Aidesis
Aidesis (altgriechisch
Die Verfolgung von Tötungsdelikten oblag nach athenischem Gesetz den Verwandten des Getöteten. Dessen Vater, Bruder, Sohn oder ersatzweise die Phratrie machte eine private Anklage anhängig.
Jedoch war es den Verwandten des Toten als Strafverfolgern unter bestimmten Umständen erlaubt oder wurde sogar von ihnen erwartet, dem Mörder aidesis zu gewähren. Sobald dies erfolgt war, war der Mörder immun gegen weitere Strafverfolgung.
Die Neuregelung der Aidesis durch Drakon gehört zu dessen wichtigsten Reformen des attischen Strafrechts. Danach wurde unterschieden zwischen der vorsätzlichen (ἐ
In der Entwicklung des Strafrechts stellt die Regelung der Aidesis einen Schritt von der Blutrache und der Vergeltung als Privatstrafe hin zum Strafmonopol des Staates dar.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ernst Heitsch: Aidesis im attischen Strafrecht. Steiner, Wiesbaden 1984, ISBN 3-515-04189-3. Auch in ders.: Gesammelte Schriften. Band 3, Saur, München 2003, ISBN 3-598-77703-5, S. 285–304 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Richard Maschke: Die Willenslehre im griechischen Recht. Stilke, Berlin 1926, S. 51 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Eberhard Ruschenbusch: Φόνος. Zum Recht Drakons und seiner Bedeutung für das Werden des athenischen Staates. In: Historia. Band 9, 1960, S. 129–154. Auch in ders. Kleine Schriften zur griechischen Rechtsgeschichte. Harrassowitz, Wiesbaden 2005, ISBN 3-447-05220-1, S. 39 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Theodor Thalheim:
Α ἴδεσις. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band I,1, Stuttgart 1893, Sp. 941 f.