Diskussion:Busanhänger
Bus mit Anhänger gesehen
was ist dass für ein schwachsinn?? in deutschland ist es untersagt mit busanhängern personen zu transportieren... was für ein vollhonk hat dass verfasst?? heute (08.04.2008) habe ich auf den hanauer busbahnhof solch einen bus mit anhänger gesehen (linie 53, wird wohl irgend eine überlands verbindung sein)(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 89.48.6.109 (Diskussion • Beiträge) 21:08, 8. Apr. 2008 (CEST))
- Ein Bild im Artike zeigt einen Bus samt Anhänger mit deutscher Strassenzulassung. Was gilt jetzt? Erlaubt oder verboten??--92.202.62.222 15:29, 19. Mär. 2012 (CET)
- Selbstverständlich erlaubt. Es würde doch niemand wagen, ohne Erlaubnis einen Busanhänger zu nutzen. MfG Harry8 16:28, 19. Mär. 2012 (CET)
- Wer lesen kann, ist darüber hinaus klar im Vorteil: Per Ausnahmegenehmigung kann das Führen eines Busanhängers erlaubt werden. Hier besteht also ein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Regelmäßig sind Busanhänger nicht zulässig, ausnahmsweise schon. Einfach mal den ganzen Artikel lesen :) Grüße, --krassdaniel (Diskussion) 16:32, 19. Mär. 2012 (CET)
- Selbstverständlich erlaubt. Es würde doch niemand wagen, ohne Erlaubnis einen Busanhänger zu nutzen. MfG Harry8 16:28, 19. Mär. 2012 (CET)
Entfernung Beitrag des neuen Fahrzeugs der Fa. Egenberger - Reisen aus Thierhaupten
Hallo Jodoform... Sie haben hier einen Beitrag komplett gelöscht... Bitte melden Sie sich mal kurz telefonisch unter (Rufnummer entfernt) Gruß Jürgen Herb Fa. Egenberger-Reisen Thierhaupten/Bayern
Hallo Herr Herb, ich denke, wir sollten wegen der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit Fragen zu Artikel nicht telefonisch, sondern auf den dafür vorgesehenen Diskussionsseiten besprechen. Ihr Beitrag, den ich gelöscht habe, war der Satz Seit Januar 2009 wird auch ein MAN Lion´s City Omnibus mit MAXI TRAIN Anhänger, der Firma Egenberger-Reisen auf der Linie 213 zwischen Aulzhausen und Friedberg eingesetzt. Gründe für die Löschung waren in absteigender Wichtigkeit: Es gibt im Artikel bereits genug Beispiele. Eine erschöpfende Auflistung wird nicht angestrebt. Die behaupteten Tatsachen wurden von Ihnen nicht belegt (siehe dazu auch WP:Q). Der Satz ist schlecht formuliert. Wenn Sie dennoch der Meinung sind, die Information gehöre in den Artikel, würde ich Ihnen vorschlagen, zuerst einmal die Gründe dafür auf der Artikeldiskussionsseite zu erläutern und bei etwaigen weiteren Änerungen am Artikel die Zusammenfassungszeile zu nutzen. Gruß, --Jodoform 17:45, 19. Jan. 2009 (CET) Herr Jodoform, das Ereignis mit dem neuen Buszug fand letzte Woche ein riesengroßes Interesse in den bayer. Medien. Sie finden einen Bericht auf www.egenberger-reisen.de darüber, falls Sie die Tatsache bzw. Fakten bestätigt brauchen. Wer entscheidet denn überhaupt darüber, ob die Auflistung hier erschöpft ist? Das Ziel von wikipedia ist doch, die Menschen zu informieren. Für mich gibt es, wenn man es gut meint, nichts zu diskuttieren. Ich ließ den Satz auch einigen Leuten lesen, es gab daran auch nichts zu beanstanden. Ich will wirklich nicht streiten, aber das editieren, nur das editiert wird, hat auch irgendwann Grenzen hier. Gruß Jürgen Herb
Das Ziel von Wikipedia ist es, gesichertes Wissen zu sammeln. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt, bei dem es keine einzelnen Entscheider gibt. Daher bat ich Sie, Ihr Anliegen ggf. auf der Artikeldiskussionsseite zu äußern, damit die Gemeinschaft darüber befinden kann. Auf dieser Seite hier können wir das nicht klären. Gruß, --Jodoform 22:54, 19. Jan. 2009 (CET) Sie haben editiert und nicht die Gemeinschaft, folgedessen sind Sie mein Ansprechpartner. Wenn es anders wäre, müßte zunächst die Gemeinschaft darüber entscheiden, ob der Satz gelöscht wird! Es liegt doch wohl auf der Hand, daß die Leute die diese Seite ins Leben gerufen haben, interesse daran haben, was sich in diesem Bereich abspielt in Deutschland....
