Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden
Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden war der gemeinsame Staatsorden der thüringischen Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen.
Geschichte
Bei der Neuverteilung des Erbes des jüngeren Zweiges der Ernestinischen Linie des Hauses Wettin – nach dem Aussterben des Hauses Sachsen-Gotha-Altenburg – wurde der „Ernestiner“ am 25. Dezember 1833 von den Herzögen Friedrich von Sachsen-Altenburg, Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha und Bernhard II. Erich Freund von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen gestiftet. Der Orden diente in erster Linie als Hausorden für männliche Mitglieder der drei ernestinischen Linien, wurde aber auch für Zivil- und Militärverdienste verliehen.
Die Stiftung geht auf den Orden der deutschen Redlichkeit zurück, der 1690 als Erinnerung an den Herzog Ernst den Frommen (1601–1675), vom Herzog von Altenburg gestiftet wurde.
Ordensklassen
Der Orden hatte ursprünglich vier Klassen:
- Großkreuz (höchstens neun Inhaber, wirkliche Geheimräte oder dieses Ranges, Prinzen der drei Häuser (nach vollendetem 18. Lebensjahr) ungerechnet)
- Komtur I. Klasse (höchstens zwölf Inhaber, Geheimräte oder Minister)
- Komtur II. Klasse (höchstens achtzehn Inhaber, im Rang eines Präsidenten, Obersten oder Oberstleutnants)
- Ritter (höchstens 36 Inhaber)
Jedes der drei Herzogtümer verlieh ein Drittel jeder Ordensklasse und war verpflichtet, die Verleihungen den anderen beiden Herzogtümern mitzuteilen. Die Zahl der Verleihungen an Ausländer war unbegrenzt, mindestens zwei der drei Herzogtümer mussten jedoch zustimmen. Um 1890 schuf man auch die 5. Klasse, die der Ritter II. Klasse.
Nach 1850 wurde der Orden um eine Kriegsdekoration erweitert: die Schwerter am Ring (gekreuzte goldene Schwerter unter der Krone der Aufhängung) und Schwerter zum Kreuz (goldene Schwerter zwischen den Armen des Kreuzes und auf dem Ordensstern unter dem Medaillon). Militärs erhielten den Orden mit einem Lorbeerkranz statt des oben beschriebenen Eichenkranzes.
Im Jahre 1866 schuf man auch ein Silbernes Verdienstkreuz des Ordens, welches mehrere Male (1870, 1890 und 1914) erneuert wurde und für niedere Beamte und Militärs vorgesehen war. Es hat die allgemeine Form, ist jedoch ohne Krone, ohne die Löwenornamente zwischen seinen Armen, ohne Kugeln auf den Spitzen und unemailliert. Auch dieses Kreuz wurde mit Schwertern (nur zwischen den Armen) verliehen.
Ordensdekoration
Das Ordenskreuz ist ein weiß emailliertes Malteserkreuz mit schreitenden goldenen Löwen in den Winkeln. Im Avers zeigt das Mittenmedaillon ein goldenes Brustbild des nach rechts schauenden Herzogs Ernst des Frommen, von einem blau emaillierten Band mit der Ordensdevise Fideliter et constanter
(„Treu und beständig“) in goldenen Buchstaben umgeben. Um das ganze Mittenmedaillon läuft ein grün emaillierter Eichenkranz mit goldenen Adern. Im Revers zeigt das Medaillon des Kreuzes das sächsische Rautenwappen, von einem blauen Ring mit der Inschrift 25. December 1833
und dem gleichen Eichenkranz wie der des Averses umgeben. Das Ordenszeichen hängt an einer goldenen Königskrone. Bis um 1864 wurden die altenburgischen Verleihungen mit dem Buchstaben F
auf dem oberen Kreuzarm des Averses, die gothaischen mit dem Buchstaben E
und die meiningischen mit dem Buchstaben B
gekennzeichnet. Bei Verleihungen der Ordenszeichen an Ausländer fehlten die Eichenkränze.
Der Ordensstern der Großkreuze ist achstrahlig mit abwechselnd silbernen und goldenen Strahlen. Er trägt ein weißes Ordenskreuz, dessen Mittenmedaillon das gleiche (mit den beiden Kränzen und der Ordensdevise) wie beim Ordenszeichen war, jedoch mit der sächsischen Rautenkrone in seiner Mitte statt des Herzogsbildes.
Der Ordensstern der Komture I. Klasse war bis 1864 nur ein facettiertes Kreuz mit der Rautenkrone und der Ordensdevise im Mittenmedaillon, ohne den unterliegenden Stern. Um 1865 führte man für diese Klasse einen rhombischen Stern mit darauf liegendem Kreuz ein.
Es gab auch ein Prinzessinenkreuz (eigentlich nur ein Abzeichen, denn weibliche Trägerinnen waren in den Statuten nicht vorgesehen): es ist ein kleines Kreuz des Modells vom Ordensstern, schräg gelegt (es gab auch andere Ausführungen mit geradestehendem Kreuz) und von einem grün emaillierten Band mit der Ordensdevise umgeben. Das Kreuz hängt an einer Königskrone, die von einer in Gold gearbeiteten Schleife überhöht ist.
Als besondere Auszeichnung konnte der Orden (nur Großkreuze) mit Brillanten verliehen werden. Er wurde an einem karmesinroten Band mit beiderseitigem dunkelgrünen Streifen getragen.
Die Collane stand nur den drei Souveränen und anderen ebenbürtigen Fürstlichkeiten zu: sie besteht aus weiß emaillierten Kreuzen mit dem Buchstaben E
, goldenen Kronen und schreitenden goldenen Löwen, das Ordenszeichen hängt an einem Schild mit dem sächsischen Rautenwappen.
Nach 1918
Der Ernestinische Hausorden erlosch nicht nach dem Sturz der deutschen Monarchien im Jahre 1918, sondern wurde als inoffizieller Hausorden weiter verliehen, besonders von Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg-Gotha. Dies wurde um 1936 von Hitler verboten. Erst nach 1955 wurden die Verleihungen wieder aufgenommen, diesmal durch die Herzogin-Witwe Clara Maria von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen (1895–1992), die sie im Namen ihres Sohnes Friedrich Alfred († 1997, der als Kapuziner-Mönch lebte), vornahm. Außer ihren Enkeln aus der Familie Habsburg wurden noch etwa zwanzig Personen ausgezeichnet (nur Großkreuze).
Bekannte Träger
Die Ordensträger wurden in den Staatshandbüchern des Landes aufgeführt.
Literatur
- Staatshandbücher für das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha 1834–1887. Digitalisate.
- Gustav Adolph Ackermann: Ordensbuch sämmtlicher in Europa blühender und erloschener Orden und Ehrenzeichen. Annaberg 1855.
- Václav Měřička: Orden und Auszeichnungen. Prag 1969.
- Jörg Nimmergut: Orden und Ehrenzeichen von 1800 bis 1945. München 1979.
- Kurt Stümpfl: Ritter des Ernestinischen Hausordens. Privatdruck, Wien 1979.
Weblinks
- Verzeichnis über die Verleihung des Sachsen-Ernestinischen Hausordens und weiterer Auszeichnungen (PDF; 22,5 MB, mit 11.244 Seiten)