Gutshof

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Gutshaus in Reckahn

Ein Gut ist ein größeres landwirtschaftliches Anwesen, als herrschaftlicher Besitz auch Gutshof oder Domäne genannt, oder ein Bauerngut (Bauernhof).

Der Gutshof als herrschaftlicher Besitz

Es beinhaltet die Gutsanlage (Herrenhaus, Ställe, Scheunen und Gesindehäuser) mit allem an Land, Forst und Wasser. Nebenhöfe, die vom Haupthof aus mit verwaltet wurden, nannte man Vorwerk.

Früher bezeichnete ein Gut Vermögen oder Besitz daraus entwickelte sich die Bezeichnung Gut für ein großes landwirtschaftliches Anwesen. Die Güter, welche Ritter für verdienstvolle Tätigkeiten gegenüber ihrem König erhielten, wurden auch Rittergut genannt. In Norddeutschland, vor allem in Schleswig-Holstein, gab es dafür auch die Bezeichnung Adliges Gut.

Im Rahmen der Grundherrschaft hatte ein Gutshof in der Rolle des Fronhofs weitreichende Kompetenzen. Beispielsweise ging von hier, d.h. vom Gutsherrn, die Patrimonialgerichtsbarkeit aus, in Preußen sogar bis ins 19. Jahrhundert hinein.

Im Laufe der Zeit löste sich die Bezeichnung als Ritter- oder adliges Gut von den Besitzverhältnissen und stellte lediglich noch die Bezeichnung für ein mit bestimmten Rechten ausgestattetes landwirtschaftliches Unternehmen dar, das durchaus auch Bürgerlichen gehören konnte.

Die Helfer der alten Gutshöfe hat man früher in kleinen Siedlungen wohnen lassen, die norddeutsch Heisch genannt wurden.

Das Bauerngut als freier Besitz

Im Unterschied zu anderern Ländern war im Alpenraum Bayerns, Salzburg, Tirol und der Deutschschweiz der Bauer ein freier Mann und sein eigener Herr. Das Bauerngut bezeichnet also ein lehnsfreies Anwesen. Der freie Bauer hatte das alleinige Verfügungsrecht über seinen Besitz, und neben zahlreichen anderen Rechten durfte nur er heiraten. Seinem Gesinde, aber auch seinen Geschwistern stand dieses Recht nicht zu. Das Recht des freien Bauerntums war erblich und wurde möglichst übergeben, wenn der Sohn in bestem Alter war, der Altbauer zog in das Austragshaus. Schon früh etablierte sich aber auch eine Erbfolge in weiblicher Linie, da ein Gut ohne legitimen Erben dem Landesherren verfiel. Diese Tradition hat sich als Erbhof im Österreich[1] und Südtirol[2] bis heute erhalten, deren älteste Erbhöfe auf das 14. Jahrhundert zurückgehen. Damit verbunden ist auch der Brauch des Hofnamen, bei dem der Bauer nicht seinen Familiennamen führt, sondern den seines Gutes.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Land Tirol, Dienststelle Sachgebiet Repräsentation
  2. Autonome Provinz Bozen, 31.3 Amt für bäuerliches Eigentum