Ja, ich habe Ihren Beitrag aus den oben angegebenen Gründen gelöscht. Die habe ich Ihnen versucht zu erklären, mehr kann ich da nicht tun. Dass Ihr Beitrag den Artikel nicht verbessert hat, ist meine persönliche Meinung. Deshalb habe ich Sie auch auf die Artikeldiskussionsseite hingewiesen, um ein Feedback weiterer Kollegen zu bekommen. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, Ihre Änderung auch ohne vorherige Diskussion erneut vorzunehmen, es besteht dann aber meiner Erfahrung nach eine große Wahrscheinlichkeit, dass sie erneut gelöscht wird. Gruß, --Jodoform 23:06, 19. Jan. 2009 (CET) Herr Jodoform, ich schildere Ihnen mal wie ich es heute an meinem Geburtstag empfand... Ich laß das heute Vormittag, daß es entfernt ist, ich ärgerte mich, weil ich es gut meinte, alle die Interesse an solchen Fahrzeugen haben, darüber in Kenntniss zu setzen, daß auch bei uns in Bayern jetzt ein solcher Buszug fährt, der Chef unserer Firma sich unglaublich bemühte, dieses Projekt hier anzugreifen und es geschafft hat es glücklich zu vollenden. Ich streite mich hier nicht weiter, ich mag nicht mehr, es war ein Versuch hier, ich habe verloren! Gute Nacht und alles Gute! Gruß Jürgen Herb Thierhaupten bei Augsburg
Ich habe vorausgesetzt, dass Sie in bester Absicht gehandelt haben. Aber dieses Projekt hat eben recht hohe Qualitätsansprüche. Bitte betrachten Sie das nicht als persönliche Niederlage. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und ebenfalls alles Gute wünscht --Jodoform 23:22, 19. Jan. 2009 (CET)
Danke
Verbot der Anhänger 1960
Trat das Verbot, Personen in einem Anhänger zu transportieren, sofort in Kraft? Meiner Meinung nach war dem nicht so. Die Verkehrsgesellschaft für den Kreis Lüdinghausen (VGL) hat auf der damaligen Linie 3, die von Olfen über Selm nach Lünen führte, die Personenbeförderung in Anhängern im Abschnitt von Selm nach Lünen auch nach diesem Zeitpunkt fortgesetzt. Ich nehme an, dass es da eine Übergangsfrist gab. Harry8 00:14, 3. Mär. 2010 (CET)
- Ja richtig, es gab Ausnahmegenehmigungen! Firobuz 00:27, 3. Mär. 2010 (CET)--
- Ergänzung: das Verbot wurde schon 1956 verabschiedet, die Verkehrsbetriebe hatten also vier Jahre Zeit sich auf die Neuerung einzustellen. Quelle: http://www.omnibusarchiv.de/include.php?path=article&contentid=593&page=9 Firobuz 18:46, 21. Mär. 2010 (CET)--
- Danke für die Klarstellung mit Beleg! Dann muss die VGL wohl eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, die Anhänger auch nach dem Stichtag noch einsetzen zu dürfen. Harry8 18:54, 21. Mär. 2010 (CET)
- All zu streng scheint die Regelung ohnehin nicht gewesen zu sein, immerhin wurde ja 1965 der im oberen Link erwähnte Setra-Zug neu (!) gebaut! Firobuz 19:46, 23. Mär. 2010 (CET)--
- Danke für die Klarstellung mit Beleg! Dann muss die VGL wohl eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, die Anhänger auch nach dem Stichtag noch einsetzen zu dürfen. Harry8 18:54, 21. Mär. 2010 (CET)
- Ergänzung: das Verbot wurde schon 1956 verabschiedet, die Verkehrsbetriebe hatten also vier Jahre Zeit sich auf die Neuerung einzustellen. Quelle: http://www.omnibusarchiv.de/include.php?path=article&contentid=593&page=9 Firobuz 18:46, 21. Mär. 2010 (CET)--
Unterscheidung Busanhänger - Trolleybusanhänger
Ich finde es nicht sonderlich sinnvoll, dass hier nichts über Personenanhänger an Trolleybussen (Obussen) mehr steht. Schliesslich bezeichnet das Lemma eine Art von Anhänger und vielfach unterscheiden sich Anhänger für normale Kraftomnibusse und solche für Obusse nicht oder nur minim, vereinzelt werden im selben Betrieb die Anhänger sogar zwischen KOM und OBus getauscht. Ein Beispiel für Anhängerbetrieb an Beiden Arten von Zugfahrzeugen wäre der Betrieb in St. Gallen. Die Anhänger, die aktuellvon Hess gebaut werden, werden ebenfalls hinter Trolleys und Dieselbussen eingesetzt. Deshalb finde ich, dass der Obus mindestens kurz erwähnt werden sollte. -- Re 460 19:36, 22. Mär. 2010 (CET)
