Burrata

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Frischer Burrata
Burrata auf dem Wiener Naschmarkt

Burrata ist ein italienischer Frischkäse vom Typ Filata.

Burrata ist eine Sonderform des Mozzarella, wird aber überwiegend aus Kuhmilch (seltener aus Büffelmilch) hergestellt[1] und hat etwa 44 % oder 60 %[2] Fett i. Tr. Bei der Herstellung wird eine Mischung aus Stracciatella und Sahne in ein kleines Säckchen aus Mozzarella gefüllt. Es hat meist einen Durchmesser von 10 bis 12 cm und wiegt zwischen 300 und 500 g.[2] Burrata wird in Italien vor Ort und auf kurze Distanzen meist ohne Verpackung ausgeliefert, d. h. in Bottichen in Salzlake, aber auch wie Mozzarella verpackt in Plastikbeuteln mit Salzlake. Früher wurde der Käse häufig in Affodillblätter verpackt, was ihm einen speziellen Geschmack verlieh.[3] An den grünen Blättern konnte man erkennen, ob Burrata noch frisch war. Aufgrund von Hygienebestimmungen wurde der Affodil durch grünes Plastik ersetzt, was heutzutage jedoch mehr und mehr verschwindet. Burrata bedeutet auf Deutsch „gebuttert“, womit auf die cremige Konsistenz hingedeutet wird.[2]

Burrata wurde 1956 in der Nähe von Andria erfunden, als ein starker Schneefall den Transport der Milch von außerhalb gelegenen Höfen in den Ort verhinderte. Um die Sahne zu konservieren, wurde sie in Mozzarella-Säckchen verpackt.[3]

Seit 2016 ist der Käse als Burrata di Andria g.g.A. in der Europäischen Union anerkannt.[4]

Burrata kann direkt verzehrt werden oder zubereitet mit Tomaten ähnlich wie Insalata Caprese gegessen werden. Burrata wird auch mit Pasta oder als Belag auf der Pizza gegessen.

Commons: Burrata – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Anna Burghardt: Burrata: Stracciatella im Sackerl. In: diepresse.com. 16. März 2015, abgerufen am 4. April 2019.
  2. a b c David Gibbons: burrata. In: Catherine Donnelly (Hrsg.): The Oxford companion to cheese. Oxford University Press, New York 2016, ISBN 978-0-19-933088-1, S. 95.
  3. a b Burrata di Andria. Broschüre. Associazione Produttori Burrata di Andria, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. September 2017; abgerufen am 14. Februar 2015.
  4. Durchführungsverordnung (EU) 2016/2103 der Kommission vom 21. November 2016 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Burrata di Andria (g.g.A.)]. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L327, 32016R2103, 2. Dezember 2016 (europa.eu).