Erbschaftsteuer
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Erbschaftsteuer (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Erbschaftsteuer | die Erbschaftsteuern |
Genitiv | der Erbschaftsteuer | der Erbschaftsteuern |
Dativ | der Erbschaftsteuer | den Erbschaftsteuern |
Akkusativ | die Erbschaftsteuer | die Erbschaftsteuern |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Erb·schaft·steu·er, Plural: Erb·schaft·steu·ern
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpʃaftˌʃtɔɪ̯ɐ]
- Hörbeispiele: Erbschaftsteuer (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine Steuer, die in ihrer Höhe abgestuft nach dem Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser und der Höhe des Erbanfalls in einem Erbfall zu zahlen ist
Beispiele:
- [1] „Wer sein bürgerliches Leben zu erheblichen Teilen auf Kapitaleinkünften oder einem zu erwartenden Erbe aufbaut, wird eine Vermögen- und eine vernünftige Erbschaftsteuer eher nicht so gut finden.“[1]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Erbschaftssteuer“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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- [1] Wikipedia-Artikel „Erbschaftsteuer“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschaftsteuer“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erbschaftsteuer“
- [*] The Free Dictionary „Erbschaftsteuer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschaftsteuer“
- [1] Duden online „Erbschaftsteuer“
Quellen:
- ↑ Gunnar Hinck: Soziale Ungleichheit – Wie wär's mal mit der Klassenfrage?. In: taz.de. 21. April 2024, ISSN 2626-5761 (URL, abgerufen am 21. April 2024) .