- Prinzipiell ja, aber ein Mischmasch ist erst recht unübersichtlich. Generell gilt auch hier: Ein Obus ist kein Omnibus, insofern ist ein Obus-Anhänger auch kein Omnibus-Anhänger ;-) Außerdem habe ich ja gestern unter "Siehe auch" explizit nochmal auf das in jüngster Zeit weiter ausgebaute Unterkapitel Oberleitungsbus#Anhängerbetrieb hingewiesen. Ich habe aber soeben noch ergänzt, dass einige Betriebe die Anhänger wechselweise einsetzten. By the way: wo kann man denn was über die Im Bau befindlichen St. Galler Anhänger finden? Würde ich dann auch gern entsprechend ergänzen. MfG Firobuz 20:34, 22. Mär. 2010 (CET)--
- Da hab ich mich gestern wohl ein wenig verwirrend ausgedrückt. St. Gallerbus hat keine neuen Anhänger bestellt, die Haben den Anhängerbetrieb in den frühen 90igern aufgegeben. (Einige Bilder von den alten Anhängern findest du hier) Ich meinte die Anhänger von Hess allgemein. Diese sind in Luzern und Lausanne hinter Obussen, an anderen Orten z.B. in Wolfsburg oder in Innsbruck. Meine Meinung ist einfach das der Anhänger das Fahrzeug an sich ist(wobei ich Busanhänger mit Personenanhänger gleichsetzen würde) und hier deshalb beide Formen von Zugfahrzeugen erwähnt werden müsste. Auch nicht erwähnt sind Busanhänger, welche hinter LKWs ihren dienst tun, bekannt sind mir da aber nur Auflieger. Deshalb finde ich, dass man klar zwischen Anhängerbetrieb/Anhängerzug und dem Anhänger an sich unterscheiden muss, der Anhängerbetrieb mit Trolleys hat hier dank dem ausführlichen Hauptartikel wirklich nichts zu suchen -- Re 460 12:52, 23. Mär. 2010 (CET)
- Alles klar, hab mich schon gewundert weil St. Gallen doch grad nur DGTs bestellt. Prinzipiell hast du natürlich völlig Recht, Busanhänger und Trolleybusanhänger sind technisch gesehen exakt das Gleiche. Nur wollte ich eben Redundanzen vermeiden, und hab daher hier mal "aufgeräumt" (sorry wenn es dabei ausgerechnet deine Obus-Bilder erwischt hat ;-)). Für die LKWs mit Personenaufliegern gibts übrigens schon den Artikel Sattelzugomnibus nur war er bisher hier nicht verlinkt (hab ich soeben nachgeholt). Firobuz 19:20, 23. Mär. 2010 (CET)--
- Da hab ich mich gestern wohl ein wenig verwirrend ausgedrückt. St. Gallerbus hat keine neuen Anhänger bestellt, die Haben den Anhängerbetrieb in den frühen 90igern aufgegeben. (Einige Bilder von den alten Anhängern findest du hier) Ich meinte die Anhänger von Hess allgemein. Diese sind in Luzern und Lausanne hinter Obussen, an anderen Orten z.B. in Wolfsburg oder in Innsbruck. Meine Meinung ist einfach das der Anhänger das Fahrzeug an sich ist(wobei ich Busanhänger mit Personenanhänger gleichsetzen würde) und hier deshalb beide Formen von Zugfahrzeugen erwähnt werden müsste. Auch nicht erwähnt sind Busanhänger, welche hinter LKWs ihren dienst tun, bekannt sind mir da aber nur Auflieger. Deshalb finde ich, dass man klar zwischen Anhängerbetrieb/Anhängerzug und dem Anhänger an sich unterscheiden muss, der Anhängerbetrieb mit Trolleys hat hier dank dem ausführlichen Hauptartikel wirklich nichts zu suchen -- Re 460 12:52, 23. Mär. 2010 (CET)
Defekter Weblink
– GiftBot (Diskussion) 12:56, 24. Aug. 2012 (CEST)
Änderungen von Pappnaseölln
Deine jüngsten Änderungen sind teilweise schlichtweg falsch Pappnase Ölln. So behauptest du - ohne jeden Beleg - dass es in Deutschland seit 1905 Busanhänger gibt. Die Quelle besagt aber nur, dass die bayrische Post ab 1905 solche benutzte, nicht mehr und nicht weniger. Hier liegt eine klare Quellenverletzung vor. Man sollte halt besser auf Totalreverts verzichten, das hatte ich nämlich schon einmal korrigiert. Gleiches gilt für den Tippfehler am Anfang des zweiten Einleitungssatzes.
