„Tummelbau“ – Versionsunterschied
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Insbesondere im Sommer kam es infolge mangelhafter Bewetterung zu einer Wetterstockung, dadurch wurde die Kohle sehr trocken und zersetzte sich. Durch den Zersetzungsvorgang und die dadurch große Wärmeentwicklung kam es öfter zu Gruben- bzw. Flözbränden. Aufgrund der geringen Mächtigkeit und Tragfähigkeit des Deckgebirges kam es im rheinischen Braunkohlenrevier beim Tummelbau zu mehreren tödlichen Unfällen durch Zubruchgehen des [[Hangendes|Hangenden]]. Aus diesem Grund wurde vom [[Bergamt|Oberbergamt]] zunächst verfügt das die untertägigen Eingänge zu den Tummeln, die sogenannte ''Tummelthür'', mit vier bis fünf dicht nebeneinander stehenden [[Türstock (Bergbau)|Türstöcken]] gesichert wurden mussten. Übertägig mussten die Bereiche rings um die Tummel mit einem sogenannten Strohwisch gekennzeichnet und mit einer Barriere umgeben werden. Diese Barrieren mussten bestehen bleiben, bis das [[Hangende]] des jeweiligen Tummels zu Bruch gegangen war.<ref>Heinrich Achenbach: Die Berg-Polizei-Vorschriften des Rheinischen Haupt-Berg-Districtes. Königliche Hof- Buch- und Kunstbuchhandlung F.C. Eisen, Köln 1859</ref> |
Insbesondere im Sommer kam es infolge mangelhafter Bewetterung zu einer Wetterstockung, dadurch wurde die Kohle sehr trocken und zersetzte sich. Durch den Zersetzungsvorgang und die dadurch große Wärmeentwicklung kam es öfter zu Gruben- bzw. [[Kohlebrand|Flözbränden]]. Aufgrund der geringen Mächtigkeit und Tragfähigkeit des Deckgebirges kam es im rheinischen Braunkohlenrevier beim Tummelbau zu mehreren tödlichen Unfällen durch Zubruchgehen des [[Hangendes|Hangenden]]. Aus diesem Grund wurde vom [[Bergamt|Oberbergamt]] zunächst verfügt das die untertägigen Eingänge zu den Tummeln, die sogenannte ''Tummelthür'', mit vier bis fünf dicht nebeneinander stehenden [[Türstock (Bergbau)|Türstöcken]] gesichert wurden mussten. Übertägig mussten die Bereiche rings um die Tummel mit einem sogenannten Strohwisch gekennzeichnet und mit einer Barriere umgeben werden. Diese Barrieren mussten bestehen bleiben, bis das [[Hangende]] des jeweiligen Tummels zu Bruch gegangen war.<ref>Heinrich Achenbach: Die Berg-Polizei-Vorschriften des Rheinischen Haupt-Berg-Districtes. Königliche Hof- Buch- und Kunstbuchhandlung F.C. Eisen, Köln 1859</ref> |
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Trotz der Gefährlichkeit des Tummelbaus wurde er zunächst nicht gänzlich verboten. So durfte auf Rescipt des Finanz-Ministeriums vom 5. Februar 1840 zunächst auf den Gruben, die keine neue [[Vorrichtung (Bergbau)|Vorrichtung]] hatten, der Tummelbau weiterbetrieben wurden. Dieses galt, bis die Gruben neue Vorrichtungsbaue erstellten. Da der Tummelbau das Leben und die Gesundheit der [[Bergmann|Bergleute]] gefährdete und außerdem unwirtschaftlich war, wurde er durch eine Verordnung des königlichen Oberbergamtes vom 9. April 1836 mit einer Frist von 3 Jahren untersagt.<ref> Gustav Köhler: Lehrbuch der Bergbaukunde. 2. Auflage, Verlag von Wilhelm Engelmann, Leipzig 1887</ref> Für die Anwendung neuer Abbaumethoden sollten die Königlichen Revier-Beamten den Gewerken mit Rat zur Seite stehen. Die Dreijahresfrist wurde aber durch viele Gruben um mehrere Jahre überzogen, so dass selbst im Jahr 1878 noch Tummelbau betrieben wurde. |
