„Besatzungsmacht“ – Versionsunterschied

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In [[Deutschland]] und in [[Österreich]] wird der Begriff „Besatzungsmächte“ ohne weiteren Zusatz oft für die [[Alliierte#Zweiter Weltkrieg|alliierten]] Besatzungsmächte des [[Deutschland 1945 bis 1949|Deutschen Reiches]] gebraucht, die nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] auch als ''Siegermächte'' oder ''Drei'' (ohne [[Frankreich]]) bzw. ''Vier Mächte'' bezeichnet wurden: [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]], Frankreich, die [[Vereinigte Staaten|USA]] und die [[Sowjetunion]].
In [[Deutschland]] und in [[Österreich]] wird der Begriff „Besatzungsmächte“ ohne weiteren Zusatz oft für die [[Alliierte#Zweiter Weltkrieg|alliierten]] Besatzungsmächte des [[Deutschland 1945 bis 1949|Deutschen Reiches]] gebraucht, die nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] auch als ''Siegermächte'' oder ''Drei'' (ohne [[Frankreich]]) bzw. ''Vier Mächte'' bezeichnet wurden: [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]], Frankreich, die [[Vereinigte Staaten|USA]] und die [[Sowjetunion]].


Im übrigen Europa wurde nach 1939 und wird der Begriff „Besatzungsmacht“ ohne weiteren Zusatz sehr oft historisch für die ''Besatzungsmacht [[NS-Staat|Deutsches Reich]]'' im Zweiten Weltkrieg verwendet. Dabei handelte es sich oft aber auch um ein ''ziviles Besatzungsregime''.
Generell wird aus den historischen Bezügen des europäischen Territoriums der Begriff „Besatzungsmacht“ vor allem im Zusammenhang mit den beiden Weltkriegen bzw. deren Folgen fuer zeitweilige oder auch die längerfristig angelegte Besetzung eines bestimmten Territoriums benutzt. Das können sowohl international-rechtlich veranlasste oder im Zusammenhang einer militärischen Aggression erfolgte Abtrennungen eines Staatsgebietes oder eines Teils davon und ihre anschließend “fremde” Beherrschung darstellen. Die Formen dazu können ganz unterschiedlicher Natur sein und richten sich zumeist an dem Ziel auf, was mit einer solchen Aktivität erreicht werden soll. Besonders typische Formen von ''Besatzungsmacht wurden durch das [[NS-Staat|Deutsches Reich]]'' vor und während des Zweiten Weltkrieg verwendet. Dabei handelte es sich fast nie um ein ''ziviles Besatzungsregime''.


Unabhängig davon kann dieser Begriff auch auf viele andere Konflikte angewandt werden.
Unabhängig davon kann dieser Begriff auch auf viele andere Konflikte angewandt werden.

Version vom 30. April 2024, 21:55 Uhr

Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung (Militärregierung), übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein. Nach den Genfer Konventionen haben Besatzungsmächte besondere Pflichten gegenüber der Bevölkerung im besetzten Gebiet. Die von einer Besatzungsmacht ausgeübte Herrschaft wird als Besatzungsregime bezeichnet. Einzelne Vertreter einer Besatzungsmacht oder die Angehörigen in ihrer Gesamtheit werden auch Okkupanten (Besatzer) genannt.

In Deutschland und in Österreich wird der Begriff „Besatzungsmächte“ ohne weiteren Zusatz oft für die alliierten Besatzungsmächte des Deutschen Reiches gebraucht, die nach dem Zweiten Weltkrieg auch als Siegermächte oder Drei (ohne Frankreich) bzw. Vier Mächte bezeichnet wurden: Großbritannien, Frankreich, die USA und die Sowjetunion.

Generell wird aus den historischen Bezügen des europäischen Territoriums der Begriff „Besatzungsmacht“ vor allem im Zusammenhang mit den beiden Weltkriegen bzw. deren Folgen fuer zeitweilige oder auch die längerfristig angelegte Besetzung eines bestimmten Territoriums benutzt. Das können sowohl international-rechtlich veranlasste oder im Zusammenhang einer militärischen Aggression erfolgte Abtrennungen eines Staatsgebietes oder eines Teils davon und ihre anschließend “fremde” Beherrschung darstellen. Die Formen dazu können ganz unterschiedlicher Natur sein und richten sich zumeist an dem Ziel auf, was mit einer solchen Aktivität erreicht werden soll. Besonders typische Formen von Besatzungsmacht wurden durch das Deutsches Reich vor und während des Zweiten Weltkrieg verwendet. Dabei handelte es sich fast nie um ein ziviles Besatzungsregime.

Unabhängig davon kann dieser Begriff auch auf viele andere Konflikte angewandt werden.

Siehe auch

Deutschland:

Österreich:

Gegenwärtige Beispiele:

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Besatzungsmacht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen