Darreichungsform

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Darreichungsform bezeichnet in der Pharmazie einerseits die fertige, wirkstoffhaltige Zubereitung, die dem Patienten verabreicht wird,[1] andererseits die präsentierte Arzneiform mit gegebenenfalls der Art der Anwendung.[2] In einigen Fällen entspricht die Arzneiform nicht der finalen Zubereitung und die Darreichungsform muss für die Anwendung überführt werden.

Beispiele für Arzneiformen, die umgeformt werden müssen:

Arzneiform Darreichungsformgruppe Darreichungsform Fertige Zubereitung
Granulat Granulate Brausegranulate Lösung zur Einnahme
Pulver Flüssige Zubereitungen zur Einnahme Pulver zur Herstellung von Tropfen zur Einnahme Tropfen zur Einnahme
Tablette Zubereitungen zur vaginalen Anwendung Tabletten zur Herstellung von Vaginallösungen und Vaginalsuspensionen Vaginallösungen und Vaginalsuspensionen

Einteilung nach dem Europäischen Arzneibuch

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Perorale Anwendung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Flüssige Zubereitungen zum Einnehmen
    • Lösungen, Emulsionen und Suspensionen zur Einnahme
    • Pulver und Granulate zur Herstellung von Lösungen und Suspensionen zur Einnahme
    • Tropfen zur Einnahme
    • Pulver zur Herstellung von Tropfen zur Einnahme
    • Sirupe
    • Pulver und Granulate zur Herstellung von Sirupen
  • Granulate
    • Brausegranulate
    • Überzogene Granulate
    • Magensaftresistente Granulate
    • Granulate mit veränderter Wirkstofffreisetzung
  • Kapseln
    • Hartkapseln
    • Weichkapseln
    • Magensaftresistente Kapseln
    • Kapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung
    • Oblatenkapseln
  • Pulver zum Einnehmen
  • Tabletten

Dermale Anwendung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Flüssige Zubereitungen zur kutanen Anwendung
  • Halbfeste Zubereitungen zur kutanen Anwendung
  • Wirkstoffhaltige Schäume
  • Transdermale Pflaster

Bukkale Anwendung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Wirkstoffhaltige Kaugummis
  • Zubereitungen zur Anwendung in der Mundhöhle

Andere Anwendungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Parenteralia
  • Zubereitungen zum Spülen
  • Zubereitungen zur Anwendung am Auge
    • Augentropfen
    • Augenbäder
    • Pulver für Augentropfen und Augenbäder
    • halbfeste Zubereitungen zur Anwendung am Auge
    • Augeninserte
  • Zubereitungen zur Anwendung am Ohr
  • Zubereitungen zur Inhalation
    • Zubereitungen, die in die Dampfform umgewandelt werden
    • Flüssige Zubereitungen zur Verneblung
    • unter Druck gesetzte dosierbare Zubereitungen zur Inhalation
    • nicht unter Druck gesetzte dosierbare Zubereitungen zur Inhalation
    • Pulver zur Inhalation
  • Zubereitungen zur nasalen Anwendung
  • Zubereitungen zur rektalen Anwendung
    • Zäpfchen
    • Rektalkapseln
    • Rektallösungen, Rektalemulsionen und -suspensionen
    • Pulver und Tablette zur Herstellung von Rektallösungen oder -suspensionen
    • halbfeste Zubereitungen zur rektalen Anwendung
    • Rektalschäume
    • Rektaltampons
  • Zubereitungen zur vaginalen Anwendung
    • Vaginalzäpfchen
    • Vaginaltabletten
    • Vaginalkapseln
    • Vaginallösungen, -emulsionen, -suspensionen
    • Tabletten zur Herstellung von Vaginallösungen und Vaginalsuspensionen
    • Halbfeste Zubereitungen zur vaginalen Anwendung
    • Vaginalschäume

Das Europäische Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln pflegt und veröffentlicht in einer Datenbank Standardbezeichnungen (Standard Terms), die pharmazeutische Unternehmer zur Beschreibung der Darreichungsform eines Arzneimittels verwenden sollen.[3] Die Darreichungsform muss beispielsweise in den Produktinformationstexten und der Beschriftung eines Arzneimittels (Fachinformation, Packungsbeilage, Behältnis und Faltschachtel) verpflichtend angegeben werden.[4]

Einzelnachweisliste

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Weidenauer, Beyer: Arzneiformenlehre kompakt. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart, 2008.
  2. EDQM (Hrsg.): Europäisches Arzneibuch. 8.8 Auflage.
  3. EDQM Standard Terms
  4. Für Deutschland siehe: § 10, § 11 und § 11a AMG