„Kontrollschild (Schweiz)“ – Versionsunterschied

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* [http://www.linker.ch/eigenlink/el_via2nd/el_ind_autonummern_index.htm Kennzeichenindex der Schweiz] – Linksammlung zur Fahrzeughalterermittlung anhand des Autokennzeichens
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* [http://www.halterauskunft.ch/halterauskuenfte/auskunftschweiz/index.html Autoindex Schweiz] – Linksammlung für Halterauskünfte in allen Kantonen der Schweiz.
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* [http://www.kennzeichengenerator.com/schweiz.weiss.php Kontrollschilder online generieren, bzw. für Modellbau] – der umfangreichste Generator für Kontrollschilder


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Version vom 15. Dezember 2012, 22:58 Uhr

In der Schweizerischen Eidgenossenschaft heissen die Autokennzeichen offiziell Kontrollschilder, umgangssprachlich werden sie allgemein Autonummer oder Nummernschilder genannt.

Kantonale Kontrollschilder

vor 1905

1894 schrieb der Kanton Basel-Stadt vor, dass Velokennzeichen auch an Motorfahrzeugen anzubringen sind.[1] 1901 vergab der Kanton Luzern Kennzeichen für Motorfahrzeuge, 1902 verordnete der Kanton Zürich, dass Motorfahrzeuge vorne und hinten ein Kennzeichen aufweisen müssen.[1]

1905–1933

Am 6. Februar 1905 beschlossen die Kantone eine Nummernverteilung nach untenstehendem Schema. Die Kontrollschilder hatten das Schweizerwappen links und das Kantonswappen rechts. Die Schilder waren in Schwarz mit weisser Schrift gehalten.[1]

1911 wurden die zugeteilten Nummern teilweise aufgebraucht, daher fügte man als Suffix einen Buchstaben ein. Ein Berner Kontrollschild konnte demnach beispielsweise 1841P lauten.[1] Ab 1922 begannen einige Kantone, die Schilder in weiss mit schwarzer Schrift produzieren zu lassen, da sie weniger schmutzempfindlich sind.[1]

Dieses System wurde 1933 abgelöst, die zugeteilten Nummernblöcke waren auch mit den Suffixen bald aufgebraucht und es wurde das heutige Schema eingeführt.[1]

1–1000 Kanton Zürich Zürich
1001–2200 Kanton Bern Bern
2201–2600 Kanton Luzern Luzern
2601–2700 Kanton Uri Uri
2701–2900 Kanton Schwyz Schwyz
2901–3000 Kanton Obwalden Obwalden
3001–3100 Kanton Nidwalden Nidwalden
3101–3300 Kanton Glarus Glarus
3301–3400 Kanton Zug Zug
3401–3800 Kanton Freiburg Freiburg
3801–4100 Kanton Solothurn Solothurn
4101–4600 Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt
4601–4800 Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft
4801–5000 Kanton Schaffhausen Schaffhausen
5001–5200 Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden
5201–5300 Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden
5301–5800 Kanton St. Gallen St. Gallen
5801–6000 Kanton Graubünden Graubünden
6001–6400 Kanton Aargau Aargau
6401–6700 Kanton Thurgau Thurgau
6701–7100 Kanton Tessin Tessin
7101–8000 Kanton Waadt Waadt
8001–8400 Kanton Wallis Wallis
8401–8800 Kanton Neuenburg Neuenburg
8801–9999 Kanton Genf Genf

Seit 1933

Vorderes Kontrollschild
(FR = Kanton Freiburg Kanton Freiburg)
Hinteres Kontrollschild im Querformat
(GR = Kanton Graubünden Kanton Graubünden)
Hinteres Kontrollschild im Hochformat
(SZ = Kanton Schwyz Kanton Schwyz)

Die Kontrollschilder werden von den Motorfahrzeugbehörden der Kantone ausgegeben. Dabei finden seit 1933 zweistellige alphabetische Kurzzeichen für die Kantone mit einer ein- bis sechsstelligen Nummer Verwendung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Staaten Europas werden die Schweizer Kontrollschilder nicht einem bestimmten Fahrzeug, sondern dessen Halter zugeteilt. Dieser kann die Kontrollschilder auf Antrag auch als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge nutzen. In vielen Kantonen können bis zu 99 Veteranenfahrzeuge (Fahrzeugalter im Minimum 30 Jahre) pro Schild eingelöst werden.[2] Bei 'normalen' Fahrzeugen können im Normalfall nur zwei Fahrzeuge mit demselben Nummernschild eingelöst werden. In vielen Kantonen ist das Register der Kontrollschilder öffentlich einsehbar, teilweise sogar über das Internet. Dadurch können Fahrzeughalter von jedem ohne Nachweis eines begründeten Interesses problemlos ermittelt werden (siehe Weblinks).

