Motu proprio

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Das Motu proprio vom 19. Februar 1506, mit dem Papst Julius II. Demetrio Damilas zum Schreiber griechischer Bücher in der päpstlichen Bibliothek einsetzte. Città del Vaticano, Archivio Segreto Vaticano, Cam. Ap., Div. Cam. 57, fol. 225r

Ein Motu proprio [ˌmotuˈprɔprio] (auch Motuproprio, Plural Motuproprios; von lateinisch motu proprio ‚aus eigenem Beweggrund‘) ist ein Apostolisches Schreiben des Papstes, das ohne förmliches Ansuchen anderer ergangen ist und vom Papst persönlich und nicht von einem seiner Kardinäle, Amtsorgane oder anderen Berater entschieden wurde. Meist handelt es sich dabei um die Bekanntgabe kirchenrechtlicher oder administrativer Entscheidungen, geringe Änderungen des kanonischen Rechtes oder die Gewährung von Privilegien. Normalerweise ist ein Motu proprio ein Dekret, das nicht mit einem Siegel versehen ist (vgl. päpstliche Bulle) und nicht gegengezeichnet wurde. Das erste in der Form eines Motu proprio verfasste Schreiben wurde von Papst Innozenz VIII. im Jahr 1484 promulgiert.

Ein Motu proprio beginnt mit der Darstellung des Grundes, aus dem es verfasst wurde. Es folgt die Beschreibung der Gesetzesänderung oder der Privilegiengewährung. Das Dokument wird vom Papst selbst unterschrieben. Anschließend wird der Text veröffentlicht. Es ist selbst dann gültig, wenn es dem geltenden Codex iuris canonici oder früheren päpstlichen Entscheidungen nicht entspricht.

Ist motu proprio kleingeschrieben in einen Text integriert, beispielsweise bei einer Beschreibung einer Adelserhebung durch den Kaiser[1][2] oder Landesfürsten[3] oder auch nur einer kaiserlichen Anordnung,[4] bedeutet es lediglich das, was die übersetzten Worte bedeuten: Dass der formale Entscheidungsträger eine Entscheidung selbst veranlasst hat, ohne dass es beispielsweise zuvor eine Anfrage gegeben hat.

Einige Motu proprios der Moderne

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Wiktionary: Motu proprio – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Hermann Knothe: Geschichte des Oberlausitzer Adels und seiner Güter: vom XIII. bis gegen Ende des XVI. Jahrhunderts. Breitkopf & Härtel, 1879, S. 183 (google.de [abgerufen am 29. August 2021]).
  2. Heinz Siegert: Adel in Österreich. Kremayr & Scheriau, 1971, ISBN 978-3-218-00205-9 (google.de [abgerufen am 29. August 2021]).
  3. Carl Edmund Langer: Die Ahnen- und Adelsprobe: die Erwerbung, Bestätigung und der Verlust der Adelsrechte in Österreich. Manz, 1862, S. 59 (google.de [abgerufen am 30. August 2021]).
  4. Karl Ferdinand Freiherr von Hock, Hermann Ignaz Bidermann: Der österreichische Staatsrath (1760-1848). W. Braumüller, 1879, S. 304 (google.de [abgerufen am 29. August 2021]).
  5. Acta Apostolicae Sedis, Jg. 97 (2005), S. 801–802.
  6. Eine „gesunde Dezentralisierung“: Papst Franziskus ändert Kirchenrecht. Catholic News Agency (CNA), 15. Februar 2022, abgerufen am 16. Februar 2022.
  7. Apostolic Letter issued «Motu Proprio» of the Supreme Pontiff Francis «Ad charisma tuendum». Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana, 17. Juli 2022, abgerufen am 1. August 2022.
  8. LETTERA APOSTOLICA IN FORMA DI «MOTU PROPRIO» DEL SOMMO PONTEFICE «CON LA QUALE VENGONO MODIFICATI I CANN. 295-296 RELATIVI ALLE PRELATURE PERSONALI». Dicastero per la Comunicazione - Libreria Editrice Vaticana, 8. August 2023, abgerufen am 24. August 2023.