„Meister vom Stuhl“ – Versionsunterschied

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In der christlich (aber nicht konfessionsgebunden) fundierten Freimaurerei der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (Freimaurerorden) heißt der Vorsitzende Meister einer Loge Logenmeister. Er wird für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und kann höchstens zweimal wiedergewählt werden.

Version vom 24. Oktober 2005, 10:24 Uhr

Als Meister vom Stuhl oder Stuhlmeister bezeichnet man den Vorsitzenden einer Freimaurerloge.

Der Meister vom Stuhl leitet die freimaurerischen Arbeiten und beruft diese ein. Dort hat er in der versammelten Loge seinen Sitzplatz im „Osten“ (symbolisch) bzw. im so genannten Orient.

Üblicherweise wird er jährlich neu gewählt und übt dieses Amt maximal zwei oder drei Jahre aus. Die Abzeichen sind der erste Hammer der Loge und das Winkelmaß.

Die Stellvertreter werden mit Erster und Zweiter Aufseher bezeichnet.

Siehe auch

In der christlich (aber nicht konfessionsgebunden) fundierten Freimaurerei der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (Freimaurerorden) heißt der Vorsitzende Meister einer Loge Logenmeister. Er wird für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und kann höchstens zweimal wiedergewählt werden.