Laudemium

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juli 2014 um 05:02 Uhr durch 85.197.28.143 (Diskussion) (Das Laudemium, auch Anfall, Einfahrtsgeld, Gelöbnisgeld oder Handlohn genannt, bezeichnet eine mittelalterliche Abgabe, die der Pächter eines Gutes bei Besitzwechsel an den Verpächter (Leihgeber, Obereigentümer) zu leisten hatte. Das Laudemium, neben). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Laudemium, auch Anfall, Einfahrtsgeld, Gelöbnisgeld oder Handlohn genannt, bezeichnet eine mittelalterliche Abgabe, die der Pächter eines Gutes bei Besitzwechsel an den Verpächter (Leihgeber, Obereigentümer) zu leisten hatte. Das Laudemium, neben dem Grundzins (Grundrente) eine der wichtigsten bäuerlichen Abgaben, ist aus einer Vielzahl von älteren Abgabeformen entstanden und teilweise mit dem lehnrechtlichen Relevium (Lehnware) verschmolzen.

Weblinks