Chromschwefelsäure
Strukturformel | |||||||||||||
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+ CrO3 | |||||||||||||
Allgemeines | |||||||||||||
Name | Chromschwefelsäure | ||||||||||||
Summenformel | H2SO4 + CrO3 | ||||||||||||
Kurzbeschreibung |
dunkelrote, geruchlose Flüssigkeit[1] | ||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||
Molare Masse | 198,07 g·mol−1 | ||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig[1] | ||||||||||||
Dichte |
1,85 g·cm−3 (20 °C)[1] | ||||||||||||
Siedepunkt | |||||||||||||
Löslichkeit |
mischbar mit Wasser[1] | ||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||
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MAK |
aufgehoben, da cancerogen[1] | ||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Chromschwefelsäure ist eine bräunliche, dickflüssige Flüssigkeit mit der Formel H2SO4 / CrO3, die hauptsächlich aus konzentrierter Schwefelsäure und etwa 5 % Chromtrioxid (Chrom(VI)-oxid) besteht. Die Verbindung ist als brandfördernder Gefahrstoff eingestuft.
Sie wird wegen ihrer starken Oxidationswirkung für die Reinigung von Glasgeräten verwendet. Wegen des Gehaltes an äußerst giftigem und krebserzeugendem Chrom(VI)-oxid und der Schädigung der Umwelt sollte die Verwendung allerdings vermieden werden.
Alternative Mittel zu Reinigungszwecken sind vorwiegend Tenside oder auch Mischungen aus Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure (in denen zum Teil Carosche Säure[3] vorliegt).
Zur Entsorgung von Chromschwefelsäure sollte diese zunächst vorsichtig mit Wasser verdünnt (unter Kühlung langsam in Wasser einrühren) und anschließend mit einem Reduktionsmittel, bevorzugt Ethanol versetzt werden. Dadurch wird das sechswertige Chrom unter Grünfärbung zu nicht karzinogenem dreiwertigem Chrom reduziert.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d e f g h Eintrag zu Chromschwefelsäure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 3. Januar 2023. (JavaScript erforderlich)
- ↑ Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Chrom(VI)verbindungen, mit Ausnahme von Bariumchromat und Verbindungen die in diesem Anhang gesondert aufgeführt sind im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 11. Juni 2019. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- ↑ Gerhard Eisenbrand, Peter Schreier (Hrsg.): Römpp Lexikon Lebensmittelchemie. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Thieme Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-13-736602-X (eingeschränkte Vorschau).
- Brandfördernder Stoff
- Ätzender Stoff (metallkorrosiv)
- Giftiger Stoff bei Verschlucken
- Gesundheitsschädlicher Stoff bei Hautkontakt
- Giftiger Stoff bei Einatmen
- Ätzender Stoff
- Sensibilisierender Stoff
- Atemwegsreizender Stoff
- Erbgutverändernder Stoff
- Krebserzeugender Stoff
- Stoff mit Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden)
- Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend)
- Chromat
- Chemische Lösung
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 29
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 47
- Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 72