Promotionjob

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Unter einem Promotionjob ([prɔˈmɔuʃənˌdʒɔb], zu englisch promotion ‚Werbeveranstaltung‘) ist eine zumeist erwerbswirtschaftliche und zeitlich regulierte Tätigkeit zu verstehen, die sich auf eine personalgestützte Werbeaktion bezieht. Diese wiederum dient der Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Verkaufsförderung ausgewählter Produkte und Marken.

Aufgabenstellung

Bei einer personalgestützten Werbeaktion, die auch als Promotion-Aktion bezeichnet wird, handelt es sich um ein Instrument aus dem Bereich des Marketings, welches vor allem auf den Faktor der menschlichen Beziehungen setzt und sich hierdurch deutlich von klassischer Werbung im Internet, den Printmedien oder dem Fernsehen abhebt.

Die Aufgaben bei personalgestützten Werbeaktionen beinhalten je nach Zielsetzung

  • die Durchführung von Gewinnspielen
  • das Verteilen von Informationsblättern (englisch flyer) oder Werbegeschenken (englisch give-away oder englisch incentive)
  • das Verteilen von Produktproben (englisch sampling) – auch im Rahmen von Verkostungen (Degustation)
  • die Steigerung des Abverkaufs im Einzelhandel als Fachberater (englisch sales-promoter)
  • die Optimierung der Leistungsqualität eines Anbieters als Testkäufer (englisch mystery-shopper)
  • die Betreuung des Groß- und Einzelhandels als Merchandiser oder Leasing-Außendienstler
  • die Betreuung von Kunden als VIP-Host/ess oder Host/ess auf Messen und sonstigen Events
  • die Moderation von Veranstaltungen (Messen, sonstige Events)

Viele Schlagwörter, die eng mit der Werbe- respektive Promotion-Branche verbunden sind, entstammen dem englischen Sprachgebrauch.

Steuerliche Behandlung

Bei einem Promotionjob handelt es sich in der Regel um eine abhängige Tätigkeit als Arbeitnehmer, da der Promoter an feste Arbeitszeiten bzw. einen festen Arbeitsort gebunden ist und kein unternehmerisches Risiko trägt. [1] Nur in Ausnahmefällen, wenn das gesamte Entgelt erfolgsabhängig als Provision gezahlt wird und der Promoter an keine Arbeitszeiten gebunden ist, handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit.[2]

Dennoch rechnen viele Auftraggeber sämtliche Promotionjobs auf selbstständiger Basis ab, um Sozialbeiträge, Lohnsteuerzahlungen und arbeitsrechtliche Formalien zu umgehen. Sollte ein Promotionjob, der eine abhängige Tätigkeit darstellt, als selbstständige Tätigkeit abgerechnet werden, so handelt es sich um Scheinselbstständigkeit.[3] Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall dann mithilfe eines Gewerbescheins über eine im eigenen Namen ausgestellte Rechnung (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (Deutschland)). Dies bedeutet, dass ein Promoter mit einem eigenen Gewerbe gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber auftritt.

Abgrenzung von Messejobs

Tätigkeiten auf Messen stellen hingegen eine Ausnahme im Bereich der Promotionjobs dar: Hier erfolgt die Abrechnung mit dem Auftraggeber auf Grundlage eines Angestelltenverhältnisses über eine Lohnsteuerkarte. Grund hierfür ist unter anderem die Weisungsgebundenheit von Messehostessen und Messehosts, wie in einem Gerichtsurteil des Landessozialgerichts Hessen (Aktenzeichen Hessisches Landessozialgericht L8/14KR334/04; S30/9KR2810/02 / Sozialgericht Frankfurt/M.) festgestellt wurde.

Ablauf

Für die Konzeption und Durchführung von Promotion-Aktionen beauftragen die werbenden Unternehmen meist spezielle Promotion-Agenturen. Diese wiederum suchen ihrerseits in eigenen Datenbanken oder in speziellen Online-Portalen nach geeignetem Personal.

Anforderungen

Als Promoter sollte man vor allem über eine ausgeprägte soziale Kompetenz (englisch Soft Skills) im Umgang mit Anderen verfügen. So sind beispielsweise Extrovertiertheit, Empathie, Kommunikationsfreudigkeit und Spontaneität für die Durchführung eines Promotionjobs sehr wichtig. Darüber hinaus sollte ein gepflegtes Aussehen selbstverständlich sein, damit man erfolgreich mit den jeweiligen Zielgruppen in Kontakt treten kann.

Wenn besondere fachliche Kenntnisse (englisch Hard Skills) im Rahmen des jeweiligen Promotioneinsatzes notwendig sind, erfolgt in der Regel eine spezielle Schulung durch den Auftraggeber respektive durch die beauftragte Promotion-Agentur.


Einzelnachweise

  1. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2004/5_Ta_187_04beschluss20040623.html Landesarbeitsgericht Köln, 5 Ta 187/04
  2. https://www.xing.com/communities/posts/promoter-strich-verkaufsberater-sind-keine-arbeitnehmer-1002951200 Promoter/ Verkaufsberater sind keine Arbeitnehmer
  3. https://www.instaff.jobs/hostess-jobs/scheinselbststaendigkeit-promotion Promoter: (Schein-) Selbstständig oder Arbeitnehmer?