„Unabhängigkeitserklärung“ – Versionsunterschied

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* [[Finnische Unabhängigkeitserklärung]] (1917)
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* [[Aserbaidschanische Unabhängigkeitserklärung]] (1918)
* [[Aserbaidschanische Unabhängigkeitserklärung]] (1918)
* [[Unabhängigkeitstag (Polen)|Polnische Unabhängigkeitserklärung]] (1918)
* [[Tschechoslowakische Unabhängigkeitserklärung]] (1918)
* [[Tschechoslowakische Unabhängigkeitserklärung]] (1918)
* [[Österreichische Unabhängigkeitserklärung]] (1945)
* [[Österreichische Unabhängigkeitserklärung]] (1945)

Aktuelle Version vom 30. April 2024, 23:00 Uhr

Eine Unabhängigkeitserklärung ist ein Dokument oder eine Handlung, mit dem Einwohner eines bisher von einem anderen Staat beherrschten Gebietes, in der Vergangenheit meist auch einer Kolonie, ihre politische Unabhängigkeit verkünden.

Ablauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der formalen Erklärung der Unabhängigkeit folgt nicht immer sofort die tatsächliche Unabhängigkeit des Landes. Zum einen gibt es häufig Widerstand von der (bisherigen) Kolonialmacht beziehungsweise dem (Alt-)Staat, von dem sich das De-facto-Regime gegen dessen Willen abspalten will; zum anderen hat die Gruppe, die die staatliche Unabhängigkeit erklärt, nicht notwendigerweise die Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung. Viele Unabhängigkeitserklärungen führten daher zu Unabhängigkeitskriegen, manche blieben hingegen ohne Folgen.[1]

Liste (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Unabhängigkeitserklärung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vgl. Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, UTB 8339 / Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 1 § 7 Rn. 119 (S. 33), Kap. 9 § 4 Rn. 186 (S. 328).