen zulassen zu können.
Bei einer Annullierung der Zulassung bzw. der endgültigen Rückgabe der Kontrollschilder werden die Schilder vernichtet und die Nummer wird nach frühestens einem Jahr wieder in Umlauf gebracht. Die Nummern von gestohlenen oder verlorengegangenen Kontrollschildern werden für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.
Ein Halterwechsel bzw. die Weitergabe von Kontrollschildern an eine andere Person ist nur in folgenden Fällen möglich:
- Zwischen natürlichen Personen bis zum 3. Verwandtschaftsgrad.
- Zwischen Partnern in einer eingetragenen Partnerschaft.
- Zwischen Lebenspartnern in eheähnlicher Gemeinschaft, die nachweislich mindestens drei Jahre im gleichen Haushalt wohnhaft sind.
- Im Scheidungsfalle wird die Haltergeschichte berücksichtigt. Wird eine Verbindung zwischen anfragender Person und Schild festgestellt, kann maximal ein Jahr nach dem Scheidungstermin mit Zustimmung beider Personen ein Halterwechsel vollzogen werden.
- Zwischen einer juristischen und einer natürlichen Person. Die Verbindung der natürlichen Person mit der juristischen Person muss mit einem Handelsregisterauszug dargelegt werden.[16][18]
Formate / Herstellung
Die Kontrollschilder weisen folgende Formate auf, wobei die Ecken mit einem Radius von 1 cm abgerundet sind:
- 500 × 110 mm misst ein hinteres Schild für Motorwagen und Anhänger im Langformat.
- 300 × 160 mm misst ein hinteres Schild für Motorwagen und Anhänger im Hochformat.
Hintere Kontrollschilder gab es bis 1959 nur im Hochformat (310 × 240 mm). Seit 1959 werden sie auf Wunsch auch im Langformat abgegeben. Diese waren anfänglich 440 × 110 mm, später dann 380 × 110 mm gross. Seit 1987 haben sie das heutige Format. Die hochformatigen hinteren Kontrollschilder haben seit 1972 das heutige Format.
- 300 × 80 mm misst ein vorderes Schild für Motorwagen, Motor-Einachser, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsanhänger.
Die vorderen Kontrollschilder waren anfänglich 380 × 110 mm gross, seit 1972 haben sie das heutige Format.
- 180 × 140 mm misst ein Schild für Motorräder, Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge sowie Leichtelektromobile.
Das kleine Staatswappen sowie die Buchstaben und Zahlen auf den Kontrollschildern sind jeweils auf 1,5 mm erhaben gepresst. Buchstaben und Zahlen werden mit Farbe aufgetragen und das Staatswappen wird seit 1957 in Form eines Stickers auf das Schild geklebt.
Die Kontrollschilder sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.[5][6][19]
Kontrollschilder für besondere Zwecke
Händlerschilder
Schwarze Kontrollschilder mit Nummern von FL 101
bis FL 300
und dem zusätzlichen Buchstaben U sind spezielle Kontrollschilder für das Motorfahrzeuggewerbe, umgangssprachlich auch «Garagennummern» genannt. Der Buchstabe U steht für Unternehmer. Diese Schilder werden, in Verbindung mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis, nur an eingetragene Fahrzeughändler und Reparaturwerkstätten abgegeben.
Händlerschilder können kurzzeitig für sämtliche Motorfahrzeuge, z. B. für Überprüfungs- und Überführungsfahrten, genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem Emissionsausstoss. Auch die Benutzung der Autobahn ohne Autobahnvignette ist bei autobahntauglichen Fahrzeugen erlaubt, jedoch nicht die Fahrt ins Ausland (auch nicht ins benachbarte), da diese speziellen Schilder aufgrund der Wiener Straßenverkehrskonvention nicht anerkannt werden müssen. Nebst der Anbringung an den ordentlichen Autonummernhalterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig, diese «U-Nummern» mittels Magnet auf der Motorhaube und am Heck oder in eine Kunststofftasche angehängt, anzubringen. Mit Händlerschildern versehene Fahrzeuge können Kaufinteressenten für unbegleitete Fahrten überlassen werden, wenn sie betriebssicher sind und den Vorschriften entsprechen.
