Aus den Jahren 1859–1927 sind zweiundachtzig Bewilligungsverfahren für individuellen fremden Dienst des Bundesrates für sechzehn Armeen bekannt[1].
Die Bundesverfassung von 1848[2] und insbesondere das Bundesgesetz von 1859[3] bedeuteten das Ende der Schweizer Truppen in fremden Diensten. Dem Schweizer Bürger blieb der individuelle fremde Dienst jedoch weiterhin erlaubt, solange er seine schweizerische Steuer- und Militärdienstpflicht nicht vernachlässigte. Einzig, wenn er in fremde, nicht nationale Truppen eintreten wollte, benötigte er die Bewilligung des Bundesrates, der diese «zum Zwecke der Ausbildung im Interesse der Schweizer Armee»[4] erteilen konnte.
Mit dem Militärstrafgesetz von 1927[5] wurde auch dieser individuelle fremde Dienst, sofern nicht vom Bundesrat bewilligt, endgültig verboten.
Die nachfolgenden Listen führen die Gesuchssteller und Anfrager und deren Behördenbescheide für die betroffenen Armeen (in alphabetischer Reihenfolge angeordnet) nach Antragsjahren (in ansteigender Folge) dar.
Eintrittsgesuch für die Preussische Armee unnötig, falls nicht in Schweizer Armee eingeteilt.
11
Laager
Fridolin
Glarus
1870
Eintrittsgesuch für die Preussische Armee unnötig, falls nicht in Schweizer Armee eingeteilt.
12
Zehnder
Otto
Offiziersaspirant
St. Gallen
1875
Auf Eintrittsgesuch für die Kaiserliche Marine des Vaters, Zehnder Andreas, nicht eingetreten, da Sohn Otto (15) zu jung.
13
Sulzer
Max von
Kavallerieleutnant
Zürich
1875
Eintrittsgesuch für die Preussische Armee bewilligt.
14
Erlach
Berchtold von
Offiziersaspirant
Bern
1876
Eintrittsgesuch für die Preussische Armee von Grossrat Ludwig von Wattenwil für Erlach (20) bewilligt.
15
Buchmann
Adolf
Trompeter
Basel
1878
Eintrittsgesuch für die Deutsche Armee genehmigt, obwohl unnötig, das Nationalarmee.
16
Pasquier
Edgar du
Neuenburg
1879
Eintrittsgesuch für die Deutsche Armee genehmigt, obwohl unnötig, da Nationalarmee.
17
Frisching
Carl Moritz Ludwig von
Frankfurt
1882
Eintrittsgesuch für die Preussische Armee von Vater Otto von Frisching für seinen Sohn (18) bewilligt und dessen Dispensation vom Dienst in der Schweizer Armee erteilt.
18
Steiger
Alphons von
Berlin
1886
Anfrage der Schweizer Gesandtschaft für Eintrittsgesuch für die Preussische Armee positiv beantwortet, da von Steiger (19) wegen zu kleinem Brustumfang bei der Rekrutierung der Schweizer Armee zurückgestellt und somit nicht dienstpflichtig sei.
19
Perrot
Fernand
Kavallerieleutnant
Neuenburg
1890
Eintritt in die Deutsche Armee als Deutscher Offizier mit Schweizer Nationalität verunmöglicht, da Entlassungsurkunde aus Schweizer Armee nicht erteilt.
20
Meuron
Albert de
1890
Eintrittsgesuch für die Deutsche Kriegsmarine von Vater Eduard de Meuron für seinen Sohn (18) bewilligt, da Nationaltruppe.
21
Schwarz
Alfred
Marienburg
1891
Eintrittsgesuch in die Preussische Armee der kaiserlich deutschen Gesandtschaft in Bern an Bundespräsident Welti vom Militärdepartement bewilligt.
22
Glutz
Joseph von
Solothurn
1892
Eintrittsgesuch für die Deutsche Armee von Vater Albert von Glutz für seinen Sohn sei unnötig und allfälliger Wiedereintritt als Offizier in Schweizer Armee nach Entlassung aus Deutscher Armee sei möglich.
23
Tscharner
Friedrich von
Dragonerleutnant
Paderborn
1894
Eintrittsgesuch für die Deutsche Armee als Offizier bewilligt und für die Dienstzeit vom Dienst in der Schweizer Armee dispensiert.
24
Rausch
Heinrich
Schaffhausen
1895
Eintrittsgesuch für die Deutsche Armee unnötig, da Nationalarmee.
