Fachangestellter für Bürokommunikation

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Fachangestellter für Bürokommunikation ist ein in Deutschland anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Fachangestellte für Bürokommunikation sind in den Verwaltungen von Bund, und Ländern und Gemeinden, sowie anderen öffentlichen Einrichtungen tätig. Hier entlasten sie überwiegend die jeweiligen Sachbearbeiter von Routine- und Schreibaufgaben. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht die Übermittlung des gesprochenen und geschriebenen Wortes durch Arbeitsplatzcomputer, Telefon, Telefax, E-Mail und andere technische Mittel. Darüber hinaus wirken sie bei einfachen Tätigkeiten der Sachbearbeitung mit.

Per 1. August 2013 oder 2014 sollen die drei Büroberufe – Fachangestellter für Bürokommunikation, Kaufmann für Bürokommunikation und Bürokaufmann – zum neuen Berufsbild Kaufmann für Büromanagement zusammengelegt werden.[1]

Berufsbild

Der Beruf stellt quasi das Pendant zum Kaufmann für Bürokommunikation dar und wurde speziell für den öffentlichen Dienst konzipiert. Er ist eng verwandt mit dem Beruf des Verwaltungsfachangestellten, unterscheidet sich jedoch von diesem hauptsächlich in der weniger stark rechtswissenschaftlich ausgeprägten Ausbildung. Dieser Ausbildungsberuf ist die Weiterentwicklung der früheren Ausbildung zur Stenosekretärin, wo gezielt meist weibliche Mitarbeiter für den Vorzimmer- oder Assistenzdienst ausgebildet wurden. Diese Ausbildung befähigt die Absolventen nicht nur als Assistenzkraft tätig zu sein, sondern auch als Sachbearbeiter in der öffentlichen Verwaltung zu wirken. Während der Ausbildung sind die Ausbildungsbedingungen im Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) vereinbart.

Dabei sind die Berufsbezeichnungen Verwaltungsfachangestellter und Fachangestellter für Bürokommunikation in der öffentlichen Verwaltung als gleichrangig eingestuft. Das zeigt sich auch daran, dass für beide Ausbildungsabsolventen ein Aufstieg zum Verwaltungsfachwirt über die Angestelltenprüfung II möglich ist.

Fachangestellte für Bürokommunikation werden nach ihrer Ausbildung üblicherweise in ein Arbeitnehmerverhältnis übernommen, welches sich nach den Bestimmungen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst (BAT, TVöD, TV-L, …) richtet. Die Tätigkeiten sind mit denen der einfachen und mittleren Beamtenlaufbahn vergleichbar.

Einzelnachweise

  1. Kaufmann für Büromanagement/Kauffrau für Büromanagement (Arbeitstitel). Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Abgerufen am 3. Dezember 2012.

Weblinks