Für Landwirtschaftsfahrzeuge, Arbeits- und Ausnahmefahrzeuge gibt es Händlerschilder mit grüner, blauer oder brauner Grundfarbe. Die Nummernserie beginnt auch bei diesen Schildern mit FL 101 U
. Bei den Motorrädern beginnt die Nummernserie der Händlerschilder mit FL 501 U
.
Bis 2001 wurde eine spezielle Nummernserie ab FL 1700 U
für Anhänger-Schilder verwendet. Diese Schilder sind immer noch gültig und werden auch noch verwendet, sind aber nur noch sehr selten auf der Strasse zu sehen. Seit 2001 werden für Anhänger die normalen Motorwagen-Händlerschilder verwendet.[5][6]
Landwirtschaftsfahrzeuge
Grüne Kontrollschilder mit schwarzer Schrift und Nummern zwischen FL 21
und FL 2000
gibt es für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger, die nicht zur Verwendung von gewerblichen Fahrten verwendet werden und eine Geschwindigkeit von maximal 40 km/h erlauben.
Es wird jeweils nur ein vorderes Schild pro Fahrzeug ausgegeben, welches entweder vorne oder hinten am Fahrzeug montiert werden kann. Am 30. Juni 2021 waren in Liechtenstein 1’023 Landwirtschaftsfahrzeuge und 142 Anhänger zum Verkehr zugelassen.[15]
Arbeitsfahrzeuge
Blaue Kontrollschilder mit schwarzer Schrift und Nummern zwischen FL 21
und FL 2000
gibt es für Fahrzeuge und Anhänger, die keine Sachen transportieren, sondern ausschliesslich zum Verrichten von Arbeiten dienen, beispielsweise Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge und Anhänger im Hoch- und Tiefbau, in der Forstwirtschaft oder im Strassenunterhalt, wie z. B. Schneeräumungsfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge usw. Am 30. Juni 2021 waren in Liechtenstein 799 Industrie- bzw. Arbeitsfahrzeuge und 268 Arbeitsanhänger zugelassen.[15]
Ausnahmefahrzeuge
Braune Kontrollschilder mit schwarzer Schrift gibt es für abnormale Fahrzeuge und Anhänger, sogenannte Ausnahmefahrzeuge, welche wegen ihrer Bauart bzw. ihres Verwendungszweckes den allgemeinen Vorschriften bezüglich Gewicht und Grösse nicht entsprechen. Diese Fahrzeuge dürfen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren.
In diese Kategorie gehören beispielsweise Kranfahrzeuge, schwere Bagger, überbreite Traktoren, Schwertransport-Fahrzeuge und Anhänger usw. Die Nummerierung beginnt auch bei diesen Schildern mit FL 21
. Für Anhänger gibt es Kontrollschilder mit Nummern ab FL 5000
.[6]
Befristete Zulassungen
Seit 1960 gibt es spezielle, befristete Kontrollschilder, welche für verzollte Motorfahrzeuge ausgegeben werden, welche nur vorübergehend in Liechtenstein immatrikuliert sind. Diese Schilder sind für maximal ein Jahr gültig und sämtliche Steuern und Gebühren sind jeweils im Voraus einzuziehen. Kontrollschilder für provisorisch immatrikulierte Motorwagen erhalten jeweils Nummern zwischen FL 90000
und FL 92999
Für Anhänger gibt es befristete Kontrollschilder mit Nummern ab FL 95000
.
