Pfandsiegel

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Siegel des Amtsgerichts von Preußen
Siegel des Amtsgerichts von Preußen

Das Pfandsiegel, in Österreich Pfändungsmarke und in beiden Ländern umgangssprachlich Kuckuck, wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bei der Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, auf diesen angebracht wird, um die Beschlagnahme öffentlich zu dokumentieren.

Kuckuck ist eine eher despektierliche Bezeichnung für das amtliche Pfandsiegel. In Österreich ist und in Deutschland war dieses Siegel zumeist mit dem Wappenadler versehen, der aus Spott auf den ohnehin unausweichlichen Verwaltungsakt der Zwangspfändung dann als "Kuckuck" umgedeutet wurde. Obwohl zur Zeit in Deutschland kein Adler mehr auf dem Pfandsiegel aufgedruckt ist, hat sich die Bezeichnung Kuckuck auch dort erhalten.

Siehe auch: Pleitegeier

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