Familiengericht

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Familiengerichte sind Gerichte oder Abteilungen von Gerichten, die sich mit familienrechtlichen Verfahren beschäftigen.

Situation in einzelnen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Europäische Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch Familiengericht (Deutschland)

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich gibt es keine Familiengerichte. Die familiengerichtlichen Verfahren werden von den Bezirksgerichten geführt.

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • in einheitliches rechtliches Konstrukt für Familiengerichte konnte sich in der föderalen Struktur der Schweiz nicht durchsetzen. Es gibt jedoch vereinzelt Behörden, die sich Familiengericht nennen. Hierbei handelt es sich meistens um Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

Restliches Europa[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

England und Wales[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schottland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Das Outer House des Court of Session. Es gibt allerdings keine Abteilung für Familiensachen (family division), sondern nur zwei Familienrichter.
  • 39 sheriff courts ohne Abteilungen für Familiensachen und ohne besondere Familienrichter. Ausnahme bilden hier die drei größten Sheriff courts (Glasgow, Edinburgh, Aberdeen), bei denen es Richter (Sheriffs) gibt, die sich insbesondere um Familiensachen kümmern.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Familiengericht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien