„Beleg (Lexikografie)“ – Versionsunterschied

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Belege zeigen einerseits, welche [[Semantik|Bedeutung]] ein bestimmtes Wort hat. Darüber hinaus kann man ihnen entnehmen, in welchen [[Grammatik|grammatischen]] Formen und [[Syntax|syntaktischen]] Verwendungen ein Wort vorkommt, aber auch, zu welcher Zeit und in welchen [[Textsorte]]n es gebraucht wird.
Belege zeigen einerseits, welche [[Semantik|Bedeutung]] ein bestimmtes Wort hat. Darüber hinaus kann man ihnen entnehmen, in welchen [[Grammatik|grammatischen]] Formen und [[Syntax|syntaktischen]] Verwendungen ein Wort vorkommt, aber auch, zu welcher Zeit und in welchen [[Textsorte]]n es gebraucht wird.

[[Kategorie:Lexikografie]]

Version vom 19. November 2005, 15:56 Uhr

Als Beleg wird in der Lexikografie ein Zitat bezeichnet, das zum Nachweis eines Wortes und seiner Merkmale dient.

Belege ermöglichen es dem Lexikografen, fundierte Wörterbuchartikel zu schreiben, die nicht nur auf seinen privaten Sprachkenntnissen fußen, sondern auf nachprüfbarem Quellenmaterial beruhen, einem Korpus, dem die Belege entstammen. Dabei werden Belegstellen nicht in allen Wörterbüchern abgedruckt, sondern nur in solchen, die speziell für den wissenschaftlichen Gebrauch erarbeitet werden. Doch auch in diesen Wörterbüchern wird meist eine Auswahl getroffen; aus Platz- und Kostengründen kann nicht jeder Beleg abgebildet werden. Ein bekanntes Beispiel für ein Belegwörterbuch ist das Deutsche Wörterbuch der Brüder Grimm.

Um die Nachprüfbarkeit zu gewährleisten, werden Belege mit einer Referenz versehen, also mit einer exakten Quellenangabe, die die Textstelle auffindbar macht.

Belege zeigen einerseits, welche Bedeutung ein bestimmtes Wort hat. Darüber hinaus kann man ihnen entnehmen, in welchen grammatischen Formen und syntaktischen Verwendungen ein Wort vorkommt, aber auch, zu welcher Zeit und in welchen Textsorten es gebraucht wird.