Malter (Einheit)
Das Malter (auch Malder, Abkürzung mltr.)[1] war ein deutsches und Schweizer Volumenmaß für Schüttgut. Es wurde für Getreide, Hülsenfrüchte, Kohle, Torf und Holz verwendet. Hauptsächlich wurde es als Getreidemaß genutzt, war aber auch ein Brennholzmaß in der Grafschaft Blankenburg. Hier waren es ½ Klafter pro 1 Malter, also 43⅓ Pariser Kubikfuß und nach dezimalem Maß 1,5 Kubikmeter Brennholz.
Ein Malter betrug 109,387 Liter[2] in Mainz, in Wiesbaden entsprach das Nassauer Malter genau 1 Hektoliter.[3]
Holzkohle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Kohlenkorb wurde nicht gehäuft gerechnet und hatte 13 ¾ Kubikfuß, was 0,37639 Kubikmeter oder 1,161705 Kohlenkörbe (neues Maß) entsprach. Es wurden zwei Kohlenkörbe auch mit Kohlenmalter bezeichnet. Kohlenmalter war ein Schweizer Volumenmaß vorrangig für Holzkohle.
- 1 Kohlenmalter = 2 Kohlenkörbe = 27 ½ Kubikfuß
Steinkohle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das ältere Malter für Steinkohle hatte 11 ¼ Kubikfuß und wurde aber durch ein Gewichtsmaß verdrängt.
Torfmaß
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Torfkorb hatte ein Volumen gehäuft von 6 Kubikfuß, was 0,16424 Kubikmeter oder 1,013852 Torfkörbe neuerem Maß entsprach.
- 1 Klafter = 2 Malter = 12 Torfkörbe = 72 Kubikfuß = 1,97 Kubikmeter (errechn. gerundet)
- 1 Torfmalter = 0,985 Kubikmeter
Getreidemaß
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anders sah es beim Getreidemaß aus: Es war in jeder Landesregion oder Stadt sehr unterschiedlich. Die Abfolge (Maßkette) der kleineren Maße, in denen das Malter geteilt werden konnte, war sehr uneinheitlich. Als Beispiel sollen Mühlhausen und Münden stehen. Erstere hatte auf ein Malter 4 Scheffel oder 16 Metzen, Münden sechs Scheffel. Im heutigen Lippe und Ostwestfalen war ein Malter drei Scheffel,[4] in Gotha nur zwei Scheffel. Das Nürnberger alte Malter hatte 16 Metzen oder 32 Diethäuflein, was 128 Maß waren; das entsprach 167,1 Liter. Im Fürstentum Osnabrück waren 12 Scheffelsaat 1 Malter und ein Scheffelsaat 1179 m².[5]
Das Malter hatte schon unterschiedliche Größen in jedem Dorf und verschiedentlich gab es das große und kleine Malter. Das Maß war auch von der Getreideart bestimmt, und entsprechend wurde es gehäuft oder gestrichen verwendet. Es gab das Hafermalter, das für glatte oder raue Frucht usw. In Stein am Rhein im Kanton Schaffhausen in der Schweiz war 1 Malter glatte Frucht = 130 1/6 Liter und das Malter für raue Früchte war gleich 300 Liter. In Nürnberg waren zwei Malter Getreide oder Erbsen 1 Simra, bei Gerste und Hafer waren es vier Malter auf ein Simra.
Holzmaß
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Malter war auch ein Volumenmaß für Holz. Man rechnete das Maß im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Unterherrschaft Sondershausen zu den Forstkörpermaßen.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Joseph Meyer: Das große Konversations-Lexikon für die gebildeten Stände. 2. Abt. Band 15, Bibliographisches Institut, Hildburghausen/Amsterdam/Paris/Philadelphia 1852, S. 1084.
- Christian Noback, Friedrich Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichts-Verhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsel- und Bankwesens und der Usancen aller Länder und Handelsplätze. Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1850 S. 1523.
- August Blind: Maß-, Münz- und Gewichtswesen, Walter de Gruyter, Berlin/Leipzig 1923.
- Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830.
- J. M. Knell: Theoretisch-praktisches Rechenbuch nach den kürzesten und leichtesten Methoden. Selbstverlag, Landau in der Pfalz 1845.
- C. L. W. Aldefeld: Die Maße und Gewichte der deutschen Zoll-Vereins-Staaten und vieler anderer Länder und Handelsplätze in ihren gegenseitigen Verhältnissen. J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart/Tübingen 1838.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Stadtgeschichte Radeberg
- ↑ Leopold Carl Bleibtreu: Handbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde, und des Wechsel- Staatspapier- Bank- und Actienwesens europäischer und außereuropäischer Länder und Städte. Verlag von J. Engelhorn, Stuttgart 1863, S. 532.
- ↑ Leopold Carl Bleibtreu: Handbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde, und des Wechsel- Staatspapier- Bank- und Actienwesens europäischer und außereuropäischer Länder und Städte. Verlag von J. Engelhorn, Stuttgart 1863, S. 542.
- ↑ Otto Pölert: Wüsten – eine Höfe- und Siedlungsgeschichte. S. 26.
- ↑ Agrarverfassung Osnabrück. 1959.
- ↑ Christian Noback, Friedrich Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maass- und Gewichts-Verhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsels- und Bankwesens und der Usanzen aller Länder und Handelsplätze. 2. Abteilung, Petersburg – Zwoll, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 1131.
- ↑ Meyer: Das große Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände. Abtheilung 2: O bis Z, Band 8, Bibliografisches Institut, Hildburghausen/Amsterdam/Paris/Philadelphia 1851, S. 174.