Ahndung
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Ahndung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Ahndung | die Ahndungen |
Genitiv | der Ahndung | der Ahndungen |
Dativ | der Ahndung | den Ahndungen |
Akkusativ | die Ahndung | die Ahndungen |
Worttrennung:
- Ahn·dung, Plural: Ahn·dun·gen
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Bestrafung eines Vergehens, insbesondere durch eine Institution
Herkunft:
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Strafe
Beispiele:
- [1] Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde. (§ 3 OWiG)
- [1] „Die strafrechtliche Ahndung der Zauberei erfolgte abgestuft: vom Schadenszauber ohne Folgen über den Schadenszauber mit Schäden, aber ohne ›Teufelspakt‹ und ›Teufelsbuhlschaft‹, bis hin zur Zauberei mit einem Teufelspakt.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Ahndung einer Ordnungswidrigkeit, eines Verstoßes, eines Vergehens, eines Fehlverhaltens
- [1] Möglichkeit der Ahndung
- [1] keine Ahndung ohne Gesetz
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Bestrafung eines Vergehens, insbesondere durch eine Institution
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- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ahndung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ahndung“
- [1] The Free Dictionary „Ahndung“
Quellen:
- ↑ Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3 , Seite 212.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Fahndung