Abspliss
Abspliss, oder in älterer Schreibweise Abspliß, bezeichnet in der Siedlungsgeographie und im Bergbau eine Abspaltung.
Siedlungsgeographie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Abspliss im Sinne von abgetrenntes Grundstück bezeichnet eine von einer Hauptsiedlung abgespaltene Nebensiedlung, die in besonderem Rechtsbezug zu der Hauptsiedlung steht.[1] Insbesondere im Mittelalter entstanden aus Absplissen von Haupthöfen benachbarte Nebenhöfe, die heute eigenständige Ortslagen sind.
Das Sprichwort „Der Abspliss soll wieder in die Sale gelten“[2] zielt auf die Problematik ab, dass durch Erbteilung entstandene Absplisse zu nicht mehr wirtschaftlich nutzbaren Kleinflächen führen und es angestrebt werden soll, diese wieder zu einer Wirtschaftseinheit zu vereinen.
Bergbau
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Bergbauwesen bezeichnet Abspliss den kleinen, abgetrennten Teil eines verliehenen Grubenfeldes.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Der Begriff Abspliss im Deutschen Rechtswörterbuch
- ↑ Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 700.
- ↑ Bergbaulexikon auf 7grad.org ( vom 25. Dezember 2008 im Internet Archive)