Laudemium
Das Laudemium, auch Anfall, Einfahrtsgeld, Gelöbnisgeld oder Handlohn genannt, bezeichnet eine mittelalterliche Abgabe, die der Pächter eines Gutes bei Besitzwechsel an den Verpächter (Leihgeber, Obereigentümer) zu leisten hatte. Das Laudemium, neben dem Grundzins (Grundrente) eine der wichtigsten bäuerlichen Abgaben, ist aus einer Vielzahl von älteren Abgabeformen entstanden und teilweise mit dem lehnrechtlichen Relevium (Lehnware) verschmolzen.
Weblinks
- Laudemium im Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte digital (Auszug)