„Schwerpunktprogramm“ – Versionsunterschied

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An SPPs sind nicht nur Universitäten beteiligt
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Ein '''Schwerpunktprogramm''' (SPP)<!-- http://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung_nr_10/index.html --> der [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|Deutschen Forschungsgemeinschaft]] (DFG) ist ein meist auf sechs Jahre angelegtes Forschungsprogramm mehrerer [[Universität|Universitäten]]. Zur Mitarbeit an einem Schwerpunktprogramm müssen Wissenschaftler Anträge an die DFG stellen. Schwerpunktprogramme werden vom Senat der DFG eingerichtet, wenn eine koordinierte Forschung für das betreffende Gebiet Gewinn verspricht.
Ein '''Schwerpunktprogramm''' (SPP)<!-- http://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung_nr_10/index.html --> der [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|Deutschen Forschungsgemeinschaft]] (DFG) ist ein meist auf sechs Jahre angelegtes Forschungsprogramm mehrerer [[Forschungseinrichtung]]en. Zur Mitarbeit an einem Schwerpunktprogramm müssen Wissenschaftler Anträge an die DFG stellen. Schwerpunktprogramme werden vom Senat der DFG eingerichtet, wenn eine koordinierte Forschung für das betreffende Gebiet Gewinn verspricht.


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Version vom 1. August 2015, 11:29 Uhr

Ein Schwerpunktprogramm (SPP) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist ein meist auf sechs Jahre angelegtes Forschungsprogramm mehrerer Forschungseinrichtungen. Zur Mitarbeit an einem Schwerpunktprogramm müssen Wissenschaftler Anträge an die DFG stellen. Schwerpunktprogramme werden vom Senat der DFG eingerichtet, wenn eine koordinierte Forschung für das betreffende Gebiet Gewinn verspricht.