„Diskussion:Luftbildfotografie“ – Versionsunterschied

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Der Fotograf Knut O. Laubner hat dem Wikimedia-Verein die Verwendung seiner Bilder unter http://www.luftbildportal.de/ angeboten, unter denen viele recht schöne Bilder sind. Besteht Interesse und wo könnte man darauf hinweisen? Möchte jemand mal schauen, und einige Artikel suchen, wo die Bilder gut passen, dann würde ich mich nochmal mit ihm in Verbindung setzen, um die Detail (auflösung etc.) zu klären? -- [[Benutzer:JakobVoss|Nichtich]] 21:52, 6. Aug 2006 (CEST)
Der Fotograf Knut O. Laubner hat dem Wikimedia-Verein die Verwendung seiner Bilder unter http://www.luftbildportal.de/ angeboten, unter denen viele recht schöne Bilder sind. Besteht Interesse und wo könnte man darauf hinweisen? Möchte jemand mal schauen, und einige Artikel suchen, wo die Bilder gut passen, dann würde ich mich nochmal mit ihm in Verbindung setzen, um die Detail (auflösung etc.) zu klären? -- [[Benutzer:JakobVoss|Nichtich]] 21:52, 6. Aug 2006 (CEST)
:Alle? Unter GFDL? Das wäre ja nur genial. Die Bilder sind nämlich klasse, z.B. für [[Rheinstadion]], [[Marienfeld]] etc. Ich würde dann mal eine bescheidene Vorschlagsliste machen --[[Benutzer:Walter Koch|Walter Koch]] 12:45, 28. Sep 2006 (CEST)

Version vom 28. September 2006, 11:45 Uhr

Wie ist das eigentlich mit der Luftbildfreigabe? Gibts die noch, oder wurde die inzwischen abgeschafft???? 80.139.217.231 20:11, 12. Dez 2003 (CET)

Interessante Frage, sollte eigentlich im Artikel erwähnt werden. Ich gehe mal davon aus, dass es in Deutschland so etwas nicht mehr gibt, zumal ja stapelweise CDs und DVDs mit den detailliertesten Lufbildern verscherbelt werden. In anderen Ländern, insbesondere natürlich in Kriegs- und Krisengebieten, gibt's so etwas noch, bzw. genauer gesagt gibt es die Freigabe für Luftbilder in Ländern wie Ägypten oder Israel gar nicht erst. --asb 21:19, 12. Dez 2003 (CET)

Luftbilder sind in Deutschland generell nicht mehr freigabebedürftig, dennoch gibt es Ausnahmen wie z.B. Aufnahmen von Privatgrundstücken, Werksgeländen, Militäranlagen. Die Eigentümer sollten nach wie vor ihre Erlaubnis abgeben. Sonst kann man schnell zum Spanner oder Spion werden. Germania


In Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Allerdings dürfen nach § 109 g Abs. 2 des Strafgesetzbuches auch aus Luftfahrzeugen sicherheitsgefährdete Anlagen nicht fotografiert werden.

Siehe auch: Luftfahrtbundesamt: Genehmigung von Luftbildern

--24-online 17:22, 28. Jul 2004 (CEST)

Geschichte: Ballon

Unter Entwicklung und Geschichte lese ich: Luftbilder werden seit der Erfindung des lenkbaren Luftschiffes und des Motorflugzeugs ab etwa 1900 angefertigt.

Wurde nicht schon fruer aus z.B. Ballons fotografiert? Gerade wegen der Erschuetterungen eines Motorflugzeugs duerfte das doch sogar einfacher aus Ballons erfolgt sein?

Vgl. z.B. [1]: 1859 sollen in der Schlacht von Solfernino vom Ballon aus erste Versuche auf dem Gebiet der Luftbild­photographie durchgeführt worden sein.

Keine herausragende Quelle, aber zumindest mal ein frueheres Beispiel. --Traut 15:01, 1. Dez 2004 (CET)

[2] heute in spiegel-online erschienen. --Carroy 14:17, 26. Apr 2006 (CEST)

in Österreich

..schauzts so aus: § 130. Luftbildaufnahmen.

(1) Der Bundesminister für Landesverteidigung hat bei einem Einsatz des Bundesheeres im Falle des § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 1990 sowie bei der Vorbereitung eines solchen Einsatzes einschließlich der Durchführung einsatzähnlicher Übungen die Herstellung von Luftbildaufnahmen aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus durch Verordnung zu verbieten, soweit dies zur Wahrung der militärischen Interessen erforderlich ist. Hinsichtlich der Kundmachung dieser Verordnung gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.

