Zweitwagenversicherung
Die Zweitwagenversicherung oder Zweitwagenregelung ist ein vom Versicherer freiwillig eingeräumter (Mengen)Rabatt bei Versicherung eines weiteren Fahrzeuges auf den selben Versicherungsnehmer. Die Einräumung diese Rabattes ist vom Anbieter abhängig und bezieht sich auf Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung. Eine explizite gesetzliche Regelung existiert nicht. Der Rabatt wirkt auf die Schadenfreiheitsklasse (SF). Diese wird von SF0 mit 230 % bis 245 % Kalkulationsfaktor je nach Anbieter auf SF½ mit ca. 140 % heruntergesetzt[1][2] und gilt bei erstmaliger Versicherung des Fahrzeuges bezogen auf den Versicherungsnehmer. Danach wird diese Versicherung in ihrer fortlaufenden SF-Klasse weitergeführt. Einige Versicherer räumen die Zweitwagenregelung auch dann ein, wenn der erste Wagen bei einer anderen Versicherung versichert ist. Die Gewährung ist Verhandlungssache. Regionalklasse und Typklasse wirken neben dem Alter des jüngsten Fahrers und dem Beruf des Versicherungsnehmers auf den Versicherungsbeitrag.