Gebräuchliche Nicht-SI-Einheiten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. April 2020 um 11:27 Uhr durch Dr. Manuel (Diskussion | Beiträge) (→‎Weitere Nicht-SI-Einheiten). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Streben nach einheitlicher Angabe physikalischer Größen hat zum Internationalen Einheitensystem (SI) geführt. Dieses ist in der ganzen Welt verbreitet, in den meisten Industrieländern ist die Verwendung von SI-Einheiten für den amtlichen und geschäftlichen Verkehr gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Europäische Union schreibt die Richtlinie 80/181/EWG des Europäischen Rates vom 20. Dezember 1979 im geschäftlichen und amtlichen Verkehr die Verwendung des Internationalen Einheitensystems verbindlich vor. In nationales Recht umgesetzt wurde das in den 1970er Jahren in Deutschland durch das Einheiten- und Zeitgesetz, in Österreich durch das Maß- und Eichgesetz, in der Schweiz existieren im Bundesgesetz über das Messwesen entsprechende Regelungen. Neben den SI-Einheiten gibt es aber auch andere gesetzliche Einheiten. Da die Angabe in gesetzlichen Einheiten in vielen Bereichen nicht vorgeschrieben ist (z. B. im Bereich der Forschung) oder andere Einheiten zulässig sind, wenn ihre Angabe zusätzlich zu SI-Einheiten erfolgt,[1] sind viele solche Einheiten im deutschsprachigen Raum gängig. Diese gebräuchlichen Nicht-SI-Einheiten sollen im Folgenden aufgeführt werden.

Zur Verwendung mit dem SI zugelassene Einheiten

Das Internationale Büro für Maß und Gewicht (BIPM) publiziert in einer Broschüre Le Système international d’unités[2] – deutsch kurz auch als „die SI-Broschüre“ bezeichnet und von der PTB für Deutschland adaptiert[3]  – neben den SI-Einheiten auch die Einheiten, die „zum Gebrauch mit dem SI zugelassen“ sind.

Die folgende vollständige Aufzählung der Einheiten, die „zum Gebrauch mit dem SI zugelassen“ sind, ist nach der jeweils zugehörigen Größe geordnet. Einige dieser Einheiten können auch zusammen mit SI-Präfixen (wie „kilo“ oder „milli“) benutzt werden.

Zeit

  • Minute (min), Stunde (h) und Tag (d; „Standard-Tag“):
1 min = 60 s
1 h = 60 min = 3600 s
1 d = 24 h = 1440 min = 86 400 s

Die Benutzung von SI-Präfixen mit diesen drei Zeiteinheiten ist laut SI-Broschüre nicht zulässig. Das Jahr ist nicht als akzeptierte Einheit angeführt, aber allgemein in Gebrauch, auch in Gesetzestexten, z. B. bei der Angabe von Zeitläufen für Termine und Fristen.

Länge

1 AE = 149 597 870 700 m
Die AE entspricht in etwa dem mittleren Abstand zwischen Erde und Sonne.

Fläche

1 ha = 100 a = 104 m² = 10 000 m²
Das (oder der) Hektar ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz – dort mit dem Einheitennamen „Hektare“ – eine gesetzliche Einheit, jedoch eingeschränkt auf die Angabe der Fläche von Grundstücken und Flurstücken.[4][5] Nach der EWG-Richtlinie 80/181/EWG ist „Hektar“ lediglich ein besonderer Name für das Hundertfache des Ar, gebildet aus dem Vorsatz Hekto für 100 und dem Einheitennamen Ar.[6]

Volumen

1 l = 1 L = 1 dm3 = 1 000 cm³ = 10−3 m³

Masse

1 t = 1 Mg = 103 kg = 1 000 kg
1 u = 1,660 538 782(83) · 10−27 kg
Die atomare Masseneinheit wird zur Angabe von Atom- und Molekülmassen verwendet.

Energie

1 eV = 1,602 176 634 · 10−19 J
Das Elektronenvolt (oder „Elektronvolt“) wird zur Angabe von Energien in der Atom-, Kern- und Teilchenphysik verwendet.

Dimensionslose Größen

1° = (πぱい/180) rad
1′ = (1/60)° = (πぱい / 10 800) rad
1″ = (1/60)′ = (πぱい / 648 000) rad
Das Bel und das Neper werden vor allem zur Messung von Pegeln, speziell für den Schalldruckpegel verwendet

Andere gesetzliche Nicht-SI-Einheiten in der EU bzw. der Schweiz

Gesetzliche Nicht-SI-Einheiten in der Europäischen Union

Weitere Einheiten außerhalb des SI sind nach Richtlinie 80/181/EWG „gesetzliche Einheiten“. Dies wird in nationalen Gesetzen in allen Staaten der EU im Wesentlichen identisch umgesetzt. Für Deutschland listet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der immer wieder aktualisierten Broschüre „Die gesetzlichen Einheiten in Deutschland“[7] solche Nicht-SI-Einheiten auf.

