„Fachangestellter für Bürokommunikation“ – Versionsunterschied

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Version vom 23. Februar 2011, 21:43 Uhr

Fachangestellte/r für Bürokommunikation ist ein in Deutschland anerkannter 3-jähriger Ausbildungsberuf nach dem BBiG. Fachangestellte für Bürokommunikation sind in den Verwaltungen von Bund, und Ländern und Gemeinden, sowie anderen öffentlichen Einrichtungen tätig. Hier entlasten sie überwiegend die jeweiligen Sachbearbeiter von Routine- und Schreibaufgaben. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht die Übermittlung des gesprochenen und geschriebenen Wortes durch Arbeitsplatzcomputer, Telefon, Telefax, E-Mail und andere technische Mittel. Darüber hinaus wirken sie bei einfachen Tätigkeiten der Sachbearbeitung mit.

Der Beruf stellt quasi das Pendant zum Kaufmann für Bürokommunikation dar und wurde speziell für den öffentlichen Dienst konzipiert. Er ist eng verwandt mit dem Beruf des Verwaltungsfachangestellten, unterscheidet sich jedoch von diesem hauptsächlich in der weniger stark rechtswissenschaftlich ausgeprägten Ausbildung.

Fachangestellte für Bürokommunikation werden nach ihrer Ausbildung üblicherweise in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen, welches sich nach den Bestimmungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst (BAT, TVöD, TV-L, …) richtet. Die Tätigkeiten sind mit denen der einfachen und mittleren Beamtenlaufbahn vergleichbar.