25
Jéquier
Robert
Neuenburg
1895
Urlaubsgesuch für die Deutsche Armee von Vater Jean Jéquier unnötig, falls sein Sohn nicht von der Schweizer Armee rekrutiert sei, da Nationaltruppe.
Erfolglose diplomatische Unterstützung beim französischen Kriegsministerium zum Eintritt in Militärarztschule in Strassburg.
27
Funk
Alexander
Oberst
Bern
1870
Eintrittsgesuch für die Französische Armee unnötig, da Nationalarmee und keine diplomatische Unterstützung.
28
Ecoeur
Séraphin
Medizinstudent
Lyon
1870
Eintrittsbewilligung in internationale Hilfstruppe der Französischen Armee als Sanitäter bewilligt, falls nicht in Schweizer Armee eingeteilt.
29
Warnery
Arthur
Feuerwehrhauptmann
Tenay, Departement Ain
1870
Eintritt in die Französische Nationalgarde bewilligt, falls nicht in der Schweiz militärdienstpflichtig.
30
Jobin
?
Belfort
1875
Anfrage der Schweizer Gesandtschaft in Paris beantwortet, dass Eintrittsgesuch für die École Spéciale Militaire de St. Cyr unnötig sei, da die Absolventen in Nationaltruppen einträten.
Eintrittsgesuch in die Französische Fremdenlegion bewilligt, um sich für den Schweizer Instruktionsdienst ausbilden zu lassen.
32
Weisshaar
Oskar
Festungsartillerie-Leutnant
1893
Offizielle Abklärungen in Frankreich, England, Holland und Belgien, ob Eintritt in die Französische Fremdenlegion eines Schweizers als Offizier in deren «Colonialarmee» möglich sei.
33
Jacky
Albert
Oberleutnant
Algerien
1894/96
Nachträgliches Gesuch seiner Familie in Neuenburg zum Eintritt in die Französische Fremdenlegion nicht bewilligt.
34
Monod
Henri
Oberleutnant
Waadt
1895
Eintrittsgesuch in die französischen Kolonialtruppen mit Bedingung genehmigt: es sei nicht bekannt, um welche Art Truppe es sich handle; falls sie nicht zu den Nationaltruppen gehöre, erteile der Bundesrat die Bewilligung zum Eintritt, andernfalls sei eine bundesrätliche Genehmigung ohnehin überflüssig.
35
Junod
Edouard
Leutnant
Genf
1897
Eintrittsgesuch in die Französische Fremdenlegion als Offizier genehmigt.
36
Weck
Ernest de
Offizier
Freiburg
1897
Eintrittsgesuch in die Französische Fremdenlegion als Offizier genehmigt.
37
Heer
Charles
Hauptmann, Instruktionsoffizier
1900
Urlaubsgesuch und Eintritt in die Französische Fremdenlegion als Oberleutnant bewilligt.
38
Davall
Edmond
Leutnant
Waadt
1900
Eintrittsgesuch in die Französische Fremdenlegion genehmigt.
39
Weiss
Roger de
Leutnant
Waadt
1904
Eintrittsgesuch in die Französische Fremdenlegion genehmigt.
40
Montet
René
Leutnant
Genf
1907
Bewilligung als Praktikant in der Französischen Fremdenlegion erteilt, als Unterleutnant verweigert.
Mittelung an Pfarrer Lardy, dass Gesuch unnötig, da die Niederländische Indienarmee als Nationaltruppe gelte.
44
Kläsi
Konrad
Arzt
Glarus
1879
Die offizielle Anfrage des niederländischen Generalkonsuls in der Schweiz zur Bewilligung des Eintritts von Schweizern als Militärärzte in die Niederländische Indienarmee und Publikation der Anfrage mit deren Bedingungen als Inserat wurde bejaht, da diese als Nationaltruppe betrachtet werde.
Genehmigung an den Staatsrat von Freiburg den Eintritt in die Österreichische Armee zu gestatten.
51
Theurer
Fritz Robert
Karlsruhe
1869
Gesuch für die Österreichische Armee unnötig, da Nationaltruppe.
52
Hold
Konrad Jakob Thomas
1872
Gesuch für die Österreichische Armee unnötig, da Nationaltruppe.
53
Grand
Alexander
1873
Eintrittsgesuch in die Österreichische Armee bewilligt.
54
Rodt
Gottfried von
1870
Eintrittsgesuch in die Österreichische Armee bewilligt.
