„Stockangelschein“ – Versionsunterschied

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Der '''Stockangelschein''' ist eine ''[[Bremensien|Bremensie]]'', die sich auf das Stockangelrecht bremischer Bürger beruft, das Kaiser Karl V. im 16. Jahrhundert erlassen hat. Er gilt nur in der [[Freie Hansestadt Bremen|Freien Hansestadt Bremen]] und berechtigt Bremer Bürger ab 18 Jahren zum Angeln mit höchstens zwei Stockangeln in der [[Weser]], der [[Kleine Weser|Kleinen Weser]], der [[Lesum]] flussaufwärts bis zur [[Burg (Bremen)|Burger]] [[Burger Straßenbrücke|Straßenbrücke]] (in [[Burglesum]]) und dem [[tide]]abhängigen Teil der [[Geeste (Fluss)|Geeste]]. Das [[Bremisches Fischereigesetz|Bremische Fischereigesetz]] (BremFiG § 9 Stockangelrecht bremischer Bürger) vom 17. September 1991 hat darauf Rücksicht genommen. Der Stockangelschein ist kein [[Fischereischein]]. Ausnahmen bilden die Bremer Häfen sowie Schon- und Naturschutzgebiete.
Der '''Stockangelschein''' ist eine ''[[Bremensien|Bremensie]]'', die sich auf das Stockangelrecht bremischer Bürger beruft, das Kaiser Karl V. im 16. Jahrhundert erlassen hat. Er gilt nur in der [[Freie Hansestadt Bremen|Freien Hansestadt Bremen]] und berechtigt Bremer Bürger ab 18 Jahren zum Angeln mit höchstens zwei [[Stockangel]]n in der [[Weser]], der [[Kleine Weser|Kleinen Weser]], der [[Lesum]] flussaufwärts bis zur [[Burg (Bremen)|Burger]] [[Burger Straßenbrücke|Straßenbrücke]] (in [[Burglesum]]) und dem [[tide]]abhängigen Teil der [[Geeste (Fluss)|Geeste]]. Das [[Bremisches Fischereigesetz|Bremische Fischereigesetz]] (BremFiG § 9 Stockangelrecht bremischer Bürger) vom 17. September 1991 hat darauf Rücksicht genommen. Der Stockangelschein ist kein [[Fischereischein]]. Ausnahmen bilden die Bremer Häfen sowie Schon- und Naturschutzgebiete.


==Weblinks==
==Weblinks==

Version vom 5. November 2017, 23:56 Uhr

Der Stockangelschein ist eine Bremensie, die sich auf das Stockangelrecht bremischer Bürger beruft, das Kaiser Karl V. im 16. Jahrhundert erlassen hat. Er gilt nur in der Freien Hansestadt Bremen und berechtigt Bremer Bürger ab 18 Jahren zum Angeln mit höchstens zwei Stockangeln in der Weser, der Kleinen Weser, der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke (in Burglesum) und dem tideabhängigen Teil der Geeste. Das Bremische Fischereigesetz (BremFiG § 9 Stockangelrecht bremischer Bürger) vom 17. September 1991 hat darauf Rücksicht genommen. Der Stockangelschein ist kein Fischereischein. Ausnahmen bilden die Bremer Häfen sowie Schon- und Naturschutzgebiete.

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