Das Wort Kennzeichen wird im Gesetz nur für Fahrradkennzeichen verwendet.[3]

Bislang werden Buchstaben nur für die Kantonsbezeichnung bzw. Sondernutzungen verwendet.

AG • XXX XXX Kanton Aargau Aargau
AR • XX XXX Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden
AI • XX XXX Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden
BL • XXX XXX Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft
BS • XXX XXX Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt
BE • XXX XXX Kanton Bern Bern
FR • XXX XXX Kanton Freiburg Freiburg
GE • XXX XXX Kanton Genf Genf
GL • XX XXX Kanton Glarus Glarus
GR • XXX XXX Kanton Graubünden Graubünden
JU • XX XXX Kanton Jura Jura
LU • XXX XXX Kanton Luzern Luzern
NE • XXX XXX Kanton Neuenburg Neuenburg
NW • XX XXX Kanton Nidwalden Nidwalden
OW • XX XXX Kanton Obwalden Obwalden
SH • XX XXX Kanton Schaffhausen Schaffhausen
SZ • XXX XXX Kanton Schwyz Schwyz
SO • XXX XXX Kanton Solothurn Solothurn
SG • XXX XXX Kanton St. Gallen St. Gallen
TI • XXX XXX Kanton Tessin Tessin
TG • XXX XXX Kanton Thurgau Thurgau
UR • XX XXX Kanton Uri Uri
VD • XXX XXX Kanton Waadt Waadt
VS • XXX XXX Kanton Wallis Wallis
ZG • XX XXX Kanton Zug Zug
ZH • XXX XXX Kanton Zürich Zürich

Gestaltung der Schilder

Mopedkennzeichen, hier aus dem Kanton Jura

Das vordere Kontrollschild, etwas kleiner, enthält nur Kantonskürzel und Nummer, das hintere zusätzlich links das Schweizerwappen, rechts das jeweilige Kantonswappen.

Die Schilder tragen schwarze Zeichen auf weissem Grund und sind mit einer reflektierenden Folie grundiert. Verschiedene Fahrzeugkategorien haben verschieden ausgestaltete Kontrollschilder, die jeweils unabhängig voneinander nummeriert werden. Es kann also durchaus sein, dass mehrere Fahrzeuge ein Kontrollschild mit der gleichen Zahl haben. Folgende Kategorien haben jeweils ein anders gestaltetes Kontrollschild:

  • Motorwagen (leichte und schwere) und Anhänger (weiss mit schwarzer Schrift)
  • Motorräder (weiss mit schwarzer Schrift, aber anderes Format als Motorwagen)
  • Mopeds mit bis zu 50 cm³ Hubraum und ohne Soziuszulassung sowie E-Bikes mit Geschwindigkeiten von mehr als 40 km/h (gelb mit schwarzer Schrift)
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge (grün mit schwarzer Schrift)
  • Arbeitsgeräte (blau mit schwarzer Schrift)
  • Ausnahmefahrzeuge (braun mit schwarzer Schrift)

Über Online-Halterabfragen kann (derzeit nur für bestimmte Kantone) der jeweilige Halter ermittelt werden. Ausserdem können jedes Jahr neu aufgelegte Bücher mit einer Liste der Kontrollschilder und dem dazugehörigem Halter käuflich erworben werden.

Alle Schweizer Nummernschilder können bei der Prägung wahlweise in Langformat oder Hochformat angefordert werden (betrifft nur hinteres Nummernschild).

Sondernutzungen

Händlerschild, hier aus dem Kanton Bern
Zollkennzeichen, hier aus dem Kanton Zürich

Stehen auf einem Kontrollschild hinter der Nummer ein oder zwei Buchstaben, so handelt es sich um eine Sondernutzung (zum Beispiel Autohändler oder temporäres Kontrollschild).

