Benutzer:JenneInBerlin/Werkstatt

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Titel des beabsichtigten Artikels : Unabhängigkeitsprozess Ghanas

Der Unabhängigkeitsprozess Ghanas, der mit der Erlangung der Unabhängigkeit am 6. März 1957 seinen Höhepunkt und krönenden Abschluss fand, war in Ghana ein direktes Ergebnis britischer Konialpolitik, wie sie als langfristiges Projekt von den meisten der britischen Regierungen seit Beginn des 19. Jahrhunderts mit mehr oder weniger tiefgreifendem Engagement betrieben wurde.

Grundzüge der britischen Kolonisation in Westafrika

Vorkoloniales Gedankengut

Die britische Kolonialpolitik nach dem Ersten Weltkrieg

Neuordnung des britischen Kolonialreichsreichs

Durch das Statut von Westminster vom Dezember 1931 und der darauffolgenden Konferenz von Ottawa im Juli/August 1932 wurde das Wort „colonial“ endgültig aus dem Sprachschatz bezüglich der Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und den bislang als Dominions eingestuften Gebieten mit Sonderstellung innerhalb des British Commonwealth of Nations endgültig getilgt. Lediglich die Kronkolonien und Schutzgebiete behielten ihren bisherigen Kolonialstatus, der Status der Dominions wurde neu definiert und mit den Beschlüssen der Konferenz auch „de jure“ festgelegt. Damit wurden praktisch sämtliche Siedlungskolonien Englands als Tochterstaaten für mündig erklärt und ein wichtiger Meilenstein gesetzt auf dem Weg zur Entlassung dieser Staaten in die Unabhängigkeit. Dies hatte auch auf der Goldküste tiefgreifende Folgen.

Änderungen in der politischen Verwaltung der Goldküste

Nach Ende des Ersten Weltkriegs bestand die britische Kolonie Goldüste aus vier Hauptgebieten: die eigentliche Goldküstenkolonie (Gold Coast Colony) an der Küste und dem küstennahen Hinterland, dem ehemaligen Königreich Aschanti, dem Protektorat der Nordterritorien der Goldküste und dem westlichen Teil der ehemaligen deutschen Kolonie Togo, für dessen politische Verwaltung Großbritannien 1919 das Mandat des Völkerbundes erhalten hatte.

Die Guggisberg-Verfassung von 1925

Unter Gouverneur Sir Gordon Guggisberg wurde im Jahre 1925 eine Verfassungsreform durchgeführt. Dies war ein weiterer Meilenstein in Bezug auf die Vorbereitung zur Errichtung einer politischen Selbstverwaltung an der Goldküste. Durch diese Verfassungsreform wurde im bisherigen Schutzgebiet (Protektorat) der Nordterritorien sowie in Aschanti eine zivile politische Verwaltung nach den Grundsätzen der britischen indirect rule errichtet. Das wichtigste Merkmal der neuen Verwaltungsstruktur war es, dass die traditionellen Häuptlinge eine weitgehend autonome Herrschaft in ihren Gebieten ausüben konnten, wobei sie von nun an nur noch einzig dem britschen Gouverneur gegenüber rechenschaftspflichtig waren. Dabei wurde ihnen jedoch ein vom Gouverneur ernannter (britischer) Berater an die Seite gestellt. Zur Regelung überregionaler Probleme und als Organ einer staatlichen Judikative wurde der bisherige Gestzgebende Rat der Goldküste (Legislative Council of the Gold Coast) durch einen neuen ersetzt der aus 29 Mitgliedern bestand. Dieser bestend aus 15, dem Gouverneur direkt unterstellten Kolonialbeamten, 5 Vertretern der bedeutendsten europäischen Wirtschaftsunternehmen, die auf der Goldküste tätig waren, sowie aus 9 Afrikanern, von denen 6 von den Provinzräten und 3 von den wichtigsten Städten entsandt wurden. Dies betraf jedoch nur die eigentliche Goldküstenkolonie, die Nordterritorien und Asante waren im Gesetzgebenden Rat nicht vertreten, von British Togoland ganz zu schweigen. Das mit der neuen Verfassung verbundene, neue Wahlrechtsrechtssystem verschaffte jedoch nur weniger als einem Prozent der Bevölkerung ein Stimmrecht hinsichtlich der Mitglieder des Gesetzgebenden Rates.