Fläche

  • Ar (a):
1 a = 100 m²
Das Ar ist in Deutschland und Österreich gesetzliche Einheit für die Angabe der Fläche von Grund- und Flurstücken.
1 b = 100 fm2 = 10−24 cm² = 10−28 m²
Das Barn wird in der Kernphysik als Einheit zur Angabe von Wirkungsquerschnitten verwendet.

Masse

Masse von Edelsteinen, insbesondere Diamanten
Für das metrische Karat ist nach der EWG-Richtlinie kein Einheitenzeichen festgelegt.

Druck

1 bar = 100 kPa = 105 Pa
1 mmHg = (101 325 / 760) Pa ≈ 133,322 Pa (nur für Blutdruckmessung). Die Einheit ist gesetzliche Einheit für die Angabe des Blutdrucks und des Drucks anderer Körperflüssigkeiten. In der EWG-Richtlinie ist das Einheitenzeichen mit Zwischenraum geschrieben: mm Hg, in den nationalen Gesetzen Deutschlands, Österreich und der Schweiz als mmHg.

Energie

1 kWh = 3,6 Megajoule (MJ)
Zur Ermittelung der Strom- und Heizwärmekosten.

Leistung

1 VA = 1 var = 1 W
Zur Angabe der elektrischen Scheinleistung und Blindleistung.

Brechkraft von optischen Systemen

1 dpt = 1 m−1

Längenbezogene Masse

1 tex = 1 g/km = 10−6 kg·m−1
Längenbezogene Masse von textilen Fasern und Garnen.

Dimensionslose Größen

1 gon = (πぱい/200) rad
1 Vollwinkel = 360° = 2πぱい rad

Ausnahmen in Irland

Weitere Nicht-SI-Einheiten sind für spezielle Verwendungszwecke in denjenigen EU-Mitgliedstaaten weiterhin gültig, in denen sie am 21. April 1973 zugelassen waren. Dies sind einige angloamerikanische Maßeinheiten in Irland:

Volumen

Für Volumenangaben beim Ausschank von Bier und Apfelwein vom Fass sowie für Milch in Mehrwegbehältern:

  • Pint (pt):
1 pt = 568,3 cm³
Masse

Für Massenangaben beim Handel mit Edelmetallen:

1 oz tr = 31,1034768 g[8]

Gesetzliche Nicht-SI-Einheiten in der Schweiz

Die schweizerische Einheiten-Verordnung vom 23. November 1994 folgt weitgehend der europäischen Regelung. Es bestehen aber die folgenden Unterschiede:

Fläche

  • Are (a) und Hektare (ha):
1 ha = 100 a = 10'000 m²
In der Schweiz trägt das Ar den Einheitnamen „Are“ und ist gesetzliche Einheit für die Angabe der Fläche von Grund- und Flurstücken.

Masse

  • metrisches Karat (ct):
Als Einheitenzeichen ist in der Schweiz ct das gesetzliche Einheitenzeichen.
Die Anwendung der Vorsätze ist nicht zulässig.

Schallpegel

  • Dezibel (dB):
Schalldruckpegel = 20 dBでしべる · lg (Schalldruck / 20 µPa)
Schallleistungspegel = 10 dBでしべる · lg (Schallleistung / 1 pW)
Schallintensitätspegel = 10 dBでしべる · lg (Schallintensität / 1 pW/qm)
Schallschnellepegel = 20 dBでしべる · lg (Schallschnelle / 50 nm/s)
Die Anwendung der Vorsätze ist nicht zulässig.

Weitere Nicht-SI-Einheiten

Im umgangssprachlichen aber auch im fachsprachlichen Sprachgebrauch sind einige Einheiten bzw. Einheitenzeichen gebräuchlich, die nicht oder nur teilweise mit dem Internationalen Einheitensystem konform sind. Einige Beispiele für solche Einheiten bzw. Einheitenzeichen sind:

Akustik

Das Phon wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz als Maßeinheit für den Lautstärkepegel, das Sone für die Lautheit und das Mel für die Tonheit verwendet.