«U» Händlerschild (Unternehmen, Umhangschild), umgangssprachlich meist «Garagennummer» genannt
«V» Mietfahrzeug (nicht mehr in Gebrauch)
«Z» Zollschild (befristet gültig)

Hintergrundfarben

Kontrollschild für Arbeitsfahrzeuge, hier aus dem Kanton Genf

In den meisten Kantonen ist es möglich, Kontrollschilder mit der gleichen Nummer in verschiedenen Farben zu finden. Die Farben unterscheiden die Arten der Verwendung bzw. Fahrzeugtypen.

«Blau» Arbeitsfahrzeuge
«Braun» Ausnahmefahrzeuge
«Gelb» Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge
«Grün» Landwirtschaftliche Fahrzeuge
«Weiss» Motorwagen, Motorräder, Klein- und dreirädrige Fahrzeuge, Motoreinachser und Anhänger
«Schwarz» Militärfahrzeuge (anstelle des zweibuchstabigen Kantonskürzels steht «M+» für «Militär», das Kantonswappen fehlt)

Abmessungen

Die Abmessungen der Kennzeichen betragen:

Weisse Kontrollschilder [4] in mm
Vorderes Schild 300 × 80
Hinteres Schild, lang 500 × 110
Hinteres Schild, hoch 300 × 160
Hinteres Schild für Motorräder und Kleinmotorräder 180 x 140

Vergabe

Die Kontrollschilder werden grundsätzlich nach Verfügbarkeit abgegeben. Das heisst, werden Kontrollschilder zurückgegeben, so gelangen diese nach angemessener Zeit wieder in Umlauf. Existieren keine solchen, werden neue Schilder mit fortlaufender Nummerierung geprägt. In den letzten Jahren sind viele Kantone dazu übergegangen, zurückgegebene Kontrollschilder mit besonders niedrigen Zahlen (ein- bis vierstellig) oder mit besonders einprägsamen Zahlen (zum Beispiel 100 000 oder 22 333) gegen bestimmte erhöhte Gebühren oder an meistbietende Interessenten zu verkaufen.

Militärische Fahrzeuge

Militärfahrzeuge (Fahrzeuge der Armee und Verwaltungsfahrzeuge der Departementsbereiche Verteidigung), Fahrzeuge des Grenzwachtkorps, der Zolluntersuchungsbehörden sowie der armasuisse werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) mit Militärkontrollschildern immatrikuliert (Art. 28 Abs. 1 VFBF). Dieses Kennzeichen trägt das Schweizerwappen gefolgt von einem «M» (Kürzel für «Militaire») und der Nummer mit weissen Zeichen auf schwarzem Grund. Die M Nummern werden nach Fahrzeugtyp und Beschaffungstranche vergeben und sind in der Beschaffungsserie fortlaufend. z.B Pz87 (Leopard 2):

  • 1. Serie 35 Stk M77101 bis M77135
  • 2. Serie 120 Stk. M77136 bis 77255
  • 3. Serie 225 Stk. M77256 bis 77480

Entspannungspanzer 65 69Stk M78631 bis M78699

Bei Prototypen wird jeweils die Ziffer 0 an erster Stelle nach dem M genutzt, sowohl bei Fahrzeugen die Eingang in die Schweizer Armee finden (z.B Prototyp Entpannungspanzer 65, M0870), wie auch bei Fahrzeugen die nicht in Serie beschaft werden (z.B. 35Mm Kan Flab Pz B22L, M0888 und M0889 oder der Panzerkanone 68 M0872 M0898 M0899 Das Schild sieht dem Liechtensteiner Kontrollschild ähnlich, welches jedoch das Fürstenwappen und das Kürzel «FL» trägt.

Diplomatenkennzeichen aus dem Kanton Genf

Fahrzeuge von Angehörigen des Diplomatischen und Konsularischen Corps sowie einiger Internationaler Organisationen tragen ein vom Standort-Kanton der Botschaft bzw. des Konsulats ausgegebenes Kontrollschild nach dem Muster (Art. 84 Abs. 4 und 86 VZV).