Einer der ungewollten negativen Aspekte, die diese Reform mit sich brachte, war es jedoch, dass sich hierdurch sofort eine politische Opposition etablierte, die hauptsächlich durch die Vertreter einer neuen Elite gebildeter und durch westeuropäische Kultureinflüsse geprägter Afrikaner beherrscht wurde. Ihr Hauptaugenmerk lag vor allem in der Bekämpfung der Machtstellung der traditionellen Häuptlinge, welche diese in Zeiten vor der Guggenbergschen Reform nie oder, wenn überhaupt nur sehr selten inne gahabt hatten. Zudem sahen sich die afrikanischen Intellektuellen, die bislang überwiegend als unverbindliche Konsultationspartner den Kolonialbehörden beratend zur Seite standen, sich nunmehr aus ihrer Rolle gedrängt, während die Stellung der Traditionalisten zusätzlich durch deren Stimmen im Legislativrat gestärkt worden war.

Die Burns-Verfassung von 1946

Die Coussey-Kommission

Infolge der Ereignisse von Anfang 1948 entsandte die britische Regierung eine Untersuchungskommission an die Goldküste. Ihr Abschlussbericht, der sog. „Watson Report“, kritisierte einige politische Fehler, die auf Grund eines mangelhaften Kontaktes zwischen den Behöden und der breiten Öffentlichkeit zutage getreten waren. Dies allein war beeits ein gewaltiger Fortschritt, denn zum ersten Mal in der Geschichte der Goldküste wurde seitens einer Kolonialmacht die Existenz einer sog. „öffentlichen Meinung“ nicht nur anerkannt, sondern auch in ihrer Bedeutung im Prozess politischer Entscheidungsfindungen gewürdigt. Gouverneur Arden-Clarke ernannte daraufhin im Dezember 1949 eine aus 36 Afrikanern bestehende Komission, die unter der Leitung des Richters, Sir James Henley Coussey (ebenfalls ein Afrikaner), mit der Ausarbeitung des Entwurfs einer neuen Verfassung für die Goldküste beauftragt wurde. Die „Coussey-Kommission“ kam zu dem Schluss, dass es ratsam sei, der Golküste eine Verfassung nach englischem Vorbild zu geben. Dabei sollte die staatliche Exekutive einem Parlament als legislatives Organ gegenüber rechenschaftspflichtig sein. Dies würde jedoch die Gewährung des Status einer politischen Autonomie voraussetzen.

Wirtschaftspolitische Zentralprobleme

Politische Strömungen und Machtkämpfe auf der Goldküste

Der Nationalkongress von Britisch-Westafrika

Die United Gold Coast Convention Party (UGCC)

Die United Gold Coast Convention Party (UGCC) war eine jener Oppositionsbewegungen, die in Verbindung mit der Verfassungsreform von Gouverneur Burns von 1946 entstanden waren. Gründer und führende Kraft der UGCC war der Advokaten Joseph Boakye Danquah, der die Leitung seiner Bewegung schon bald nach der Gründung dem jungen aufstrebenden Kwame Nkrumah übertrug.

Die zunächst nur wenig beachtete UGCC erregte insbesondere allgemeine Aufmerksamkeit, als sie 1947/48 in Accra einen Boykott europäischer Handelsgüter organisierte. Gleichzeitig versuchten raikale Kräfte innerhalb der UGCC unter den Massen einen antikolonialen Aufruhr anzuzetteln, der sich gegen die Präsenz der Briten als Kolonialmacht richten sollte. Zumindest in Accra hatte man damit Erfolg. Als sich eine aufgehetzte und empörte Menge am 28. Februar 1948 dem Amtssitz des Gouverneus näherte, wurde sie mit Gewehrkugeln empfangen. Danquah, Nkrumah und vier weitere UGCC-Führungspersönlichkeiten wurden inhaftiert - sie haben bis heute als „The big Six“ (engl. für „Die großen Sechs“) in Ghana den Status von Nationalhelden.


Quellen

  • Friedrich Müller-Ross, Das britische Weltreich nach dem Statut von Westminster und der Konferenz von Ottawa, In: Koloniale Rundschau, Heft 9-12, 1932, S. 543-547
  • Pierre Bertaux, Afrika - Von der Vorgeschichte bis zu den Staaten der Gegenwart, Band 32 der Fischer Weltgeschichte, Fischer Verlag, Frankfurt/Main, 1995, ISBN 3-596-60032-9