Die Schilder zeigen rechts von der Nummer einen ebenfalls erhaben gepressten, senkrechten roten Balken, auf dem die rote Kontrollmarke aufgeklebt wird, welche die Zahl des Verfallmonats und die beiden letzten Ziffern des Verfalljahres trägt. Die vorderen, befristeten Kontrollschilder haben zwischen den Buchstaben und der Nummer aus Platzgründen nur einen Punkt anstelle des Staatswappens.[6]
Befristete Kontrollschilder müssen, im Gegensatz zu allen anderen Schilderarten, nach Ablauf der Frist nicht zurückgegeben werden, sind jedoch bei missbräuchlicher Verwendung amtlich einzuziehen. Die Nummern der befristeten Kontrollschilder werden nach Ablauf der Frist bzw. Annullierung der Zulassung wieder neu ausgegeben. In der Regel wird bei der Nummerierung von befristeten Kontrollschildern alle 2 Jahren bei der tiefsten verfügbaren Nummer des zugeteilten Nummernkreises neu begonnen.[5][20]
Zollschilder
Zollschilder sind befristete Kontrollschilder für unverzollte Motorfahrzeuge und haben jeweils Nummern ab FL 600 Z
. Der Buchstabe Z steht für Zoll. Beispielsweise Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen oder Personen mit ausländischem Wohnsitz und einer Fahrzeug-Standortadresse in Liechtenstein erhalten provisorische Kontrollschilder.
Auch diese Schilder müssen nach Ablauf der Frist nicht zwingend zurückgegeben werden, sind aber bei missbräuchlicher Verwendung ebenfalls amtlich einzuziehen. Bei der Nummerierung wird auch hier alle 2 Jahre bei der tiefsten verfügbaren Nummer des zugeteilten Nummernkreises neu begonnen.[5][20]
Beispiel | Nummerierung | Kategorien | |
---|---|---|---|
ab | bis | ||
90000 | 92999 | Motorwagen | |
95000 | 95099 | Anhänger |
Beispiel | Nummerierung | Kategorie | |
---|---|---|---|
ab | bis | ||
600 Z → | Zollschilder für unverzollte |
Tagesschilder
Tageszulassungen bzw. Tagesschilder zeigen gelbe Zeichen auf schwarzem Grund und haben Nummern zwischen FL 50000
und FL 50299
. Tagesausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden ausgestellt. Die Gültigkeit beginnt mit der Ausstellung des Ausweises und der Abgabe der Schilder am Schalter. Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Kontrollschilder sowie der Tagesausweis umgehend zurückzugeben oder per Post zurückzusenden. Tagesschilder sind grundsätzlich nur in Liechtenstein und der Schweiz gültig. Die Kosten für eine Tageszulassung inklusive Kfz-Haftpflichtversicherung belaufen sich auf ca. 30 Schweizer Franken (CHF) pro Tag für Anhänger, CHF 40 pro Tag für Motorräder, CHF 50 für Personenwagen und CHF 60 pro Tag für Lastkraftwagen. Zusätzlich muss jeweils eine Kaution von CHF 200 hinterlegt werden.
Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens 8 Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Mit Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, dürfen keine Sachentransporte ausgeführt werden. Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern in Verkehr gesetzt wird, muss betriebssicher sein und den technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge entsprechen.[19] Lenkung, Beleuchtung und Bremsen müssen einwandfrei funktionieren, die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1,6 mm betragen und die Karosserie darf keine für die Verkehrssicherheit wesentlichen Mängel aufweisen. Ist das letzte Prüfungsdatum ausserhalb der gesetzlichen Periodizität, muss das Fahrzeug vor der Erteilung der Tagesschilder einer Prüfung auf Verkehrssicherheit unterzogen werden.[5][21]
Motorrad-Kontrollschilder
Standard-Kontrollschilder für Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge, Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge sowie für ihre Anhänger haben eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift und sind 18 cm breit und 14 cm hoch. Die Nummern werden auch hier grundsätzlich fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Bei den Standard-Motorrädern sind derzeit Kontrollschilder mit Nummern von FL 21
bis FL 6300
im Umlauf (Stand Oktober 2023).