Weiterhin behauptest du in deiner nonchalanten Art (alles was dir nicht gefällt oder du nicht kennst ist immer gleich "Unsinn") dass die Einführung des Fahrgastflusses nichts mit der Abschaffung der Anhänger zu tun hat, mit der zweifelhaften Begründung dass es bei Straßenbahnen "ja auch irgendwie ging". Dies ist falsch. Tatsächlich wurden zu dieser Zeit auch bei der Straßenbahn die alten Zweiachserzüge abgeschafft und durch Großraumwagen oder gleich Gelenkwagen ersetzt. Und zwar aus genau den gleichen Rationalisierungsgründen die auch zur Abschaffung der Omnibusanhänger führten. Zweiachserzüge mit Fahrgastfluss gabs jedenfalls nie.
Drittens frage ich mich, warum das Bild mit dem Fahrradanhänger nicht in den Artikel soll? Der wurde immerhin speziell für den Einsatz hinter Linienbussen konzipiert und zeigt deutlich dass nicht jeder Busanhänger auch ein Personenanhänger ist. Hier mal eine Seite die sich mit solchen Spezialanhängern für Fahrräder befasst: http://www.fahrzeugsysteme.de/Anh%C3%A4nger/Fahrradanh%C3%A4nger/tabid/174/Default.aspx Und sie werden tatsächlich auch als Busanhänger bezeichnet, z. B vom Hersteller Humer oder auch vom Hersteller Riedler oder auch vom Hersteller Lauk. Und das sind alles Fahrzeuge die ganz sicher nicht für den Einsatz hinter Pkws oder Lkws hergestellt werden wie der Artikel aktuell suggeriert.
Viertens bestreitest du dass der Obus ein eigenständiges Verkehrssystem ist, mit der seltsamen Begründung "er fährt ja auch auf Rädern". Nun das ist zweifelsohne richtig, doch anders als ein Omnibus benötigt er eine Oberleitung und ist damit spurgebunden, sprich abhängig von einer eigens für ihn erstelleten Infrastruktur. Eine Bahn fährt schließlich auch auf Rädern, ist aber dennoch kein Omnibus.
Bitte bring das alles wieder selbst in Ordnung, Danke! Firobuz (Diskussion) 23:07, 13. Okt. 2012 (CEST)--
- Lieber Firobuz. Deine beiden ersten Punkte habe ich korrigiert, insbesondere Dein Hinweis zur genauen Auslegung von Quellen ist da sehr interessant gewesen.
- Komme ich zu Zweitens: Verdrehe mir bitte nicht das Wort im Munde bzw nicht den Sinn des Artikels, bevor ich ihn änderte. Ich habe nämlich nicht behauptet, dass der Fahrgastfluss mit der Abschaffung der Anhänger zu tun hat (hat er aber dennoch nicht), sondern ich habe behauptet: "Seit dem 1. Juli 1960 ist gemäß StVZO in der Bundesrepublik Deutschland die Beförderung von Personen im Anhänger untersagt. Und in diesem Zusammenhang spielt es nun gar keine Rolle, ob irgendwer sie dann auch nicht mehr benutzte, weil sie unpraktisch waren". Deshalb habe ich das geändert.
- Deine Annahme, es habe bei Straßenbahnen nie zweiachserzüge mit Fahrgastfluss gegeben, ist falsch. Die TW 231 - 237 der KVAG, gebaut zwischen 1953 und 1956 waren genau solche Einrichtungswagen mit Fahrgastfluss. Sie waren bis 1969 in Betrieb.
- Drittens: In enem Artikel, dessen Lemma Busanhänger lautet, ist die Abbildung eines so bezeichneten Fahrradanhängers doch wohl ein Witz, oder?
- Viertens: Was Du oben über Obusse schreibst, ist ja alles richtig. Aber mal zwei Fragen dazu: Hast Du schon einmal einen Obus mit Anhänger für Gepäck gesehen? Und: Meinst Du nicht, dass sich der Leser selbst denken kann, dass man Anhänger, sofern Zugeinrichtungen vorhanden sind, auch an Obusse dranhängen kann? Banalitäten? Oder soll ich reinschreiben, dass in diesem Artikel nur Busanhänger behandelt werden, dass es aber auch Obusanhänger gibt, und Du schreibst dann einen Artikel: Obusanhänger nennt man dann so, wenn sie nicht an Busse, sondern an Obusse angehängt werden. ? Ölln 10:45, 14. Okt. 2012 (CEST)