„Sowjetische Verfassung von 1936“ – Versionsunterschied

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Die '''sowjetische Verfassung von 1936''' ({{ruS|Конституция СССР 1936 года}}, auch bekannt als '''Stalin-Verfassung''') war die zweite [[Verfassungen der UdSSR|Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken]]. Der Text der Verfassung wurde von mehreren Juristen und Theoretikern vorbereitet, unter anderem von [[Nikolai Bucharin]] und [[Karl Radek]]. Sie wurde am 5. Dezember 1936 vom VIII. außerordentlichen Sowjetkongress der UdSSR angenommen und vom [[Generalsekretär]] der [[Kommunistische Partei der Sowjetunion|Kommunistischen Partei der Sowjetunion]], [[Josef Stalin]], verkündet. Sie löste die [[sowjetische Verfassung von 1924]] ab. Am 7. Oktober 1977 wurde sie selbst wiederum durch die [[Sowjetische Verfassung von 1977|Verfassung von 1977]] abgelöst.
Die '''sowjetische Verfassung von 1936''' ({{ruS|Конституция СССР 1936 года}}, auch bekannt als '''Stalin-Verfassung''') war die zweite [[Verfassungen der UdSSR|Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken]]. Der Text der Verfassung wurde von mehreren Juristen und Theoretikern vorbereitet, unter anderem von [[Nikolai Bucharin]] und [[Karl Radek]]. Sie wurde am 5. Dezember 1936 vom VIII. außerordentlichen Sowjetkongress der [[Sowjetunion|UdSSR]] angenommen und vom [[Generalsekretär]] der [[Kommunistische Partei der Sowjetunion|Kommunistischen Partei der Sowjetunion]], [[Josef Stalin]], verkündet. Sie löste die [[sowjetische Verfassung von 1924]] ab. Am 7. Oktober 1977 wurde sie selbst wiederum durch die [[Sowjetische Verfassung von 1977|Verfassung von 1977]] abgelöst.


Die Verfassung von 1936 war nur formell eine demokratische Verfassung: weder die [[Menschenrechte]] wurden garantiert noch wurden [[Allgemeines Wahlrecht|allgemeine]] und [[geheime Wahl]]en während der Gültigkeit der Verfassung (bis 1977) – obwohl vorgesehen – abgehalten.
Die Verfassung von 1936 war nur formell eine demokratische Verfassung: weder die [[Menschenrechte]] wurden garantiert noch wurden [[Allgemeines Wahlrecht|allgemeine]] und [[geheime Wahl]]en während der Gültigkeit der Verfassung (bis 1977) – obwohl vorgesehen – abgehalten.

Version vom 22. Februar 2020, 14:52 Uhr

Auszug aus der Verfassung von 1936

Die sowjetische Verfassung von 1936 (russisch Конституция СССР 1936 года, auch bekannt als Stalin-Verfassung) war die zweite Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Der Text der Verfassung wurde von mehreren Juristen und Theoretikern vorbereitet, unter anderem von Nikolai Bucharin und Karl Radek. Sie wurde am 5. Dezember 1936 vom VIII. außerordentlichen Sowjetkongress der UdSSR angenommen und vom Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Josef Stalin, verkündet. Sie löste die sowjetische Verfassung von 1924 ab. Am 7. Oktober 1977 wurde sie selbst wiederum durch die Verfassung von 1977 abgelöst.

Die Verfassung von 1936 war nur formell eine demokratische Verfassung: weder die Menschenrechte wurden garantiert noch wurden allgemeine und geheime Wahlen während der Gültigkeit der Verfassung (bis 1977) – obwohl vorgesehen – abgehalten.

Literatur

  • Elisa Kriza: From Utopia to Dystopia. Bukharin and the Soviet Constitution of 1936. In: Jonas Ross Kjærgård, Karen-Margrethe Simonsen (Hrsg.): Discursive Framings of Human Rights. Negotiating Agency and Victimhood. Routledge, London 2016, ISBN 978-1-317-37140-3, S. 79–93 (englisch, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Ellen Wimberg: Socialism, Democratism and Criticism. The Soviet Press and the National Discussion of the 1936 Draft Constitution. In: Soviet Studies. Band 44, Nr. 2, 1992, S. 313–332 (englisch).