Diskussion:Überschuldung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von KEO144000 in Abschnitt Hilfestellung
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Überschuldung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Lemma

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Das Lemma ist viel zu umfangreich und enthält zahlreiche Redundanzen zu den folgenden Abschnitten. Vor allem fehlt ein Hinweis darauf, dass es sich im Insolvenzrecht um einen terminus technicus handelt. Setzt man einen Link auf Insolvenzgrund, wird der gesamte Abschnitt zum Insolvenzrecht redundant. Ich habe das Lemma daher überarbeitet und den Abschnitt zum Insolvenzrecht entfernt.--Herbert81 (Diskussion) 19:14, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ergänzen möchte ich noch, dass über 500 (!) Artikel den Begriff "Überschuldung" enthalten und viele der Links den juristischen Insolvenzgrund meinen und nicht die allgemeine bzw. umgangssprachliche Bedeutung.--Herbert81 (Diskussion) 09:30, 29. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Hinweis: im Text ist ein Fehler:

"Unterbilanz" ist nicht identisch mit "Überschuldung": "Unterbilanz" liegt vor, wenn das Reinvermögen (ohne Berücksichtigung eines Firmenwertes oder von stillen Reserven) kleiner ist als das Stammkapital. "Überschuldung" liegt vor, wenn (ohne Berücksichtigung des Stammkapitals) die Verbindlichkeiten des Unternehmens die Vermögenswerte (einschließlich Firmewertes und stiller Reserven)übersteigen. (nicht signierter Beitrag von 84.148.94.109 (Diskussion) ) aus dem Artikel hierhin verschoben. --Kam Solusar 20:00, 22. Feb 2006 (CET)

Unklarheit

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Hinweis: laut Artikel 6 gilt die Einschränkung der Überschuldungsdefinition nur bis zum 1.1.2011 oder habe ich da was übersehen? Ab dem 1.1.2011 wird auf Bewertung des Vermögens nach Fortführungsaspekten umgestellt (erfolgt später eine nochmalige Umstellung?). -- 91.19.52.59 16:39, 7. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ursachen

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Die Ursachen sind ebenfalls unter Schuldenberatung aufgeführt. Sie sollten m.E. unter Überschuldung zusammengefasst werden.Karsten11 13:53, 25. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Die Ursachen sind aus dem Schuldenkompass falsch entnommen, die Prozentzahlen stimmen so nicht, geben in der Summe auch keine 100%. -- 212.65.1.102 14:07, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Überarbeitung des Artikels

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Der Artikel scheint mir eine grundlegende Überarbeitung zu benötigen, und zwar vor allem vor folgendem Hintergrund: Die Artikel zu verschiedenen Straftatbeständen, insbesondere Insolvenzverschleppung und Bankrott verweisen auf diesen Artikel, da die Überschuldung, neben der Zahlungsfähigkeit, jeweils Tatbestandsvoraussetzung dieser Delikte ist. Das bedeutet, dass dieser Artikel der rechtlichen Definition der Insolvenzordnung (vgl. von mir eingefügt unter Überschuldung juristischer Personen) gerecht werden muss. Vor allem die Einleitung lässt aber vermuten, dass hier noch die alte Definition der Konkursordnung, die 1999 von der Insolvenzordnung abgelöst wurde, zugrunde gelegt wurde. Danach kam es nämlich noch entscheidend darauf an, ob eine positive Fortführungsprognose zu stellen war.

Bei einigen Punkten bin ich mir auch nicht sicher, ob nicht eher Zahlungsunfähigkeit statt Überschuldung gemeint ist. Der Hinweis zu den Handyrechnungen Jugendlicher übersieht, dass Jugendliche in den seltensten Fällen Bankschulden haben oder Unterhalt, Miete usw. zahlen. Allerdings sind Jugendliche auch nur Personen unter 18 Jahren und nicht - wie im Artikel im weiteren ausgeführt wird - Personen bis 24 Jahre.

