„Benutzer:M.sack/Artikelentwurf“ – Versionsunterschied

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Die Bilder können im Editor individualisiert werden und erleichtern teilweise die Nutzung bestimmter sozialer Netzwerke, in dem sie entsprechend den vorgegebenen Standards der jeweiligen Anbieter (Facebook, Instagram, Twitter etc.) mit wenigen Mausklicks komprimiert bzw. getrimmt werden können. Der Erwerb der Lizenz und der Zeitpunkt des Hochladens bleibt eindeutig nachvollziehbar. Im Falle eines Rechtsstreits soll dieses Verfahren Vorteile bringen gegenüber herkömmlichen Methoden. So wurde beispielsweise Facebook in Deutschland zwar gerichtlich gezwungen Anpassungen seiner [[Allgemeine Geschäftsbedingungen|AGB]]s an Deutsches Recht vorzunehmen, diese Anpassungen bezüglich der Rechte am hochgeladenen eigenen Bild sind aber bislang eben nicht eindeutig.<ref>[https://www.facebook.com/terms/provisions/german/index.php]</ref>
Die Bilder können im Editor individualisiert werden und erleichtern teilweise die Nutzung bestimmter sozialer Netzwerke, in dem sie entsprechend den vorgegebenen Standards der jeweiligen Anbieter (Facebook, Instagram, Twitter etc.) mit wenigen Mausklicks komprimiert bzw. getrimmt werden können. Der Erwerb der Lizenz und der Zeitpunkt des Hochladens bleibt eindeutig nachvollziehbar. Im Falle eines Rechtsstreits soll dieses Verfahren Vorteile bringen gegenüber herkömmlichen Methoden. So wurde beispielsweise Facebook in Deutschland zwar gerichtlich gezwungen Anpassungen seiner [[Allgemeine Geschäftsbedingungen|AGB]]s an Deutsches Recht vorzunehmen, diese Anpassungen bezüglich der Rechte am hochgeladenen eigenen Bild sind aber bislang eben nicht eindeutig.<ref>[https://www.facebook.com/terms/provisions/german/index.php]</ref>


Des ungeachtet scheint der hier berührte Rechts-Konflikt auf eine protektionistische Weise geführt zu werden, sowohl von Seiten des Gesetzgebers, als auch von unterschiedlichen Rechtebesitzern, wie Zeitschriften und Verlagen. Neue Entwicklungen, die, wie 123RF, etwa mit Ko-Akteur artigen Geschäftsmodellen, moderne Formen der Informationsverarbeitung grade zur Voraussetzung haben, stehen dabei im Konflikt mit traditionellen Formen der Rechteverwertung. So wird, parallel zu dem Streit um Bildrechte, der Konflikt zwischen Gema/YouTube/Google seit Jahren zum Nachteil der Nutzer ausgetragen. Das bundesdeutsche [[Leistungsschutzrecht]] in seiner aktuellen Form wurde insbesondere von einer einberufenen Expertenkommission zurückgewiesen. Professor [[Axel Metzger]], Mitglied des [[Bundestagsausschuss]]es ''Digitale Agenda'', erklärte das aktuelle Leistungsschutzrecht sei ''unausgegoren, kurzatmig und lobbygetrieben''. <ref>[https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a23/kw49_pa_digitale_agenda/342306]</ref> Gleichfalls moniert wurde eine mangelnde Konformität mit dem Europäischen Recht. Entsprechend mußten bereits einige Vorstöße der Gesetzgeber, etwa 2012 in Frankreich<ref>[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-deal-mit-frankreich-der-abgeblasene-krieg-a-881136.html]</ref> oder 2014 in Spanien<ref>[http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/streit-um-urheberrecht-der-spanische-dienst-von-google-news-geht-vom-netz-1528924]</ref> zum Teil stark revidiert werden.
Des ungeachtet scheint der hier berührte Rechts-Konflikt auf eine protektionistische Weise geführt zu werden, sowohl von Seiten des Gesetzgebers, als auch von unterschiedlichen Rechtebesitzern, wie Zeitschriften und Verlagen. Neue Entwicklungen, die, wie 123RF, etwa mit Ko-Akteur artigen Geschäftsmodellen, moderne Formen der Informationsverarbeitung grade zur Voraussetzung haben, stehen dabei im Konflikt mit traditionellen Formen der Rechteverwertung. So wird, parallel zu dem Streit um Bildrechte, der Konflikt zwischen Gema/YouTube/Google seit Jahren zum Nachteil der Nutzer ausgetragen. Das bundesdeutsche [[Leistungsschutzrecht]] in seiner aktuellen Form wurde insbesondere von einer einberufenen Expertenkommission zurückgewiesen. Professor [[Axel Metzger]], Mitglied des [[Bundestagsausschuss]]es ''Digitale Agenda'', erklärte das aktuelle Leistungsschutzrecht sei ''unausgegoren, kurzatmig und lobbygetrieben''. <ref>[https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a23/kw49_pa_digitale_agenda/342306]</ref> Gleichfalls moniert wurde eine mangelnde Konformität mit dem Europäischen Recht. Entsprechend mußten bereits einige Vorstöße der Gesetzgeber, so 2012 in Frankreich<ref>[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-deal-mit-frankreich-der-abgeblasene-krieg-a-881136.html]</ref> oder 2014 in Spanien,<ref>[http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/streit-um-urheberrecht-der-spanische-dienst-von-google-news-geht-vom-netz-1528924]</ref> zum Teil stark revidiert werden.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 8. Juni 2016, 16:48 Uhr