55
Oppliger
Karl
Kadett
Slawonien
1876/77
Eintrittsgesuch in die Österreichische Armee von Vater Oppliger aus Basel in die Österreichische Armee/ Kadettenschule wurde bewilligt, da Nationaltruppe.
56
Lutz
Arthur
Arbeitsloser
Ungarn
1877
Eintritt in die Österreichische Armee bewilligt, da Nationaltruppe.
57
Zekeli
Ernst
St. Gallen
1877
Eintritt in die Österreichische Armee bewilligt, da Nationaltruppe.
58
Meuli
Jakob
Graubünden
1878
Gesuch für die Österreichische Armee bewilligt.
59
Degen
Carl
Artillerie-Leutnant
Basel
1878
Gesuch für die Österreichische Armee bewilligt.
60
Zollikofer
Gustav von
Rechtsstudent
St. Gallen
1878
Gesuch für die Österreichische Armee bewilligt, da Nationaltruppe.
61
Öttli
John
Trainsoldat
St. Gallen
1878
Gesuch für die Österreichische Armee bewilligt, da Nationaltruppe.
62
Wattenwyl
Albert Januarius von
Schlesien
1879
Eintrittsbewilligung in die Österreichische Armee an den Berner Grossrat Ludwig von Wattenwyl für seinen Neffen Alnert Januarius (19) erteilt, da Nationaltruppe.
63
Bois
Fernand du
Neuenburg
1879
Gesuch für die Österreichische Armee bewilligt, da Nationaltruppe.
64
Bürcher
Karl
Wallis
1880
Gesuch für die Österreichische Armee bewilligt, da Nationaltruppe.
65
Albertini
Adolf
Graubünden
1881
Gesuch für die Österreichische Armee bewilligt, da Nationaltruppe.
66
Lutz
Robert Eduard
Steiermark
1887
Antwort an Vater Conrad Adolf Lutz, dass Genehmigung für seinen Sohn (14) zum Eintritt in Marineakademie nicht nötig sei.
67
Graf
Adolf
Sticker
Appenzell aR
1893
Antwort an Graf, dass Gesuch zum Eintritt in Kriegsmarine unnötig, da Nationaltruppe-
68
Weydmann
Philipp August
Baden bei Wien
1895
Gesuch für die Österreichische Kriegsmarine bewilligt, da Nationaltruppe.
69
Leutenegger
Karl
Linz
1895
Gesuch für die Österreichische Kriegsmarine unnötig, da Nationaltruppe.
70
Ernst
Ferdinand von
Österreich
1895
Gesuch des Vaters Eduard von Errnst-Marcuard für seinen Sohn Ferdinand zum Eintritt in die Artillerie-Kadettenschule sei unnötig, da Nationaltruppe.
71
Jenny
Gottfried
Gymnasiast
Innsbruck
1906
Eintritt in die Infanterie-Kadettenschule sei nicht bewilligungspflichtig, da Nationaltruppe.
Guido Mülhaupt: … für die Zweke des vaterländischen Wehrwesens… – Die bundesbehördliche Handhabung fremder Dienste 1859–1927. Masterarbeit in Neuester Geschichte, Philosophisch-historische Fakultät der Universität Bern, 2012. (PDF im Internet Archive)
↑Bundesverfassung vom 12. September 1848 im ersten Bundesblatt 1849:
Artikel 11 Es dürfen keine Militärkapitulationen abgeschlossen werden. Artikel 12 Die Mitglieder der Bundesbehörden, die eidgenössischen Civil- und Militärbeamten und die eidgenössischen Repräsentanten und Kommissarien dürfen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie während ihrer Amtsdauer auf den Genuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden.
↑Bundesgesetz, betreffend die Werbung und den Eintritt in den fremden Kriegsdienst (vom 30. September 1859):
Artikel 1 Der Eintritt in diejenigen Truppenkörper des Auslandes, welche nicht als Nationaltruppen des betreffenden Staates anzusehen sind, ist ohne Bewilligung des Bundesrathes jedem Schweizerbürger untersagt. Der Bundesrath kann eine solche Bewilligung nur zum Behufe weiterer Ausbildung für die Zwecke des vaterländischen Wehrwesens ertheilen.
↑verständlichere Interpretation des Gesetzestextes, «nur zum Behufe weiterer Ausbildung für die Zwecke des vaterländischen Wehrwesens», der dem Bundesrat einen gewissen Ermessensspielraum liess
Artikel 94 Der Schweizer, der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.