Trotz der Gefährlichkeit des Tummelbaus wurde er zunächst nicht gänzlich verboten. So durfte auf Rescipt des Finanz-Ministeriums vom 5. Februar 1840 zunächst auf den Gruben, die keine neue [[Vorrichtung (Bergbau)|Vorrichtung]] hatten, der Tummelbau weiterbetrieben wurden. Dieses galt, bis die Gruben neue Vorrichtungsbaue erstellten. Da der Tummelbau das Leben und die Gesundheit der [[Bergmann|Bergleute]] gefährdete und außerdem unwirtschaftlich war, wurde er durch eine Verordnung des königlichen Oberbergamtes vom 9. April 1836 mit einer Frist von 3 Jahren untersagt.<ref> Gustav Köhler: Lehrbuch der Bergbaukunde. 2. Auflage, Verlag von Wilhelm Engelmann, Leipzig 1887</ref> Für die Anwendung neuer Abbaumethoden sollten die Königlichen Revier-Beamten den Gewerken mit Rat zur Seite stehen. Die Dreijahresfrist wurde aber durch viele Gruben um mehrere Jahre überzogen, so dass selbst im Jahr 1878 noch Tummelbau betrieben wurde. |
Version vom 15. Juni 2011, 22:36 Uhr
Der Tummel- oder Würfelbau ist ein altes Abbauverfahren, das insbesondere im Stein- und Braunkohlenbergbau angewendet wurde.[1] In Deutschland wurde das Verfahren bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts in verschiedenen Bergbaurevieren eingesetzt, wenn die Deckgebirgs-Mächtigkeit für eine Gewinnung im Tagebau zu hoch war. Der Tummelbau ist technologisch mit dem Weitungs- und dem Duckelbau im Erzbergbau verwandt.
Verbreitung
Der Tummelbau wurde hauptsächlich beim Braunkohlenabbau im Rheinischen Braunkohlerevier, insbesondere auf der rechten Rheinseite am nördlichen Rand des Siebengebirges und im Brühler Revier angewendet. Auch in den Mitteldeutschen Braunkohlenrevieren war der Tummelbau verbreitet, wurde aber so frühzeitig durch den Pfeilerbruchbau abgelöst, dass das Verfahren beinahe in Vergessenheit geriet. In der Festschrift zum 75-jährigen Bestehen der Riebeckschen Montanwerke wird erwähnt, dass in den 1920er Jahren in der Grube „Vereinigte Ottilie-Kupferhammer“ in Oberröblingen ein alter Tummelbau angefahren wurde.[2]
Im Zwickauer Steinkohlenrevier ist der Tummelbau seit 1765 nachweisbar und wurde bis zum Beginn der Industrialisierung angewandt.[3]
Das Verfahren
Zum Aufschluss der Lagerstätte wurde zunächst ein Schacht bis in das Flöz geteuft. Zur Bewetterung wurde entweder seitlich ein Stollen in das Flöz aufgefahren oder in 8 bis 10 Metern Abstand vom ersten Schacht ein weiterer Schacht geteuft. Da die Stollen in der Regel nicht zur Förderung dienten, wurden meistens bis zu drei Schächte geteuft. Die auch Pfeifen genannten Förderschächte waren für ein-, teilweise auch zweitrümige Haspelförderung ausgelegt und hatten eine Teufe zwischen 16 und 60 Metern, die lichte Weite betrug ca. 1,70 m x 0,85 m[3].
