Gerichtsbezirk Abtenau

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Abtenau

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Abtenau
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Hallein
Sitz des Gerichts Abtenau
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Aufgelöst 1. Jänner 2003
Zugeteilt zu Hallein


Der Gerichtsbezirk Abtenau war ein dem Bezirksgericht Abtenau unterstehender Gerichtsbezirk im österreichischen Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den östlichen Teil des Bezirks Hallein.

Als erster Richter im Lammertal wird Heinrich von Gutrat 1299 urkundlich erwähnt.[1]

Der Gerichtsbezirk Abtenau wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 14 Steuergemeinden „Abtenau (Gemeinde), Abtenau (Markt), Annaberg, Fischbach, Gappen, Leithenhaus, Neubach, Rigaus, Rußbach, Schorn, Seetratten, Seydegg, Unterberg, Weitenau“.[2]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Golling, Hallein, Mattsee, Neumarkt, Oberndorf, Salzburg und Sankt Gilgen den Bezirk Salzburg-Umgebung.[4]

Per 1. September 1896 wurden die Gerichtsbezirke Abtenau, Golling und Hallein vom Bezirk Salzburg-Umgebung abgetrennt und zum neuen Bezirk Hallein vereint.[5][6]

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis zuletzt auf drei Gemeinden,[7] wobei per 1. Jänner 1939 ein Teil der Gemeinde Abtenau (Weitenau) der Gemeinde Weitenau Scheffau am Tennengebirge und damit dem Gerichtsbezirk Hallein zugeschlagen worden war.[8]

Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Abtenau aufgelöst und per 1. Jänner 2003 mit dem Gerichtsbezirk Hallein vereint.[9]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtsbezirk Abtenau umfasste vor der Auflösung die drei Gemeinden Abtenau, Annaberg-Lungötz und Rußbach am Paß Gschütt.

Einzelnachweise

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  1. Abtenau Bezirksgericht Abtenau auf Salzburgwiki@1@2Vorlage:Toter Link/www.salzburg.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2018. Suche in Webarchiven)
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“
  5. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg, Nr. 28/1896: „Kundmachung des k. k. Ministeriums des Inneren vom 1. August 1896 betreffend die Theilung des politischen Bezirkes Salzburg (Umgebung) und die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Hallein.“
  6. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Salzburg, Nr. 29/1896: „Kundmachung des k. k. Statthalters in Salzburg, betreffend die Activierung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Hallein“
  7. BGBl. Nr. 21/1971: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“
  8. Statistisches Amt für die Reichsgaue der Ostmark: (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für die Reichsgaue der Ostmark. Auf Grund der Volkszählung vom 17. Mai 1939 nach dem Gebietsstand vom 1. Januar 1940. Wien 1940, S. 130
  9. BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“