Unterabteilung
Unterabteilung (auch Referatsgruppe; Dezernatsgruppe oder kurz Gruppe) ist ein Organisationselement in der deutschen öffentlichen Verwaltung. Sie bildet unterhalb der Behördenleitung nach der Abteilung die zweite Hierarchieebene und wird von einem Unterabteilungsleiter (Referatsgruppenleiter; Dezernatsgruppenleiter, Gruppenleiter) geführt.
Bundesverwaltung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Oberste Bundesbehörden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den obersten Bundesbehörden steht die Unterabteilung in der Behördenhierarchie zwischen der Abteilung und dem Referat. Die Bundesministerien gliedern sich grundsätzlich in Abteilungen und Referate (§ 7 Abs. 1 GGO). Unterabteilungen werden de jure nur gebildet, wenn es sachlich notwendig ist; dafür werden in der Regel mindestens fünf Referate zusammengefasst (§ 7 Satz 2 GGO). Faktisch sind fast alle Abteilungen der Bundesministerien in zwei bis vier Unterabteilungen gegliedert.[1] Die Dienstposten der Unterabteilungsleiter sind im Stellenplan grundsätzlich für Ministerialdirigenten ausgewiesen, im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auch für Brigadegenerale.[1] Bis 2012 entsprach die Unterabteilung in den Führungstäben des BMVg der Stabsabteilung.
Obere Bundesbehörden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den Bundesoberbehörden wird das Organisationselement zwischen Abteilung und Referat grundsätzlich Referatsgruppe, manchmal auch kurz Gruppe, genannt. Sie wird in der Regel von einem Leitenden Regierungsdirektor geführt.
Bundesmittel- und -ortsbehörden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den Bundesbehörden, die keiner obersten Behörde unmittelbar nachgeordnet sind, ist das der Unterabteilung vergleichbare Strukturelement die Dezernatsgruppe.
Übrige Verwaltung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aufgrund des Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland und der dadurch bedingten Organisationshoheit der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts besteht für die Landes- und kommunaler Ebene keine einheitliche Regelung.
In den Landesministerien des Landes Nordrhein-Westfalen heißt die Unterabteilung beispielsweise Gruppe.