„Fürstentum Bayreuth“ – Versionsunterschied

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== Geschichte ==
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=== Entstehung und geschichtliche Entwicklung ===
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Das Fürstentum Bayreuth entwickelte sich aus dem ''obergebirgischen'' Landesteil der [[Burggrafschaft Nürnberg]]. Zusammen mit dem ''untergebirgischen Teil'' der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem diese 1415/1417 mit Burggraf [[Friedrich I. (Brandenburg)|Friedrich VI. von Nürnberg]] in den erblichen Besitz der [[Mark Brandenburg]] gelangt waren, verwendeten die Hohenzollern ihren dadurch neu erworbenen Titel [[Markgraf]] mit der Zeit auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem 1427 erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die ''Reichsstadt Nürnberg'' endete dann das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein, bzw. im Zuge späterer (zunächst jedoch nur vorübergehender) Landesteilungen dann Markgraftümer. Historisch betrachtet ist diese Bezeichnung jedoch falsch, da es nie ein Markgraftum oder Markgrafschaft Bayreuth oder Ansbach gegeben hat. Sie bezieht sich lediglich auf den Erbanspruch den die "Markgrafen" als Hohenzollern auf die Markgrafschaft Brandenburg hatten.
Das Fürstentum Bayreuth entwickelte sich aus dem ''obergebirgischen'' Landesteil der [[Burggrafschaft Nürnberg]]. Zusammen mit dem ''untergebirgischen Teil'' der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem diese 1415/1417 mit Burggraf [[Friedrich I. (Brandenburg)|Friedrich VI. von Nürnberg]] in den erblichen Besitz der [[Mark Brandenburg]] gelangt waren, verwendeten die Hohenzollern ihren dadurch neu erworbenen Titel [[Markgraf]] mit der Zeit auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem 1427 erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die ''Reichsstadt Nürnberg'' endete dann das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein, bzw. im Zuge späterer (zunächst jedoch nur vorübergehender) Landesteilungen dann Markgraftümer. Die endgültige Trennung in zwei selbstständige Territorien fand schließlich 1486 nach dem Tod von [[Albrecht Achilles]] statt. Entsprechend der 1473 von diesem erlassenen [[Dispositio Achillea]] wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter dessen beiden jüngeren Söhnen aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Dabei fiel [[Siegmund (Brandenburg-Kulmbach)|Siegmund von Brandenburg-Kulmbach]] mit dem ''obergebirgischen'' Landesteil das spätere Fürstentum Kulmbach (später Bayreuth) zu. Sein Bruder [[Friedrich V. (Brandenburg-Ansbach)|Friedrich V. von Brandenburg-Ansbach]] erhielt mit dem ''untergebirgischen'' Land das nachmalige [[Fürstentum Ansbach]].
Die endgültige Trennung in zwei selbstständige Territorien fand schließlich 1486 nach dem Tod von [[Albrecht Achilles]] statt. Entsprechend der 1473 von diesem erlassenen [[Dispositio Achillea]] wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter dessen beiden jüngeren Söhnen aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Dabei fiel [[Siegmund (Brandenburg-Kulmbach)|Siegmund von Brandenburg-Kulmbach]] mit dem ''obergebirgischen'' Landesteil das spätere Fürstentum Kulmbach (später Bayreuth) zu. Sein Bruder [[Friedrich V. (Brandenburg-Ansbach)|Friedrich V. von Brandenburg-Ansbach]] erhielt mit dem ''untergebirgischen'' Land das nachmalige [[Fürstentum Ansbach]].


[[Bild:Preussen-FdG.jpg|thumb|Brandenburg-Bayreuth bei Preußen]]
[[Bild:Preussen-FdG.jpg|thumb|Brandenburg-Bayreuth bei Preußen]]

Version vom 24. Juni 2008, 22:03 Uhr

Territorium des Fürstentum Bayreuth (1791)

Das Fürstentum Bayreuth (bis 1604 Fürstentum Kulmbach) war ein reichsunmittelbares Territorium im Fränkischen Reichskreis, das von Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde. Ungeachtet der engen familiären Bindungen seiner Landesherren zum kurfürstlichen (seit 1701 königlichen) Haus der Hohenzollern in Berlin bildete es bis 1792 ein selbstständiges Staatsgebilde. Die politischen Aktivitäten seiner Herrscher beschränkten sich dabei nahezu ausschließlich auf den Fränkischen Reichskreis und die daran angrenzenden Gebiete.

Das Fürstentum wurde auch als Markgraftum Brandenburg-Bayreuth (bzw. ursprünglich Markgraftum Brandenburg-Kulmbach) bezeichnet. Nachdem Markgraf Christian von Brandenburg-Bayreuth 1604 die Residenz von Kulmbach nach Bayreuth verlegt hatte, wurde das Territorium zunächst noch als Fürstentum Kulmbach-Bayreuth und schließlich nur noch als Fürstentum Bayreuth bezeichnet. Tatsächlicher Name des Fürstentums aber blieb Markgraftum Brandenburg-Kulmbach. Unter diesem Namen wurde das Fürstentum bis 1806 in den Reichsmatrikeln geführt.