Von den Schächten ausgehend wurde zunächst eine Hauptstrecke aufgefahren. Um die Kohle im Tummelbau abzubauen, wurden zunächst von dieser Hauptstrecke ausgehend Querörter, sogenannte Splisse, getrieben. Am Ende der Querörter wurde durch kreis- und bogenförmiges Aushauen von Firste und Stößen die Kohle abgebaut. Die so entstehenden, wabenförmigen Hohlräume sind die Tummel. Zwischen zwei Tummeln bleibt jeweils ein Kohlebein[4] genannter Sicherheitspfeiler von 0,6 - 2 Meter Stärke stehen. Auch wurde bei gebrächem Deckgebirge in der Firste die sogenannte Anbaukohle stehengelassen. Durch diese Sicherheitspfeiler entstand ein Abbauverlust von 44 - 60 Prozent.[5]
Die Ausdehnung der Felder rings um die Schächte betrug höchstens 84 Meter. Die aufgefahrenen Strecken wurden sehr klein gehalten und hatten in der Regel nur einen Querschnitt von bis zu 4 m². Aus Sicherheitsgründen wurde immer erst dann der nächste Tummel in Angriff genommen, wenn der erste ausgekohlt war. Der Abbau erfolgte gewöhnlich nur auf einer Sohle, unmittelbar über dem natürlichen Wasserspiegel. Flöze mit einer Mächtigkeit zwischen 6,2 und 12,5 Metern wurden in einem Durchgang gewonnen, mächtigere Flöze wurden in zwei Durchgängen abgebaut. Bei diesem Zweischeibenabbau wurde die obere Scheibe vorausgebaut. Ein zweimaliger Tummelbau wurde auch dann angewandt, wenn der Wasserstand sehr tief lag. May[3] berichtet über die frühen Abbauverfahren auf dem Planitzer Kohlberg, dass das Tiefe Planitzer Flöz, welches in zwei Bänken anstand, ebenfalls in zwei Durchgängen abgebaut wurde. Zunächst wurde die rund 2 Meter mächtige obere Abteilung abgebaut, wobei man eine vier Finger breite Schicht Kohle an der Firste anbaute (= stehenließ), da das Dach blättrig war. Nach dem Abbau der oberen Abteilung wurde der Schacht bis zum Liegenden der unteren Abteilung tiefergeteuft und diese querschlägig angefahren.
Vorteilhaft ist beim Tummelbau der geringe Bedarf an Ausbaumaterial, da die Tummel selbst nicht ausgebaut wurden.
Der Tummel
Ein Tummel hat in der Regel eine Höhe von 2 bis 5 Lachtern und einen Durchmesser von 3 bis 6 Lachtern. Sein Aussehen ähnelt einem nach oben gewölbten Bienenkorb, mit einer auf der Streckensohle stehenden Weitung. Die hereingewonnene Kohle blieb als Standfläche für die Hauer zunächst liegen, damit diese an die höheren Punkte des Tummels gelangen konnten. Ab einer gewissen Höhe brauchten nur noch die Stöße bearbeitet werden, da die Braunkohle in der Firste aufgrund ihrer geringen Festigkeit von selbst nachbricht. Die Tummel stürzen, wenn sie das Deckgebirge der Lagerstätte erreicht haben, nach einer gewissen Zeit von selbst ein, sie gehen zu Bruch. Dadurch füllt sich der Hohlraum mit den Bruchmassen, häufig entstehen dadurch trichterförmige Einsturzkrater im Deckgebirge. Der Tummelbau wurde stets im Rückbau betrieben, das bedeutet, in Richtung Förderschacht abgebaut. Wenn alle Tummel abgebaut waren, wurden zum Schluss noch, soweit möglich, die Sicherheitspfeiler um den abzuwerfenden Schacht gewonnen.[6]
Probleme
