Sowjetische Verfassung von 1936

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Auszug aus der Verfassung von 1936

Die Sowjetische Verfassung von 1936 (russisch Конституция СССР 1936 года, auch bekannt als Stalin-Verfassung) war die zweite Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Sie wurde am 5. Dezember 1936 vom VIII. außerordentlichen Sowjetkongress der UdSSR angenommen und vom Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Josef Stalin, verkündet. Sie löste die Sowjetische Verfassung von 1924 ab. Am 7. Oktober 1977 wurde sie selbst wiederum durch die Verfassung von 1977 abgelöst.

Die Verfassung von 1936 war formell eine demokratische Verfassung und garantierte die Menschenrechte, das allgemeine Wahlrecht und geheime Wahlen. De facto war der Generalsekretär der KPdSU Josef Stalin jedoch nahezu unbeschränkter Alleinherrscher und es herrschte weder Rechtssicherheit noch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Kurz nach Verabschiedung der Verfassung begannen die schlimmsten Jahre der Willkürherrschaft des Großen Terrors in denen etwa 1,5 Millionen Menschen verhaftet und ungefähr die Hälfte davon liquidiert wurden (darunter auch große Teile des Staatsapparats und der Armeeführung). Letztlich stand die Verfassung nur auf dem Papier und die Realität in der Sowjetunion hatte damit nichts zu tun. Durch diese scheindemokratische Verfassung erhoffte die Sowjetunion für den Westen als Partner in einem Bündnis gegen den Nationalsozialismus akzeptabel zu werden.

Siehe auch