Geschichte

Entstehung und geschichtliche Entwicklung

Das Fürstentum Bayreuth entwickelte sich aus dem obergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg. Zusammen mit dem untergebirgischen Teil der Burggrafschaft bildete es die fränkischen Stammlande der Hohenzollern. Nachdem diese 1415/1417 mit Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg gelangt waren, verwendeten die Hohenzollern ihren dadurch neu erworbenen Titel Markgraf mit der Zeit auch in ihren bisherigen fränkischen Besitzungen. Mit dem 1427 erfolgten Verkauf der Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg endete dann das burggräfliche Kapitel in der Geschichte der Hohenzollern. Für ihre fränkischen Territorien bürgerte sich nunmehr die Bezeichnung Markgraftum ein, bzw. im Zuge späterer (zunächst jedoch nur vorübergehender) Landesteilungen dann Markgraftümer. Die endgültige Trennung in zwei selbstständige Territorien fand schließlich 1486 nach dem Tod von Albrecht Achilles statt. Entsprechend der 1473 von diesem erlassenen Dispositio Achillea wurde dabei das hohenzollernsche Herrschaftsgebiet in Franken unter dessen beiden jüngeren Söhnen aufgeteilt. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Dabei fiel Siegmund von Brandenburg-Kulmbach mit dem obergebirgischen Landesteil das spätere Fürstentum Kulmbach (später Bayreuth) zu. Sein Bruder Friedrich V. von Brandenburg-Ansbach erhielt mit dem untergebirgischen Land das nachmalige Fürstentum Ansbach.

Brandenburg-Bayreuth bei Preußen

Obwohl das Fürstentum Kulmbach/Bayreuth mehrfach in Personalunion mit dem Fürstentum Ansbach regiert wurde (1495–1515, 1557–1603 und 1769–1791), blieb es bis zum Ende des alten Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Ansbach wurde es 1791 vom letzten Markgrafen Christian Friedrich Karl Alexander in einem Geheimvertrag für eine lebenslange Pension an den preußischen Staat verkauft und mit diesem zusammen als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Während des vierten Koalitionskrieg wurde das Fürstentum Bayreuth bereits im Herbst 1806 von französischen Truppen besetzt. Nach der vernichtenden Niederlage Preußens musste es 1807 im Frieden von Tilsit an das französische Kaiserreich abgetreten werden. Unter Beibehaltung der preußischen Verwaltungsstrukturen wurde es zunächst einer französischer Militärverwaltung unterstellt. Der französische Kaiser Napoleon betrachtete das Fürstentum dabei aber lediglich als pays reservés, einem Gebiet also, das er sich für zukünftige Tauschhandlungen in Reserve hielt. Bereits 1808 bot er es auf dem Erfurter Fürstenkongress dem Königreich Bayern zum Preis von 25 Millionen, später dann 15 Millionen Francs an. Zunächst zögernd, zahlte das Königreich 1810 dann aber doch die geforderte Summe. Mit der am 30. Juni des gleichen Jahres erfolgten Inbesitznahme durch Bayern endete schließlich die Existenz des Fürstentums Bayreuth.

Die Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach (bzw. seit 1604 Bayreuth)

Hinter dem Namen der Markgrafen ist jeweils Beginn und Ende der Amtszeit notiert.

Geografie

Territorialer Bestand

Mit dem Regensburger Teilungsvertrag wurden 1541 noch einige untergebirgische Gebietsteile endgültig an das Fürstentum Kulmbach angegliedert. Diese bildeten seither das kleinere Unterland, während das bisherige Gebiet des Fürstentums im Gegensatz dazu dann als Oberland bezeichnet wurde. Der damit geschaffene territoriale Bestand des Gebietes änderte sich dadurch nur noch unwesentlich, etwa durch Bereinigungsvereinbarungen mit Anrainergebieten oder kleineren Erwerbungen. Trotz kleinerer Erfolge (z.B. durch den Erwerb von Eschenau, das 1751 von Nürnberger Eigenherren an das Fürstentum Bayreuth verkauft wurde) gelang es jedoch nie, die beiden Landesteile mit einer Landbrücke zu verbinden: Eingeschobene Bamberger und Nürnberger Gebiete trennten das Fürstentum damit weiterhin in zwei Teile. Dies erwies sich als sehr nachteilig und führte teilweise auch zu einer unterschiedlichen Entwicklung der beiden Landesteile. So konnte etwa der Adel des Bayreuther Unterlandes seine Reichsunmittelbarkeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts behaupten, während dies dem Adel des Oberlandes nicht gelang. Deshalb zeigte sich das oberländische Gebiet des Fürstentums am Ende des 18. Jahrhunderts bereits in einer relativ kompakten und geschlossenen Form. Das Unterland hingegen war in sehr viel mehr von einander getrennte Gebietsteile aufgegliedert. Eine noch weitere Verkomplizierung des territorialen Bestandes im Unterland bildeten dann die diversen Kondominate mit anderen Territorien.

