Befehl Nr. 227

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Mai 2018 um 16:58 Uhr durch Lómelinde (Diskussion | Beiträge) (kl. <cite>→Vorlage:Zitat). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Befehl des Volkskommissars für Verteidigung der UdSSR vom 28. Juli 1942 № 227 („Nicht einen Schritt zurück!“, russisch Ни шагу назад!, transl. Ni schagu nasad) belegte Kapitulation mit der Todesstrafe. Der Befehl umfasste die Einrichtung von Sperrabteilungen

„a) Im Armeebereich sind 3 bis 5 gut bewaffnete Einheiten (bis 200 Mann) aufzustellen, die unmittelbar hinter unzuverlässigen Divisionen einzusetzen sind und die Aufgabe haben, im Falle eines ungeordneten Rückzugs der vor ihnen liegenden Divisionen jeden Flüchtenden und jeden Feigling zu erschießen und damit dem ehrlichen Kämpfer bei der Verteidigung seiner Heimat beizustehen.“

und Strafabteilungen

„b) Im Armeebereich sind 5 bis 10 Strafkompanien (150-200 Mann) aufzustellen. Diese aus nicht bewährten Unterführern und Rotarmisten bestehenden Kompanien sind in schwierigen Abschnitten der Armee einzusetzen, um den Teilnehmern Gelegenheit zu geben, ihre Schuld vor der Heimat zu sühnen.“

Quellen

Volltext in dt. Übersetzung (Memento vom 4. März 2014 im Internet Archive)