Insbesondere im Sommer kam es infolge mangelhafter Bewetterung zu einer Wetterstockung, dadurch wurde die Kohle sehr trocken und zersetzte sich. Durch den Zersetzungsvorgang und die dadurch große Wärmeentwicklung kam es öfter zu Gruben- bzw. Flözbränden. Aufgrund der geringen Mächtigkeit und Tragfähigkeit des Deckgebirges kam es im rheinischen Braunkohlenrevier beim Tummelbau zu mehreren tödlichen Unfällen durch Zubruchgehen des Hangenden. Aus diesem Grund wurde vom Oberbergamt zunächst verfügt das die untertägigen Eingänge zu den Tummeln, die sogenannte Tummelthür, mit vier bis fünf dicht nebeneinander stehenden Türstöcken gesichert wurden mussten. Übertägig mussten die Bereiche rings um die Tummel mit einem sogenannten Strohwisch gekennzeichnet und mit einer Barriere umgeben werden. Diese Barrieren mussten bestehen bleiben, bis das Hangende des jeweiligen Tummels zu Bruch gegangen war.[7]
Trotz der Gefährlichkeit des Tummelbaus wurde er zunächst nicht gänzlich verboten. So durfte auf Rescipt des Finanz-Ministeriums vom 5. Februar 1840 zunächst auf den Gruben, die keine neue Vorrichtung hatten, der Tummelbau weiterbetrieben wurden. Dieses galt, bis die Gruben neue Vorrichtungsbaue erstellten. Da der Tummelbau das Leben und die Gesundheit der Bergleute gefährdete und außerdem unwirtschaftlich war, wurde er durch eine Verordnung des königlichen Oberbergamtes vom 9. April 1836 mit einer Frist von 3 Jahren untersagt.[8] Für die Anwendung neuer Abbaumethoden sollten die Königlichen Revier-Beamten den Gewerken mit Rat zur Seite stehen. Die Dreijahresfrist wurde aber durch viele Gruben um mehrere Jahre überzogen, so dass selbst im Jahr 1878 noch Tummelbau betrieben wurde.
Literatur
- Heinrich von Dechen: Beschreibung des Kuhlen- und Tummel-Baus in dem Brühler Braunkohlen-Reviere. In: C. J. B. Carsten (Hrsg.): Archiv für Mineralogie, Geognosie, Bergbau und Hüttenkunde. Band 3. Verlag G. Reimer, 1831, ISSN 0931-850X, S. 413–536 (Volltext in der Google-Buchsuche).
- Albert Serlo: Leitfaden der Bergbaukunde. Erster Band, 3. Auflage, Verlag von Julius Springer, Berlin 1871
Einzelnachweise
- ↑ J. A. Romberg: Die Wissenschaften im neunzehnten Jahrhundert, ihr Standpunkt und die Resultate ihrer Forschungen. Erster Band, Romberg's Verlag, Leipzig 1856
- ↑ P. Franke et al.: 25 Jahre Carl Adolph Riebeck 50 Jahre A. Riebeck'sche Montanwerke Aktiengesellschaft 1858 - 1933, München 1933
- ↑ a b c May, Stutzer, Eckardt; Bezirksgruppe Sachsen der Fachgruppe Steinkohlenbergbau Zwickau (Hrsg.): 75 Jahre Gemeinschaftsarbeit der Sächsischen Steinkohlenbergwerke. Überblick über den geologischen Aufbau des erzgebirgischen Steinkohlenbeckens, Zwickau, Juni 1936, S. 205–206
- ↑ Fritz Heise, Fr. Herbst: Lehrbuch der Bergbaukunde mit besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaues, 5. Auflage, Band 1, Springer-Verlag, Berlin 1923, S. 339
- ↑ Gustav Köhler: Lehrbuch der Bergbaukunde. 6. Auflage, Verlag von Wilhelm Engelmann, Leipzig 1903
- ↑ J. S. C. Schweigger, W. Schweigger - Seidel: Journal für Chemie und Physik. 49. Band, Verein zur Verbreitung von Naturkenntniss, Halle 1827
- ↑ Heinrich Achenbach: Die Berg-Polizei-Vorschriften des Rheinischen Haupt-Berg-Districtes. Königliche Hof- Buch- und Kunstbuchhandlung F.C. Eisen, Köln 1859
- ↑ Gustav Köhler: Lehrbuch der Bergbaukunde. 2. Auflage, Verlag von Wilhelm Engelmann, Leipzig 1887