Reichsstift

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Das Heilige Römische Reich am Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648. Die unter geistlicher Herrschaft stehenden Gebiete sind violett gefärbt.

Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien).

Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die seit der Frühen Neuzeit mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erz- und Hochstifte, die von Fürstbischöfen regiert wurden. Dazu die von Fürstpröpsten regierten Gebiete der Fürstpropsteien und die von Fürstäbten regierten Fürstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaturen, den Reichsabteien und ‑propsteien.

Erz- und Hochstifte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum Fürstentum erhobene Stifte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gefürstete und Gefreite Abteien im Heiligen Römischen Reich (Kolorierter Druck aus Siebmachers Wappenbuch von 1605)

Reichsabteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]