„Fachangestellter für Bürokommunikation“ – Versionsunterschied

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Der [[Beruf]] stellt quasi das [[Pendant]] zum [[Kaufmann für Bürokommunikation]] dar und wurde speziell für den [[Öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienst]] konzipiert. Er ist eng verwandt mit dem Beruf des [[Verwaltungsfachangestellte]]n, unterscheidet sich jedoch von diesem hauptsächlich in der weniger stark rechtswissenschaftlich ausgeprägten Ausbildung. Dieser Ausbildungsberuf ist die Weiterentwicklung der früheren Ausbildung zur Stenosekretärin, wo gezielt i.d. R. weibliche Mitarbeiter für den Vorzimmer- oder Assistenzdienst ausgebildet wurden. Diese Ausbildung befähigt die Absolventen nicht nur als Assistenzkraft tätig zu sein, sondern auch als Sachbearbeiter/-in in der öffentlichen Verwaltung zu wirken.


Dabei sind die Berufsbezeichnungen "Verwaltungsfachangestellte/r" und "Fachangestellte für Bürokommunikation" in der öffentlichen Verwaltung als gleichrangig eingestuft. Das zeigt sich auch daran, dass für beide Ausbildungsabsolventen ein Aufstieg zum Verwaltungsfachwirt über die Angestelltenprüfung II möglich ist.
Dabei sind die Berufsbezeichnungen "Verwaltungsfachangestellte/r" und "Fachangestellte für Bürokommunikation" in der öffentlichen Verwaltung als gleichrangig eingestuft. Das zeigt sich auch daran, dass für beide Ausbildungsabsolventen ein Aufstieg zum [[Verwaltungsfachwirt]] über die Angestelltenprüfung II möglich ist.


Fachangestellte für Bürokommunikation werden nach ihrer [[Ausbildung]] üblicherweise in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen, welches sich nach den Bestimmungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst ([[Bundesangestelltentarifvertrag|BAT]], [[Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst|TVöD]], [[Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder|TV-L]], …) richtet. Die Tätigkeiten sind mit denen der einfachen und mittleren Beamtenlaufbahn vergleichbar.
Fachangestellte für Bürokommunikation werden nach ihrer [[Ausbildung]] üblicherweise in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen, welches sich nach den Bestimmungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst ([[Bundesangestelltentarifvertrag|BAT]], [[Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst|TVöD]], [[Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder|TV-L]], …) richtet. Die Tätigkeiten sind mit denen der einfachen und mittleren Beamtenlaufbahn vergleichbar.

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[[Kategorie:Ausbildungsberuf]]
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Version vom 4. März 2012, 16:44 Uhr

Fachangestellte/r für Bürokommunikation ist ein in Deutschland anerkannter 3-jähriger Ausbildungsberuf nach dem BBiG. Fachangestellte für Bürokommunikation sind in den Verwaltungen von Bund, und Ländern und Gemeinden, sowie anderen öffentlichen Einrichtungen tätig. Hier entlasten sie überwiegend die jeweiligen Sachbearbeiter von Routine- und Schreibaufgaben. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht die Übermittlung des gesprochenen und geschriebenen Wortes durch Arbeitsplatzcomputer, Telefon, Telefax, E-Mail und andere technische Mittel. Darüber hinaus wirken sie bei einfachen Tätigkeiten der Sachbearbeitung mit.

Der Beruf stellt quasi das Pendant zum Kaufmann für Bürokommunikation dar und wurde speziell für den öffentlichen Dienst konzipiert. Er ist eng verwandt mit dem Beruf des Verwaltungsfachangestellten, unterscheidet sich jedoch von diesem hauptsächlich in der weniger stark rechtswissenschaftlich ausgeprägten Ausbildung. Dieser Ausbildungsberuf ist die Weiterentwicklung der früheren Ausbildung zur Stenosekretärin, wo gezielt i.d. R. weibliche Mitarbeiter für den Vorzimmer- oder Assistenzdienst ausgebildet wurden. Diese Ausbildung befähigt die Absolventen nicht nur als Assistenzkraft tätig zu sein, sondern auch als Sachbearbeiter/-in in der öffentlichen Verwaltung zu wirken.

Dabei sind die Berufsbezeichnungen "Verwaltungsfachangestellte/r" und "Fachangestellte für Bürokommunikation" in der öffentlichen Verwaltung als gleichrangig eingestuft. Das zeigt sich auch daran, dass für beide Ausbildungsabsolventen ein Aufstieg zum Verwaltungsfachwirt über die Angestelltenprüfung II möglich ist.

Fachangestellte für Bürokommunikation werden nach ihrer Ausbildung üblicherweise in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen, welches sich nach den Bestimmungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst (BAT, TVöD, TV-L, …) richtet. Die Tätigkeiten sind mit denen der einfachen und mittleren Beamtenlaufbahn vergleichbar.