Die einzige Ausnahme bezüglich Farbkombination und Nummernvergabe-System bilden die gelben Kontrollschilder für leichte Motorräder, Kleinmotorräder und Elektromobile. Die Nummernvergabe erfolgt bei diesen Kontrollschildern nicht wie üblich der Reihe nach, sondern mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip. Obwohl nur relativ wenige Fahrzeuge in dieser Kategorie immatrikuliert sind, sieht man gelbe Kontrollschilder mit Nummern aus allen Bereichen des zugeteilten Nummernkreises (FL 70xx
, FL 71xx
, FL 72xx
, FL 73xx
, FL 74xx
, FL 75xx
, FL 76xx
, FL 77xx
, FL 78xx
, FL 79xx
).
Am 30. Juni 2021 waren in der Kategorie Motorräder insgesamt 4’936 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Mit 4’561 Fahrzeugen sind die herkömmlichen Motorräder das bedeutendste Segment in dieser Gruppe. Davon waren 2’990 Standard-Motorräder und 1’571 Motorroller.[15]
Beispiel | Nummerierung | Kategorien | |
---|---|---|---|
ab | bis | ||
21 → | Motorräder, Motorroller, Trikes, | ||
7001 | 7999 | Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge | |
60001 → | Motorrad-Anhänger |
Beispiel | Nummerierung | Kategorien | |
---|---|---|---|
ab | bis | ||
501 U → | Händlerschilder | ||
1801 → | Befristete Zulassungen | ||
50101 → | Tagesschilder |
Mofas und E-Bikes
Die Kontrollschilder für Mofas und E-Bikes sind 10 cm breit und 14 cm hoch. Sie haben eine reflektierende dunkelgelbe Grundfarbe mit schwarzer Schrift und tragen kein Staatswappen. Bis 1985 wurden diese Schilder jedes Jahr neu ausgegeben und waren oben rechts, neben den Buchstaben FL, jeweils mit der aktuellen zweistelligen Jahreszahl beschriftet.
Ab 1985 wurde die Jahreszahl-Beschriftung weggelassen und die Schilder werden seitdem nicht mehr jährlich ersetzt.
Stattdessen muss seither eine Vignette mit der aktuellen Jahreszahl als Versicherungsnachweis angebracht werden, welche jeweils vom 1. Januar des aufgedruckten Abgabejahres bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig ist. Gleichzeitig wurde damals die Nummerierung im Bereich von FL 31xxx
gestoppt und bei FL 80000
neu gestartet. Derzeit sind die höchsten Nummern bei den Mofa-Kontrollschildern im Bereich von FL 87600
(Stand Oktober 2023).[5][6]
Ehemalige und auslaufende Schilderarten
- Bis 2001 gab es spezielle Händlerschilder für Anhänger. Der zugeteilte Nummernkreis für diese Schilder startete mit
FL 1700 U
. Diese Schilder für Anhänger werden seit 2001 nicht mehr ausgegeben, sind aber noch gültig und werden auch noch verwendet, sind aber nur noch sehr selten auf der Strasse zu sehen. Seit 2001 werden für Anhänger die normalen Händlerschilder (FL 101 U
bisFL 300 U
) verwendet.[6]
- Von 1933 bis 1977 gab es in Liechtenstein, wie in der Schweiz, sogenannte Versuchs-Schilder bzw. Kollektivschilder für Motorwagen und Motorräder. Die Schilder hatten das normale Format mit Nummern aus der laufenden Serie (ohne «U») mit schwarzer Grundfarbe, waren jedoch, wie in der Schweiz, beschriftet mit roten Buchstaben und Ziffern. Diese Schilder wurden ab 1977, wie in der Schweiz, durch die heutigen Händlerschilder ersetzt. Sie durften nur vom Motorfahrzeuggewerbe, mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis, für Probefahrten usw. verwendet werden.[22]
- Von 1977 bis 2001 wurden für liechtensteinische Mietfahrzeuge, gleich wie in der Schweiz, spezielle Kontrollschilder mit dem zusätzlichen Buchstaben «V» (für Vermietung) rechts neben der Zahl ausgegeben. Sie hatten Nummern ab
FL 1000 V
. Für Motorräder gab es spezielle Kontrollschilder mit Nummern abFL 7000 V
. Seit 2001 werden für liechtensteinische Mietfahrzeuge, wie schon vor 1977, wieder normale Kontrollschilder verwendet.[6]
Sammlerschilder / Souvenirschilder
Beispiel | Nummer | Beschreibung |
---|---|---|
00000 | Souvenirschilder sind fabrikneue, echte Kontrollschilder, welche jedoch immer mit dem ungültigen Kennzeichen „FL 00000“ beschriftet sind. Material, Farbe und Format dieser Schilder entsprechen den regulären Kontrollschildern. Der Preis für ein Schild beträgt CHF 25.00, ein Schilderpaar kostet CHF 40.00. Souvenirschilder sind in folgenden Formaten am Schalter des Amtes für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich:[23]