(2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus hergestellt wurden, ist unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften die Bewilligung des Bundesministers für Landesverteidigung erforderlich.

(3) Ausnahmebewilligungen von den Verboten gemäß Abs. 1 und Bewilligungen gemäß Abs. 2 sind vom Bundesminister für Landesverteidigung zu erteilen, wenn militärische Interessen nicht entgegenstehen; sie sind insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies unter Bedachtnahme auf die Interessen der militärischen Landesverteidigung erforderlich ist. Diese Bewilligungen gelten als erteilt, sofern sie nicht innerhalb von sechs Wochen ab dem Einlangen des Antrages versagt werden. Hinsichtlich von Messungsaufnahmen ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten herzustellen.

Luftbildfoto oder Luftbild?

Der Begriff Luftbildfoto irritiert mich etwas, da ist mir ein Bild oder ein Foto zu viel drin. Ein Bild muss zwar keine Foto sein, ein Foto ist aber immer ein Bild, folglich ist das irgendwie doppelt im Begriff. Ich habe den Begriff hier auch zum ersten mal gelesen und würde ihn, falls niemand Argumente dagegen hat, durch Luftbild ersetzen, was meiner Meinung nach auch gebräuchlicher ist. -- Dr. Schorsch*Schwätzle? 13:49, 9. Dez 2005 (CET)

Dem stimme ich zu, also sei mutig!...nachdem du ein bisschen recherchiert hast. Mein Kenntnisstand immerhin besagt dasselbe, und mit Fotografie habe ich doch so langsam schon 35 Jahre was am Hut. Obwohl es etwa im Detail knifflig wird wie beim Schraubenzieher-/dreher. Denn Georg Gerster, einer der Pioniere, hat immer nur Flugbilder veröffentlicht, und der hat das ein halbes Jahrhundert lang gemacht.
Wenn man Luftbildfoto sagt, hat es nur Sinn, wenn man es vom Luftbildgemälde und von der Luftbildzeichnung abgrenzen will - Nonsens! Luftfoto statt Luftbild wäre zwar sprachlich formal äquivalent, das benutzt aber eben niemand so. Es gab nur mal in den 1970ern einen tollen Werbekalender zum Thema Luft, der extra für eine Preßluftfirma fotografiert wurde: das waren die einzigen Luft-Bilder, die ich bisher gesehen habe. Also das mit den Luftbildfotos ist für mich eine Luftnummer...
P.S.: Außerdem sind wir hier in der WIkipedia: Du kannst praktisch eigentlich gar keinen Unsinn machen, der lange stehenbleibt, zumindest an halbnwegs prominenter Stelle. Wenn Du nicht mutig bist, wird's bald ein anderer sein - schlimmstenfalls ich ;-) --FotoFux 00:24, 10. Dez 2005 (CET)
OK. Ich war mutig 8-) -- Dr. Schorsch*Schwätzle? 23:46, 10. Dez 2005 (CET)
Was das "Luftbild" betrifft, stimme ich auch zu - aber dass es eine "Luftbildgrafie" gibt, ist mir neu. --TheRunnerUp 12:26, 11. Dez 2005 (CET)
Ich würde sagen: Klarer Fall von Übereifer 8-}. Ist schon korrigiert. -- Dr. Schorsch*Schwätzle? 13:29, 11. Dez 2005 (CET)

Bilderspende

Der Fotograf Knut O. Laubner hat dem Wikimedia-Verein die Verwendung seiner Bilder unter http://www.luftbildportal.de/ angeboten, unter denen viele recht schöne Bilder sind. Besteht Interesse und wo könnte man darauf hinweisen? Möchte jemand mal schauen, und einige Artikel suchen, wo die Bilder gut passen, dann würde ich mich nochmal mit ihm in Verbindung setzen, um die Detail (auflösung etc.) zu klären? -- Nichtich 21:52, 6. Aug 2006 (CEST)

Alle? Unter GFDL? Das wäre ja nur genial. Die Bilder sind nämlich klasse, z.B. für Rheinstadion, Marienfeld etc. Ich würde dann mal eine bescheidene Vorschlagsliste machen --Walter Koch 12:45, 28. Sep 2006 (CEST)