Oberland

Oberland des Fürstentum Bayreuth (1791)

Das Oberland lag hauptsächlich im Gebiet des heutigen bayerischen Regierungsbezirks Oberfranken. Außerhalb von Oberfranken lagen vor allem wesentliche Teile des Oberamtes Neustadt am Kulm (im Gebiet der heutigen Oberpfalz) und das Oberamtes Osternohe (mit der Exklave Hohenstadt) im heutigen Mittelfranken. Zum Oberland gehörten u. a. das Fichtelgebirge, weite Teile des Frankenwaldes, sowie auch Teile des Muggendorfer Gebirges (d. h. der heutigen Fränkischen Schweiz).

Es war ein gebirgiges und waldreiches Gebiet, dessen wenig fruchtbare Bodenbeschaffenheit die Landwirtschaft nicht sonderlich begünstigte. Neben den weitläufigen Wäldern bestand der große Reichtum des Oberlandes in seinen Bodenschätzen. Zahlreiche Erzvorkommen führten zur Anlage vieler Bergwerke, so z. B. im Frankenwald oder im südlichen Fichtelgebirge.

Am Beispiel eines Dorfes wird die Verwaltungsgeschichte des Oberlandes im Artikel Schweinsbach dargestellt.

Die obere administrative Ebene des Oberlandes bestand in der Mitte des 18. Jahrhunderts aus insgesamt elf Verwaltungsgebieten:

  1. Landeshauptmannschaft Hof, mit dem Hauptort Hof
  2. Amtshauptmannschaft Bayreuth, mit dem Hauptort Bayreuth sowie der Exklave Streitberg
  3. Amtshauptmannschaft Kulmbach, mit dem Hauptort Kulmbach
  4. Amtshauptmannschaft Wunsiedel (das sogenannte Sechsämterland), mit den sechs Ämtern
    1. Hohenberg
    2. Kirchenlamitz
    3. Selb
    4. Thierstein
    5. Weißenstadt
    6. Wunsiedel
  1. Oberamt Lichtenberg (1778 zur Landeshauptmannschaft Hof)
  2. Oberamt Schauenstein (nur von 1747 bis 1772 Oberamt, sonst zur Amtshauptmannschaft Kulmbach)
  3. Oberamt Creußen
  4. Oberamt Pegnitz
  5. Oberamt Neustadt am Kulm (1778 zur Amtshauptmannschaft Bayreuth)
  6. Oberamt Gefrees
  7. Oberamt Osternohe (1766 zum Oberamt Pegnitz)

Zum Ende der Selbstständigkeit des Fürstentums gab es nur noch folgende sieben Verwaltungsgebiete im Oberland:

  1. Landeshauptmannschaft Hof
  2. Amtshauptmannschaft Bayreuth
  3. Amtshauptmannschaft Kulmbach
  4. Amtshauptmannschaft Wunsiedel
  5. Oberamt Creußen
  6. Oberamt Pegnitz
  7. Oberamt Gefrees

Unterland

Unterland des Fürstentum Bayreuth (1791)

Das Unterland lag fast ausschließlich im Gebiet des heutigen bayerischen Regierungsbezirks Mittelfranken. Im Osten lagen lediglich die Exklave Neuses an der Regnitz und einige weitere kleinere Randgebiete im Regierungsbezirk Oberfranken. Im äußersten Westen lag das Gebiet des Klosters Frauental teilweise auf dem heutigen Gebiet des Regierungsbezirks Stuttgart im Bundesland Baden-Württemberg.

Anders als das oberländische Gebiet war das Unterland ein relativ fruchtbares Land. Eine günstige Bodenbeschaffenheit erlaubte hier eine intensive Landwirtschaft, die der Bevölkerung einen gewissen Wohlstand sicherte.

Die obere administrative Ebene des Unterlandes bestand in der Mitte des 18. Jahrhunderts aus insgesamt sechs Verwaltungsgebieten:

  1. Landeshauptmannschaft Neustadt a. d. Aisch, mit dem Hauptort Neustadt an der Aisch
  2. Amtshauptmannschaft Erlangen, mit dem Hauptort Erlangen
  3. Oberamt Baiersdorf
  4. Oberamt Eschenau
  5. Oberamt Hoheneck
  6. Oberamt Neuhof

Bildung

Die Markgrafen von Brandenburg-Bayreuth förderten frühzeitig die Bildung in ihrem Markgraftum. Schon im Jahre 1546 gründete Markgraf Albrecht Alcibiades in Hof ein Gymnasium (vgl. Liste der ältesten Schulen im deutschen Sprachraum). Aus der Schule ist das heutige Jean-Paul-Gymnasium hervorgegangen. Eine Universität wurde 1742 in der Residenzstadt Bayreuth ins Leben gerufen und im Folgejahr aufgrund von Problemen zwischen der Bürgerschaft und den Studenten nach Erlangen verlegt. Noch heute erinnert der Name der Universität – Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg – an die beiden zollernschen Markgrafen Friedrich und Alexander.

Siehe auch

Literatur

  • M. Spindler, A. Kraus: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1997. ISBN 3-406-39451-5
  • Gerhard Taddey: Lexikon der deutschen Geschichte, Stuttgart 1998. ISBN 3-520-81303-3
  • M. Spindler, G. Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969.