Bestattungspflicht
Hierunter versteht man die Pflicht, nach dem Tode einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leiche einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. Die B. ist in Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Von der B. ist die Kostentragungspflicht der Bestattung zu trennen. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlaßt hat. Diese kann öffentlich-rechtlich (so bei der sogenannten Ersatzvornahme) oder privat-rechtlich (u.a. Kostentragungspflicht des Erben, gem. § xx BGB) geregelt sein.
Zu diesem Thema existieren schon eine Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen. Meist geht es dabei um die Frage, inwieweit bestattungspflichte Angehörige die Kosten einer von der Behörde durchgeführten Bestatttung tragen müssen, wenn kein oder nur ein negativer Kontakt zum Verstorbenen bestand. Allerdings wurde u.a. vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden, dass es nur auf die Verwandtschaft ankommt, nicht jedoch auf die Qualität der verwandtschaftlichen Beziehung.