Karlfranz Schmidt-Wittmack
Karlfranz Schmidt-Wittmack (* 27. Juli 1914) war vom 6. Oktober 1953 bis zu seinem Mandatsverlust am 23. Februar 1955 (eine Wahlperiode) Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wurde über die Landesliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in Hamburg gewählt. Ab dem 22. August 1954 war er fraktionsloser Abgeordneter, am 3. Mai 1956 bestätigte das Bundesverfassungsgericht engültig seinen Mandatsverlust.