Verwalten
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Verwalten (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Verwalten | —
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Genitiv | des Verwaltens | —
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Dativ | dem Verwalten | —
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Akkusativ | das Verwalten | —
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Worttrennung:
- Ver·wal·ten, kein Plural
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Lenkung und Organisierung sämtlicher Angelegenheiten in einem bestimmten Arbeitsgebiet
Herkunft:
- Konversion des Verbs verwalten zum Substantiv
Beispiele:
- [1] „Mit der Schmuckherstellung hat sie neue Fertigkeiten wie Löten, Steine fassen, die Anwendung verschiedener Gussverfahren, das Gestalten und Verwalten einer Website und vieles mehr erlernt.“[1]
- [1] „Beim Aufbau der Reichsverwaltung nach 1871 bildete sich das, was man bis heute den Allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts nennt, die konzeptionellen Grundlagen rechtsstaatlichen Verwaltens.“[2]
- [1] „Auch Klassiker des E-Governments, das allgemein die Entwicklung von neuen Formen des Verwaltens mithilfe von Informationstechnik meint, werden neueren Trends angepasst.“[3]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
Quellen:
- ↑ Lilith Cescon: In Form geschleuderter Schmuck. In: FAZ.NET. 18. April 2020 (URL, abgerufen am 9. Januar 2021) .
- ↑ Florian Meinel: Frontalangriff auf das neue Verwaltungsrecht. In: FAZ.NET. 2. Dezember 2017 (URL, abgerufen am 9. Januar 2021) .
- ↑ Marcel Leubecher: Digitalisierung bringt die Verwaltung auf Trab. In: Welt Online. 11. Juni 2014, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 9. Januar 2021) .