Scherge
Als Scherge wird im heutigen Sprachgebrauch oft ein „Henkersknecht“, Büttel, käuflicher Verräter oder generell eine Person, die einem Schurken dienstbar ist und seine Befehle ausführt, bezeichnet. Das veraltete Wort Häscher ist ein Synonym zu Scherge.[1]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff Scherge wird schon lange nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung „Anführer einer Schar“ (althochdeutsch scario[2]) verwendet; bereits im Mittelhochdeutschen wurde Scherge im Sinne von „Gerichtsdiener“ angewandt,[3][4] und in Zedlers Universallexikon (1732–1754) wird Scherge als ein Begriff bezeichnet, „worunter man heut zu Tage insgemein einen Stadt-Knecht, Büttel, Häscher, Folterer etc. zu verstehen pfleget“.[5]
Das Schergenamt (auch Amt genannt) war eine geschichtliche Verwaltungseinheit in Altbayern. Dem Schergenamt stand der Scherg(e) oder Amtmann vor. Über dem Amt wiederum stand das Landgericht älterer Ordnung.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Duden, 21. Auflage
NSB Universalwörterbuch der Neuen Schweizer Bibliothek. 1967. - ↑ Gerhard Wahrig: Deutsches Wörterbuch. Jubiläumsausg., o. V., Gütersloh 1991, S. 1115.
Hermann Paul: Deutsches Wörterbuch. o. V., Halle a. S. 1908 (2), S. 445. - ↑ Scherge. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 14: R–Schiefe – (VIII). S. Hirzel, Leipzig 1893, Sp. 2584–2586 (woerterbuchnetz.de).
- ↑ Duden-Red.: Duden (in sechs Bänden), Dudenverlag, Mannheim 1980, S. 2251.
- ↑ Scherge. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 34, Leipzig 1742, Sp. 1328.