123RF
Rechtsform
Sitz Malaysia (Hauptsitz)
Mitarbeiterzahl ca. 300
Branche Contentindustrie
Website http://de.123rf.com/

123RF[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Unternehmen 123RF ist eine im Jahre 2005 gegründete Bildagentur mit Hauptsitz in Malaysia. Ursprünglich vermarktete sie ausschließlich Rechte von Fotos. In den letzten Jahren erweiterte 123RF das Portfolio und bedient den wachsenden Markt der webbasierten Contentindustrie.

Neben den über 40 Millionen Bildvermarktungsrechten verfügt das Unternehmen auch über Datenbanken für Vektorgrafiken, Icons, Video-und Audiodateien. Die Vermarktung findet hauptsächlich über ca. 300 Mitarbeiter statt, die vom Home-Office aus agieren. Sie vertreiben die Produkte wie Fotos und Illustrationen an Agenturen, Verlage und Medienmacher, aber auch erfolgreich an semiprofessionelle bzw. an private Internetnutzer. Die zukünftige Entwicklung des Unternehmens ist stark gekoppelt an die Entwicklungen der elektronischen Medien, an die Verbreitung Sozialer Netzwerke und an künftig zu erwartende Anpassungen des Urheberrechts.

Preispolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Margen für die Künstler und Fotografen liegen zwischen 30-60 Prozent und damit im Vergleich zu den Mitbewerbern im oberen Bereich [1]. Aufgrund einer gefächerten Preispolitik setzte 123RF seine Mitbewerber von Anfang an stark unter Druck. [2] Neben den kostenpflichtigen, in Form von sogenannten Credits zu erwerbenden Nutzungsrechten für Fotos, vertreibt das Unternehmen auch Credits zu lizenzfreien Bildern, sog. royalty free bzw. Bildpaketen. Das geschieht in Form von Abonnements unterschiedlicher Preisklassen und spricht damit neben den meist mit Premiumstocks arbeitenden professionellen Kunden gezielt nichtprofessionelle Nutzer an. Die im Vergleich zu den Mitbewerbern relativ hohen Margen für die Fotografen bzw. Künstler und Gestalter, die ihre Arbeiten von 123RF vermarkten lassen, verbunden mit der Ansprache einer breiten Zielgruppe, die über die bisherigen Kunden von Agenturen, Medienmacher und Werber hinausgeht, haben dem Unternehmen in einer dynamischen Phase der Marktentwicklung im Contentsegment, bezogen auf die Nutzerzahl und den Umsatz, eine Führungsposition verschafft. Ein ursprünglich für 2014 geplanter Börsengang kam jedoch nicht zustande. [3]

Außendarstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ungewöhnlich für die Branche ist eine offensive Marketingstrategie der Vermarkters, welche, trotz des eigentlichen Kerngeschäfts, der Bildrechtevermarktung, auf private Internetnutzer abzielt. Für die Gestaltung des Webauftritts steht seit 2016 der ehemalige Weltklassesurfer, Gestalter der Musikzeitschrift Ray Gun und international renommierte Grafikdesigner David Carson zur Verfügung. Er soll dem mangelnden Unterhaltungscharakter der Vermarktung von Stocks eine neue unkonventionelle Note verleihen. Diese Form der PR impliziert eine weitere Verlagerung der Gewichtung von sonst branchentypischer B2B-Kommunikation, hin zum privaten Internetnutzer. Carson arbeitete in den letzten Jahren mit Popstars, wie Prince, aber auch für global agierende Lifestyle-Marken wie Pepsi, Burton Snowboards und den Spielekonzern Sega.

Neben dieser gestalterisch neuartigen Strategie gehört aber auch eine auf Profis ausgerichtete Kategorie Community zum Marketingmix. Zugänglich auf der Homepage des Unternehmens. Hier wird mit Bildbearbeitungstipps, Workshops und News die spezifische Kundenbindung zu professionellen Grafikern betont. [4] Auf der anderen Seite werden aber gezielt kreativ und jung anmutende Images kreiert um diese Fokussierung aufzubrechen. Das zeigt insbesondere die auf Audio- und Soundcontent ausgerichtete 123RF-Tochter SoundBounce. Hier kam es 2015 zur Veröffentlichung eigener Musikproduktionen, die bemerkenswerterweise auch über die Konkurrenten (Amazon, Itunes Store und cdbaby) kommerziell vertrieben werden. [5] Der Name des Tochterunternehmens SoundBounce fungiert beim Album Lumière als vermeintlicher Name des Künstlers. 123RF verwendet einen Mix aus Instrumenten des Guerilla-Marketings, kreiert eine lifestylbetonte Erlebniswelt mit den Attributen Kreativität, Jugendlichkeit und Pop (‘credibility’) und inszeniert sich gleichzeitig weiterhin als ein Fachforum im Bereich der professionellen Gestaltung neuer Medien.