Länge

1″ = 25,4 mm
Ein Zoll entspricht exakt einem Inch (siehe oben).
  • 1 Fuß = 12 Zoll = 30,48 cm
Fuß ist in der internationalen Luft- und Schifffahrt gebräuchlich.
1 Å = 100 pm = 10−10 m
Die Längeneinheit Ångström ist in der Kristallographie und der Computerchemie sehr verbreitet.
Seemeile (oder nautische Meile) ist in der internationalen Luft- und Schifffahrt gebräuchlich.
Astronomische Längeneinheiten
siehe oben Zur Verwendung mit dem SI zugelassene Einheiten
  • Lichtjahr (Lj, ly) mit Lichtsekunde, Lichtminute, Lichtstunde und Lichttag
1 Lj = 9 460 730 472 580 800 m
Das Lichtjahr wird häufig in Veröffentlichungen, die an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet sind, benutzt.
1 pc ≈ 30,856 776 · 1015 m
Das Parsec ist in der wissenschaftlichen Praxis die am häufigsten benutzte astronomische Längeneinheit. 1 pc entspricht in etwa 3,262 Lichtjahren.

Volumen

  • Festmeter (Fm) und Raummeter (Rm) statt m³, für das Volumen von Langholz und Schichtholz (gesetzliche Einheiten bis 1977)
  • Barrel im Erdöl-Handel

Einheiten in der Lebensmittelchemie

Mostgewicht und Zuckergehalt

in Deutschland, der Schweiz und Luxemburg gebräuchlich
in Österreich, Italien, Ungarn, der Slowakei sowie den Staaten des ehemaligen Jugoslawien verwendet

Stammwürzengehalt

gebräuchliche Einheit zur Angabe der Stammwürze von Bieren

Säuregrad von Milch und Milchprodukten

in Mitteleuropa verwendet

Diastatische Kraft von Bieren

in Europa gebräuchlich

Wasserhärte

in Deutschland und Österreich gebräuchlich
in Frankreich und der Schweiz üblich

Masse

Zeit und zeitbezogene Größen

Der Knoten ist in der internationalen Luft- und Schiffsfahrt als Geschwindigkeitseinheit gebräuchlich.
  • Radarkilometer (Radarmeile)[9]
1 Radarkilometer = 6,66 µs (1 Radarmeile = 12,35 µs)
Der Radarkilometer beschreibt die Laufzeit welche eine elektromagnetische Welle für 1 Kilometer (also für 1 km Hinweg und 1 km Rückweg) benötigt, die Radarmeile das 1,852-Fache des Radarkilometers.

Energie

Leistung

  • Die Verwendung von PS (Pferdestärke) statt der gesetzlichen Einheit Kilowatt (kW) ist umgangssprachlich besonders bei Kraftfahrzeugen verbreitet.

Dimensionslose Größen

  • Weitere Stückmaße wie z. B. das Dutzend = 12 Stück
  • ppb für „parts per billion“ und ppt für „parts per trillion“ oder „parts per thousand“. Da die Bedeutung der Zahlennamen Billion und Trillion nicht in allen Sprachen gleich ist, wird vom Gebrauch dieser Ausdrücke oder Abkürzungen abgeraten.

Einzelnachweise

  1. Siehe Erläuterung auf S. 6 der SI-Broschüre der PTB
  2. Le Système international d’unités. 9e édition, 2019 (die sogenannte „SI-Broschüre“, französisch und englisch).
  3. Das Internationale Einheitensystem (SI). Deutsche Übersetzung der BIPM-Broschüre „Le Système international d’unités/The International System of Units (8e édition, 2006)“. In: PTB-Mitteilungen. Band 117, Nr. 2, 2007 (Online [PDF; 1,4 MB]). – Zu beachten: Dies ist die Übersetzung der SI-Broschüre von 2006. Die Liste der „Einheiten außerhalb des SI, deren Gebrauch im Zusammenhang mit dem SI zugelassen ist“ entspricht nicht dem Stand seit 2019. Die Übersetzung der aktuellen Version liegt noch nicht vor.
  4. Anlage 1 der „Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheitenverordnung – EinhV)“
  5. Art. 18 der schweizerischen Einheiten-Verordnung
  6. Konsolidierte Fassung der Richtlinie (PDF) (Stand 2012)
  7. Die gesetzlichen Einheiten in Deutschland, Stand: Juni 2015 (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive)
  8. Devisenkurse, Euro-Referenzkurse, Gold, Scheckeinzugskurse. Deutsche Bundesbank, abgerufen am 2. Februar 2014.
  9. Definition im Radartutorial