„Diskussion:Verordnung (EU)“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 46.114.157.145 in Abschnitt Gesetzgebungsverfahren
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("Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat." Art.249 Satz 1 & 2 EGV)
("Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat." Art.249 Satz 1 & 2 EGV)
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== Gesetzgebungsverfahren ==

Der Teil zum Gesetzgebungsverfahren bei EU-Verordnungen ist deutlich zu kurz und bedarf dringend der Erweiterung.


Bezüge zu Art. 114 fehlen völlig, obwohl die Angabe dieses Artikels bei Verordnungsverfahren Standard sind. --[[Spezial:Beiträge/46.114.157.145|46.114.157.145]] 15:04, 18. Jul. 2023 (CEST)

Version vom 18. Juli 2023, 15:04 Uhr

 Info: Für Verordnungen (EU) gibt es die Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU) und die ältere Vorlage:Infobox Verordnung (EG).


Archiv bis 2/2007

Heißt das tatsächlich (noch) "EG"-Verordnung und nicht "EU"-Verordnung? Falls ja, wäre eine Erläuterung dazu interessant, warum sich Verordnungen auf die Europäische Gemeinschaft beziehen und nicht die Europäische Union. Weiß das jemand? --Stupid girl 14:53, 10. Dez 2004 (CET)

Lies dir mal den Artikel Richtlinie (EG) durch, da wird deine Frage beantwortet. --Forevermore 15:42, 16. Feb 2005 (CET)

Die Weiterleitung von "EU-Direktive" auf "Verordnung" ist falsch. Der englische Begriff "directive" bezeichnet die "Richtlinien". Die "Verordnung (der Kommission)" ist "(Commission) Regulation". AlexanderHartmann 15:04, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Richtig. Ich habe das mal geändert (s.a. Diskussion:EU-Direktive)--Kybing 18:14, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Rechtskraft

Verordnungen müssen also nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Wer setzt nun die Einhaltung durch? Was passiert bei Zuwiderhandlungen?--Kölscher Pitter 10:30, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

--> Die Verordnung gilt unmittelbar, d.h. sie muss nicht erst ins nationale Recht z.B. durch neue Gesetze eingefügt werden. (nicht signierter Beitrag von Perchlorat (Diskussion | Beiträge) 11:11, 19. Feb. 2008‎ (CET))Beantworten

Der EuGH kann angerufen werden, wenn sich jemand durch eine nicht beachtete Verordnung benachteiligt fühlt. Urteile des EuGH werden in der Regel befolgt. (nicht signierter Beitrag von 85.179.74.138 (Diskussion | Beiträge) 00:17, 3. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

"Gemäß Art.249 Abs.2 EGV"

Der Artikel enthält einen Satz 1 und einen Satz 2 aber keinen Absatz 2! Fand es etwas irreführend beim Nachlesen... ("Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat." Art.249 Satz 1 & 2 EGV) (nicht signierter Beitrag von Perchlorat (Diskussion | Beiträge) 10:55, 19. Feb. 2008 (CET)‎)Beantworten

Gesetzgebungsverfahren

Der Teil zum Gesetzgebungsverfahren bei EU-Verordnungen ist deutlich zu kurz und bedarf dringend der Erweiterung.


Bezüge zu Art. 114 fehlen völlig, obwohl die Angabe dieses Artikels bei Verordnungsverfahren Standard sind. --46.114.157.145 15:04, 18. Jul. 2023 (CEST)Beantworten