„Heinrich von Bünau (1665–1745)“ – Versionsunterschied

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== Leben ==
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Er stammte aus dem sächsischen Adelsgeschlecht [[Bünau]] und war der Sohn von Rudolf von Bünau auf Unterau und Görnitz (1613–1673). Heinrich von Bünau trat in den Staatsdienst, in dem bereits einige seine Vorfahren tätig waren.
Er stammte aus dem sächsischen Adelsgeschlecht [[Bünau]] und war der Sohn von Rudolf von Bünau auf Unterau und Görnitz (1613–1673). Heinrich von Bünau trat in den Staatsdienst, in dem bereits einige seine Vorfahren tätig waren.


1722 erwarb er [[Seußlitz]], wo er das [[Barockschloss Seußlitz]] errichten ließ.
1722 erwarb er [[Seußlitz]], wo er von [[George Bähr]] das [[Barockschloss Seußlitz]] errichten ließ.


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Am 24. März 1742 wurde er durch Kaiser [[Karl VII. (HRR)|Karl VII.]] in den [[Reichsgraf|Reichsgrafenstand]] erhoben. Er starb im Schloss Seußlitz. Er und seine Frau Augusta Helene von Döring sind in zwei Sandsteinsarkophagen auf dem Kirchhof hinter der Schlosskirche beigesetzt.


== Verwechselbarkeit der Namensträger ==
== Verwechselbarkeit der Namensträger ==

Version vom 3. April 2016, 16:25 Uhr

Heinrich von Bünau, seit 1742 Graf von Bünau, (* 1. Januar 1665; † 21. August 1745 in Seußlitz) war königlich-polnischer und kurfürstlich-sächsischer wirklicher Geheimer Rat und Kanzler.

Leben

Schloss Seußlitz, für Heinrich von Bünau nach 1722 errichtet

Er stammte aus dem sächsischen Adelsgeschlecht Bünau und war der Sohn von Rudolf von Bünau auf Unterau und Görnitz (1613–1673). Heinrich von Bünau trat in den Staatsdienst, in dem bereits einige seine Vorfahren tätig waren.

1722 erwarb er Seußlitz, wo er von George Bähr das Barockschloss Seußlitz errichten ließ.

Am 24. März 1742 wurde er durch Kaiser Karl VII. in den Reichsgrafenstand erhoben. Er starb im Schloss Seußlitz. Er und seine Frau Augusta Helene von Döring sind in zwei Sandsteinsarkophagen auf dem Kirchhof hinter der Schlosskirche beigesetzt.

Verwechselbarkeit der Namensträger

Aufgrund eines Familiengesetzes der Familie Bünau, das bereits im 12. Jahrhundert in Kraft war, durften für männliche Nachkommen nur die Vornamen Günther, Heinrich oder Rudolph verwendet werden. [1] Es gibt deshalb innerhalb der weit verzweigten Sippe zahlreiche Personen mit dem Namen Heinrich von Bünau. Dies führte in der bisherigen Geschichtswissenschaft nicht selten zu falschen Personenzuordnungen. So wurde in der sächsischen Landesgeschichte Heinrich von Bünau des Öfteren mit seinem gleichnamigen Sohn verwechselt.

Literatur

  • Karl Czok: August der Starke und Kursachsen. 2. Auflage, Leipzig 1988, S. 124 ff.

Einzelnachweise

  1. vergl. z.B. Gottlieb Schumann: Jährliches Genealogisches Hand-Buch. Leipzig 1749, Fußnote auf S. 153.