Sowjetische Verfassung von 1936
Die Sowjetische Verfassung von 1936 (russisch Конституция СССР 1936 года, auch bekannt als Stalin-Verfassung) war die zweite Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Sie wurde am 5. Dezember 1936 vom VIII. außerordentlichen Sowjetkongress der UdSSR angenommen und vom Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Josef Stalin, verkündet. Sie löste die Sowjetische Verfassung von 1924 ab. Am 7. Oktober 1977 wurde sie selbst wiederum durch die Verfassung von 1977 abgelöst.
Die Verfassung von 1936 war eine demokratische Verfassung und garantierte die Menschenrechte (dies in einer der schlimmsten Zeiten des Stalinismus, da zu dieser Zeit die Stalinschen Säuberungen stattfanden). Sie garantierte auch das allgemeine Wahlrecht in geheimen Wahlen. Die Verfassung wurde jedoch oft von der Regierung umgangen. Durch diese Verfassung sollte die Sowjetunion lediglich gegenüber westlichen Mächten als ein zu akzeptierender Partner in einem Bündnis gegen den Faschismus erscheinen.
Siehe auch
- Geschichte der Sowjetunion
- Reichsgrundgesetz des Russischen Reiches
- Verfassung Russlands
- Politisches System Russlands