„Pfandsiegel“ – Versionsunterschied

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Das '''Pfandsiegel''' (umgangssprachlich ''Kuckuck'') wird im Rahmen einer [[Zwangsvollstreckung]] durch den [[Gerichtsvollzieher]] bei der [[Pfändung]] von [[Sache]]n, die sich im [[Gewahrsam]] des [[Schuldner]]s befinden, auf diesen angebracht wird, um die [[Beschlagnahme]] öffentlich zu dokumentieren.
Das '''Pfandsiegel''', in Österreich ''Pfändungsmarke'' und in beiden Ländern umgangssprachlich ''Kuckuck'', wird im Rahmen einer [[Zwangsvollstreckung]] durch den [[Gerichtsvollzieher]] bei der [[Pfändung]] von [[Sache]]n, die sich im [[Gewahrsam]] des [[Schuldner]]s befinden, auf diesen angebracht wird, um die [[Beschlagnahme]] öffentlich zu dokumentieren.


''Kuckuck'' ist eine eher despektierliche Bezeichnung für das amtliche Pfandsiegel. In Deutschland war dieses Siegel zumeist mit dem Wappenadler versehen, der aus Spott auf den ohnehin unausweichlichen Verwaltungsakt der Zwangspfändung dann als "Kuckuck" umgedeutet wurde. Obwohl in der Gegenwart kein Adler mehr auf dem Pfandsiegel aufgedruckt ist, hat sich die Bezeichnung ''Kuckuck'' erhalten.
''Kuckuck'' ist eine eher despektierliche Bezeichnung für das amtliche Pfandsiegel. In Deutschland war dieses Siegel zumeist mit dem Wappenadler versehen, der aus Spott auf den ohnehin unausweichlichen Verwaltungsakt der Zwangspfändung dann als "Kuckuck" umgedeutet wurde. Obwohl in der Gegenwart kein Adler mehr auf dem Pfandsiegel aufgedruckt ist, hat sich die Bezeichnung ''Kuckuck'' erhalten.

Version vom 24. November 2005, 10:41 Uhr

Siegel des Amtsgerichts von Preußen
Siegel des Amtsgerichts von Preußen

Das Pfandsiegel, in Österreich Pfändungsmarke und in beiden Ländern umgangssprachlich Kuckuck, wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bei der Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, auf diesen angebracht wird, um die Beschlagnahme öffentlich zu dokumentieren.

Kuckuck ist eine eher despektierliche Bezeichnung für das amtliche Pfandsiegel. In Deutschland war dieses Siegel zumeist mit dem Wappenadler versehen, der aus Spott auf den ohnehin unausweichlichen Verwaltungsakt der Zwangspfändung dann als "Kuckuck" umgedeutet wurde. Obwohl in der Gegenwart kein Adler mehr auf dem Pfandsiegel aufgedruckt ist, hat sich die Bezeichnung Kuckuck erhalten.

Siehe auch: Pleitegeier

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