Die Marktentwicklung im Verlagswesen hat in den letzten Jahren traditionelle Verlagshäuser wie Springer (ASMI), Bertelsmann, die Pro7-Tochter Seven One Media und Gruner & Jahr auf dieses Terrain genötigt, Global Players, die ihre ehemals im Printmarkt gewonnenen Ressourcen nun massiv in den Contentmarkt verlegt haben. Dagegen ist die strategische Ausrichtung von 123RF ein Alleinstellungsmerkmal und als solche in ihrer Art ähnlich der vormals als rebellisch kritisierten Strategien von späteren Internetgiganten aus dem Silicon Valley.

123RF und die Rechteproblematik in sozialen Netzwerken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die umstrittenen sogenannten Bildrechteklauseln, die von einigen sozialen Netzwerken in ihre Geschäftsbedingung aufgenommen wurden (z.B. Facebook AGB, Ziffer 2.1) und de facto die Rechte des Bildinhabers aushebeln, werden von 123RF, trotz einer quasi marktbeherrschenden Position, nicht frontal angegangen. Sie werden mit einem für Abonnenten verfügbaren Service und einer für diesen Konflikt relativ atypischen Subtilität, quasi ohne direkte Konfrontation, beigelegt oder egalisisert. Seit Mai 2016 wird dieser Service angeboten. Bislang aber nur auf der englischsprachigen Homepage als 123RF Editor. Die Absicht ist eine Nutzung der Vorteile der Reichweite sozialer Netzwerke, bei gleichzeitigem Nachweis über das alleinige Nutzungsrecht bzw. dem Erwerb der Lizenz im Verlaufsarchiv des eigenen Editors. Dieses Instrument soll die Bedürfnisse der semiprofessionellen und professionellen Nutzer ansprechen und vereinfacht die Nutzung sozialer Netzwerke bei gleichzeitiger Betonung der Eigentümerschaft der Lizenzen der hochgeladenen Bilder.

Die Bilder können im Editor individualisiert werden und erleichtern teilweise die Nutzung bestimmter sozialer Netzwerke, in dem sie entsprechend den vorgegebenen Standards der jeweiligen Anbieter (Facebook, Instagram, Twitter etc.) mit wenigen Mausklicks komprimiert bzw. getrimmt werden können. Der Erwerb der Lizenz und der Zeitpunkt des Hochladens bleibt eindeutig nachvollziehbar. Im Falle eines Rechtsstreits soll dieses Verfahren Vorteile bringen gegenüber herkömmlichen Methoden. So wurde beispielsweise Facebook in Deutschland zwar gerichtlich gezwungen Anpassungen seiner AGBs an Deutsches Recht vorzunehmen, diese Anpassungen bezüglich der Rechte am hochgeladenen eigenen Bild sind aber bislang eben nicht eindeutig.[6]

Des ungeachtet scheint der hier berührte Rechts-Konflikt auf eine protektionistische Weise geführt zu werden, sowohl von Seiten des Gesetzgebers, als auch von unterschiedlichen Rechtebesitzern, wie Zeitschriften und Verlagen. Neue Entwicklungen, die, wie 123RF, etwa mit Ko-Akteur artigen Geschäftsmodellen, moderne Formen der Informationsverarbeitung grade zur Voraussetzung haben, stehen dabei im Konflikt mit traditionellen Formen der Rechteverwertung. So wird, parallel zu dem Streit um Bildrechte, der Konflikt zwischen Gema/YouTube/Google seit Jahren zum Nachteil der Nutzer ausgetragen. Das bundesdeutsche Leistungsschutzrecht in seiner aktuellen Form wurde insbesondere von einer einberufenen Expertenkommission zurückgewiesen. Professor Axel Metzger, Mitglied des Bundestagsausschusses Digitale Agenda, erklärte das aktuelle Leistungsschutzrecht sei unausgegoren, kurzatmig und lobbygetrieben. [7] Gleichfalls moniert wurde eine mangelnde Konformität mit dem Europäischen Recht. Entsprechend mußten bereits einige Vorstöße der Gesetzgeber, so 2012 in Frankreich[8] oder 2014 in Spanien,[9] zum Teil stark revidiert werden.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. [1]
  2. [»Fotos für den Weltmarkt aus dem Homeoffice«, IHK-Magazin »Wirtschaft«, 2/2016]
  3. [2]
  4. [3]
  5. [4]
  6. [5]
  7. [6]
  8. [7]
  9. [8]