Insgesamt stellte sich die Frage, ob der Artikel überhaupt in dieser Form weitergeführt werden soll. Ich würde eine Trennung zwischen der Überschuldung selbst (Definition, Feststellung von Aktiv- und Passivwerten usw.) und der Frage der Ursachen usw. bevorzugen, will den Artikel aber nicht auseinanderreißen, ohne die Meinung anderer Bearbeiter einzuholen. --Flicka 17:03, 15. Sep 2006 (CEST)

Der Artikel ist in der Tat ein wenig kompliziert, da verschiedene sehr unterschiedliche Aspekte zusammenkommen: Zum einen geht es um einen juristischen Sachverhalt (Überschuldung bei Firmen), zum anderen um einen deutlich "unschärferen" Überschuldungsbegriff aus der Schuldnerberatung (hier kann "Überschuldung" auch "Zahlungsunfähigkeit" oder auch "Zahlungsunwilligkeit" sein). Die Frage ist, ob im Sinne der Wikipedia:Begriffsklärungu hier "zwei völlig unterschiedliche Themen mit dem gleichen Wort beschrieben werden". Dann würde man das Thema als BLK auslegen mit 2 Artikeln Überschuldung (Recht) und Überschuldung (Schuldnerberatung). Die Frage nach den Ursachen würde dann nur im zweiten Artikel thematisiert. Auf der anderen Seite kann man argumentieren, dass beide Aspekte schon recht ähnlich sind und beides in einem Artikel bleiben soll. Ich kann mit beiden Lösungen gut leben.Karsten11 19:08, 15. Sep 2006 (CEST)
Ich weiß nicht wie ihr das seht, aber ich finde den Einleitungsatz zu lange. Zur Zeit hab ich aber auch keine Alternativvorschläge..... Gruß, --Kmw2700 15:50, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

ungeplante Schwangerschaft

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Das Verschuldungsrisiko Kinder ist sowohl in der prozentualen Auflistung der Ursachen als auch im Text nicht berücksichtigt. Ich habe einen Artikel im schweizerischen Tagi schemenhaft in Erinnerung in welchem das Schuldenrisiko Kind mit 15% ursächlich genannt wurde.(nicht signierter Beitrag von 84.74.181.17 (Diskussion) )

In den zitierten Untersuchungen fällt dies dann wohl unter "Arbeitslosigkeit" oder "Einkommensverlust". Karsten11 17:48, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Staaten und Überschuldung

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fehlt meiner Ansicht nach komplett im Text, die BRD hat ja ordentlich Schulden, nur ob sie Überschuldet ist, ist eine andere Sache, eventuell könnte der Text daher mal zur Lage der Überschuldung bei Staaten erläutern/feststellen. --84.44.152.251 00:15, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Staatsverschuldung gibt es natürlich und damit auch Überschuldung von Staaten, die zum Staatsbankrott führt. Ob das aber in diesem Artikel erwartet wird? Kann man ggf. unter "Siehe auch" erwähnen.Karsten11 18:00, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ursachen aus Sicht der Gläubiger

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Der Erste Punkt: Finanzielle Allgemeinbildung

ist wohl kaum ein Grund für eine Überschuldung. Vielmehr müsste es "Mangelnde Finanzielle Allgemeinbildung" lauten.(nicht signierter Beitrag von 213.23.84.215 (Diskussion) )

Danke für den Hinweis. Ist geändert.Karsten11 13:34, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Überschuldung von Grundstücken?

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Der Artikel behandelt die Überschuldung von Personen, Unternehmen oder Staaten. Als Rechtslaie höre bzw. lese ich aber ab und zu auch von der Überschuldung von anderen Objekten, z. B. von Grundstücken. Daher meine Frage: Gibt es dafür eine gültige Definition? Ein Grundstück gehört ja in der Regel einer Person (bzw. mehreren Personen) oder einem Unternehmen. In welcher Beziehung steht ggf. die Überschuldung eines Grundstücks zur Überschuldung seines Eigentümers? Dies würde ich bei einer Überarbeitung des Artikels gern berücksichtigt sehen. --micwil 11:27, 17. Dez. 2012 (CET)

Ich habe die Überschuldung von Grundstücken und Nachlässen einmal ergänzt. Ist aber eigentlich ein anderes Thema und sollte in gesonderten Artikeln behandelt werden.--Karsten11 (Diskussion) 21:23, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Hilfestellung

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Der Abschnitt "Hilfestellung" klingt mehr nach Beratungsheft als nach Enzyklopädie, gehört so nicht in die Wikipedia. Vielleicht könnte man die Formulierungen ändern: "Soundso (seriöse Quelle) empfiehlt" statt "es wird dringend empfohlen". Bei der Gelegenheit fällt mir auch auf, dass für diesen Abschnitt keine Quelle angegeben ist. Das alles ändert natürlich nichts daran, dass diese Empfehlungen durchaus sinnvoll sind - nur, in die Wikipedia gehören eben keine Empfehlungen.--KEO144000 (Diskussion) 12:41, 23. Jul. 2018 (CEST)Beantworten