  • Zeichen «CD» auf grünem Grund:
    • Dienstwagen der diplomatischen Missionen
    • Motorfahrzeuge der Mitglieder des diplomatischen Personals dieser Missionen
  • Zeichen «CC» auf grünem Grund:
    • Dienstwagen der von einem Berufsbeamten geleiteten konsularischen Posten
    • Motorfahrzeuge von Berufskonsularbeamten
    • Separates Zusatzzeichen «CC» für höchstens einen Wagen jedes Honorar-Postenchefs eines konsularischen Postens, dem der Bundesrat das Exequatur erteilt hat. Der Fahrzeugausweis trägt in diesen Fällen den Vermerk «CC-Zeichen bewilligt».
  • Zeichen «CD» auf blauem Grund:
    • Dienstwagen ständiger Missionen oder anderer Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen sowie Motorfahrzeuge der Mitglieder des diplomatischen Personals dieser Missionen
    • Dienstwagen institutioneller Begünstigter wie zwischenstaatlichen Organisationen, internationalen Institutionen, Sekretariaten oder anderen durch einen völkerrechtlichen Vertrag eingesetzten Organen, unabhängigen Kommissionen, internationalen Gerichtshöfen, Schiedsgerichten sowie anderen internationalen Organen (Art. 2 Abs. 1 lit. a,b,i,j,k,l und m des Gaststaatgesetzes), die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen, sowie die Motorfahrzeuge der höchstgestellten Beamten dieser institutionellen Begünstigten, die in der Schweiz diplomatischen Status geniessen.
  • Zeichen «AT» auf grünem Grund:
    • Fahrzeuge von Angehörigen des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen.

Die Zeichen «CD», «CC» und «AT» werden gefolgt vom Kantonskürzel und zwei durch einen Punkt getrennten Zahlen, wovon der zweite Ziffernblock den Entsendestaat kennzeichnet und der erste Block eine Laufnummer für die Fahrzeuge dieses Staates darstellt. Die ersten Zahlen der Laufnummer sind dem Chef der Vertretung oder der Organisation und seinen Stellvertretern vorbehalten:

Nicht mehr verwendete Kennzeichen-Typen

Zivile Fahrzeuge des Bundes trugen früher das Schweizerwappen gefolgt von einem «A» (Kürzel für «Administration») und der Nummer mit schwarzen Zeichen auf weissem Grund. Sie trugen auch kein Kantonswappen. Die erste Ziffer der fünfstelligen Nummer stand für das Departement, zu dem das Fahrzeug gehörte. Diese Kennzeichen werden nicht mehr verwendet. Die Amtsstellen erhalten heute normale Kantonskennzeichen. Einzige Ausnahme bilden die Bereiche Verteidigung und armasuisse innerhalb des VBS, welche die Armeenummern mit Schweizerwappen und weissem «M» auf schwarzem Grund verwenden.

A • 1XXXX = EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
A • 2XXXX = EDI Eidgenössisches Departement des Innern
A • 3XXXX = EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
A • 4XXXX = VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
A • 5XXXX = EFD Eidgenössisches Finanzdepartement
A • 6XXXX = EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
A • 7XXXX = UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Post, Telegraf und Telefon (PTT) sowie die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) waren bis 1997/98 Teil der Bundesverwaltung, ihre Fahrzeuge trugen das Schweizerwappen gefolgt von einem «P» (Kürzel für «Post») und der Nummer mit schwarzen Zeichen auf weissem, gelbem oder blauem Grund. Die Post und die SBB blieben nach der Verselbständigung vollständig in Bundesbesitz und konnten die P-Schilder vorerst weiterverwenden, hingegen mussten die Fahrzeuge des Telecom-Bereichs, die ab 1. Januar 1998 zur teilprivatisierten Swisscom gehörten, sofort auf kantonale Nummernschilder wechseln.

P • 1XXXX bis P • 7XXXX Schweizerische Post
P • 8XXXX bis P • 9XXXX Schweizerische Bundesbahnen

Alle Fahrzeuge von Post und Bundesbahnen wurden bis 31. Dezember 2003 auf normale kantonale Schilder umgerüstet. Zuständig für die Ausgabe ist das Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem die jeweilige Dienststelle ihren Sitz hat.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz. morger.net, abgerufen am 23. Oktober 2011.
  2. http://www.baselland.ch/veteranen-htm.281561.0.html#body-over Erklärung über Abweichungen bei Veteranenfahrzeugen
  3. Strassenverkehrsgesetz (SVG)
  4. Strassenverkehrsamt LU Kanton Luzern