|
Weblinks
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „Plateshack“
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „Europlates“
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „Francoplaque“
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „World License Plates“
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „Dutch Numberplates Archives“
Einzelnachweise
- ↑ a b Verordnung vom 27. September 1905, betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 26–37, S. 395–398 Reichsgesetzblatt, ausgegeben am 7. Oktober 1905, Seite 391, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ a b Verordnung vom 18. Juni 1906, betreffend den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 14–16 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1906, Nr. 2, ausgegeben am 18. Juni 1906, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ a b Verordnung vom 12. August 1915, betreffend die Lenkung und Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, §§ 2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1915, Nr. 13, ausgegeben am 18. August 1915, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Bevölkerungsstand in Liechtenstein am 31. Dezember 2022 Amt für Statistik, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ a b c d e f g h i j Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Verordnung vom 1. August 1978, betreffend Kontrollschilder von Motorfahrzeugen, Artikel 71–76 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Nr. 20, ausgegeben am 31. August 1978, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ a b c d e f g h i j Kontrollschilder in der Schweiz und in Liechtenstein license-plates.ch, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Schilderarten und Formate Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ a b c d Fahrzeugzulassung Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Fahrzeugstatistik Liechtenstein, Bestand 30. Juni 2023 Amt für Statistik, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Die Beziehungen zu Österreich bis 1919 Fuerstundvolk.li, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ «Farbwechsel? Auf keinen Fall!» Online-Zeitungsartikel auf vaterland.li vom 1. April 2019, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Mattschwarze Kontrollschilder ab 2019 Online-Zeitungsartikel auf vaterland.li vom 25. Januar 2019, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Drittes Kontrollschild für Lastenträger Online-Zeitungsartikel auf vaterland.li vom 1. Oktober 2021, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ «Auch Regierung fährt bald mit Strom.» Online-Zeitungsartikel auf vaterland.li vom 3. November 2023, abgerufen am 16. November 2023.
- ↑ a b c d Fahrzeugstatistik Liechtenstein, Bestand 30. Juni 2021 Amt für Statistik (PDF; 88 Seiten), abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ a b c Weisungen über die Kontrollschilder Amt für Strassenverkehr (PDF; 9 Seiten), abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Wunschnummern Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Fahrzeugabmeldung Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ a b Verordnung vom 16. Juli 1996 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), betreffend Kontrollschilder, Artikel 45 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1996, Nr. 143, ausgegeben am 27. September 1996, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ a b Befristete Kontrollschilder Amt für Strassenverkehr, Weisungen über die Kontrollschilder, PDF, 9 Seiten, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Tageszulassungen Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Bundesgesetz vom 15. März 1932, betreffend roter Schrift auf Kollektivnummern, Artikel 16. Archiv der Liechtensteinischen Landesbibliothek, Zeitungsartikel in den Liechtensteiner Nachrichten, Ausgabe vom 22. Juni 1933, abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Souvenirschilder Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 22. Oktober 2023.